-
Zivilrecht
-
Regeste:
Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB – Trägt die unterhaltsberechtigte Partei selber vor, dass bei überdurchschnittlich hohem Einkommen sparsam gelebt wurde, ist die Anwendung der sog. einstufig-kon
-
Gerichtspraxis
-
Regeste:
§ 29 Abs. 4 PBG – Nur wesentliche Änderungen einer Arealbebauung verlangen die Zustimmung von mindestens Dreivierteln der wesentlich stärker belasteten Eigentümer.Aus dem Sachverhalt:
A
-
Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
-
Beispiel: Aufgabe Nebensteuerdomizil (Verkauf Liegenschaft) und Hauptsteuerdomizil (Wegzug ins Ausland).
Sachverhalt: Die im Kanton Zürich wohnhaften Steuerpflichtigen verkaufen per 31.3.2002 ihre i
-
Zinsen auf verdecktem Eigenkapital
-
Fremdkapital, dem zufolge Unterkapitalisierung wirtschaftlich Eigenkapitalcharakter zukommt, unterliegt gemäss § 73 StG und § 28 VStG der Kapitalsteuer. Bei Immobiliengesellschaften wird in der Regel
-
Erläuterungen zu §§ 139 - 142 - Revision
-
Veranlagungen, die nicht angefochten wurden, erwachsen nach unbenütztem Ablauf der Einsprachefrist grundsätzlich in Rechtskraft. Sie können von der steuerpflichtigen Person nicht mehr angefochten werd
-
Baukreditzinsen
-
Als Baukredite gelten alle Fremdmittel, die für die Finanzierung der Erstellung einer Baute eingesetzt werden. Die Qualifikation erfolgt unabhängig von der Herkunft und Sicherung der Fremdmittel. Die
-
Sanierung durch Zuschüsse von Beteiligten
-
Zuschüsse von am Unternehmen Beteiligten gelten als erfolgsneutrale Vorgänge. Es handelt sich aus der Sicht der Gesellschaft um Kapitaleinlagen der Beteiligten. Diese bewirken keinen steuerbaren Ertra
-
Formelle Anforderungen an die Vereinsbuchhaltung oder andere Aufzeichnungen
-
Vereine gemäss OR 957 ff sind zur Führung kaufmännischer Bücher verpflichtet. Für sie gelten die allgemeinen Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten gemäss § 125 f. StG, namentlich die Pflicht zur Ein
-
Berechnungsbeispiel 1 - steuerbarer Gewinn
-
Der Turnverein X. hat im abgelaufenen Jahr Mitgliederbeiträge von Fr. 20'000.– erzielt. Die allgemeinen Vereinsaufwendungen (Turnhallenmiete, Teilnahmegelder und Reisekosten für Turnfeste, Druck- und
-
Voraussetzungen
-
Erste Voraussetzung für eine Revision ist eine vom gesetzlichen Mass abweichende Besteuerung. Die steuerpflichtige Person hat objektiv zu viel versteuert.Voraussetzung dafür, dass ein Revisionsverfahr