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Verfahrensrecht
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Regeste:
§ 4 Abs. 1 ÖffG, § 52 VRG – Aufsichtsbeschwerdeverfahren fallen nicht unter die Ausnahmen von § 4 Abs. 1 ÖffG.Aus dem Sachverhalt:
Am 14. März 2017 stellte A. das Gesuch um Zugang zu den
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Bau- und Planungsrecht
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Regeste:
Art. 16 RPG, § 27 PBG, § 27 Abs. 3 BO Risch – Die Zone UeGO gemäss § 27 Abs. 3 BO Risch ist keine Landwirtschaftszone im Sinne des Raumplanungsrechts, sondern eine weitere Nutzungszone
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Sozialversicherung
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Regeste:
§ 6 EG KVG; § 7 EG KVG; Art. 2 Abs. 2 KVAG; aArt. 12 Abs. 2 KVG – Sachliche Zuständigkeit für Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen i.S.v. Art. 2 Abs. 2 KVAG. Auslegung von § 6 EG KVG (
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Grundstückgewinnsteuer: Steueraufschub bei gemischten Schenkungen
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Regeste:
§ 168 StG – Die Grundstückgewinnsteuer wird nach Massgabe des kantonalen Steuergesetzes durch die Gemeinden erhoben. Es verbleibt ihnen kein Raum, wesentliche Elemente wie Steuerpflicht,
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Sozialversicherungsrecht
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Regeste:
Art. 18d IVG i.V.m. Art. 7 Abs. 1 IVV – Versicherten, die vor Eintritt der Invalidität in einem Anstellungsverhältnis standen, ist nur dann eine Kapitalhilfe zu gewähren, wenn die Aufnahm
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Waffenrecht
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Regeste:
Art. 31 Abs. 1 Bst. b WG – Der Erwerb eines Waffenscheins setzt voraus, dass kein Hinderungsgrund vorliegt. Wenn bei einer Person, welche über einen Waffenerwerbsschein verfügt, ein Hinder
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Verfahrensrecht
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Regeste:
Art. 8 ZGB – Versendet eine Behörde – hier die Grundstückgewinnsteuer-Kommission – einen Entscheid per A- oder B-Post ist der Beweis für die erfolgte Zustellung an einem bestimmten Tag du
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Grundsätzliche Stellungnahmen
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Rechtsgrundlage
Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28.
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Art. 51 Abs. 1 AVIG i.V.m. Art. 29 AVIG und 15 Abs. 1 AVIG
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Regeste:
– Abgrenzung Insolvenzentschädigung und Arbeitslosenentschädigung . Es besteht kein Anspruch auf Insolvenzentschädigung, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet bzw. die Person freig
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Aus der Praxis der Datenschutzstelle
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Rechtsgrundlage
Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28.