-
Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht
-
Bei in ungetrennter Ehe lebenden Eheleuten sind beide Eheteile steuerpflichtig, so dass jeder Eheteil unabhängig vom anderen ein Auskunftsrecht hat. Getrennt lebende und geschiedene Eheleute haben Akt
-
Fehlen eines Ausschlussgrundes
-
Gemäss § 139 Abs. 2 StG ist die Revision ausgeschlossen, wenn die antragstellende Person als Revisionsgrund vorbringt, was sie bei der ihr zumutbaren Sorgfalt schon im ordentlichen Verfahren hätte gel
-
Bewegliches Privatvermögen
-
Abzugsberechtigt sind nach § 29 Abs. 1 StG und Art. 32 Abs. 1 DBG die notwendigen Kosten für die Verwaltung des beweglichen Privatvermögens, d.h. von Wertschriften und Kapitalanlagen, durch Drittperso
-
Beginn der Steuerpflicht juristischer Personen bei Gründung
-
Nach § 55 Abs. 1 StG beginnt die Steuerpflicht juristischer Personen mit der Gründung, mit der Verlegung ihres Sitzes oder ihrer tatsächlichen Verwaltung in den Kanton oder mit dem Erwerb von im Kanto
-
Vermischung von abziehbaren und nicht abziehbaren Vermögensverwaltungskosten
-
Kann der Steuerpflichtige nachweisen, dass ihm Kosten für die Vermögensverwaltung durch Dritte entstanden sind, oder dass die Tätigkeiten des Dritten aber auch betraglich unausgeschiedene Handlungen u
-
Erläuterungen zu § 55 - Beginn und Ende der Steuerpflicht juristischer Personen
-
Nach § 55 Abs. 1 StG beginnt die Steuerpflicht juristischer Personen mit der Gründung, mit der Verlegung ihres Sitzes oder ihrer tatsächlichen Verwaltung in den Kanton oder mit dem Erwerb von im Kanto
-
Sanierung durch Forderungsverzicht
-
Bei der Dritter verbessert sich die Vermögenslage der Gesellschaft. Es handelt sich um eine echte Sanierung. Der Vorgang ist erfolgswirksam. Die Unternehmung erzielt einen steuerbaren Kapitalgewinn.
-
Beispiel: Unterjährige Steuerpflicht mit Wegzug ins bzw. Zuzug aus dem Ausland
-
Hinweis: Das nachfolgende Beispiel behandelt den Zuzug aus dem Ausland. Der Fall des Wegzugs ins Ausland ist steuerlich analog zu behandeln.
Sachverhalt: Das Ehepaar Y hat 2 Kinder, zieht am 1. März
-
Exkurs: Pflegekinder
-
Pflegeeltern erbringen für Pflegekinder folgende wirtschaftliche Leistungen: Kost und Logis, Besorgung von Kleidern und Schuhen, allenfalls bezahlen sie ein Taschengeld an das Pflegekind und kommen fü
-
Zuwendungen öffentlicher und gemeinnütziger Zwecke
-
Abzugsberechtigt sind freiwillige Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten an den Bund und seine Anstalten an den Kanton und seine Anstalten an die Gemeinden und ihre Anstalten an andere j