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Nicht abziehbare Kosten
Nicht abziehbar sind insbesondere die folgenden Aufwendungen: wertvermehrende Aufwendungen für Neueinrichtungen und Verbesserung von Liegenschaften. Diese sind grundsätzlich bei der Grundstückgewi
Auskünfte an Verwaltungs- und Gerichtsbehörden
Die Kantonale Steuerverwaltung veranlagt und erhebt auch die direkten Steuern der Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden. Die Gemeinden sind bezüglich der Gemeindesteuern Inhaber der entsprechenden St
Verlustverrechung - Kantonssteuer
Verluste der sieben vorangegangenen Geschäftsjahre können in der aktuellen Steuerperiode gemäss § 28 Abs. 1 StG abgezogen werden, soweit sie bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens dieser Jahre
Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
Bei selbständiger Erwerbstätigkeit können die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten abgezogen werden (§ 26 Abs. 1 StG). Was als geschäftsmässig- oder berufsmässig begründete Aufwendungen gil
Besondere Berufskosten von Expatriates
Expatriates-Verordnung des Bundes vom 3. Oktober 2000 (SR 642.118.3) Änderung der Expatriates-Verordnung vom 9. Januar 2015 (mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016). Übergangsbestimmung zur Änderung vo
Besondere Berufskosten
Vorübergehend in der Schweiz tätige leitende Angestellte, Spezialistinnen und Spezialisten können zusätzlich zu den Berufskosten gemäss § 25 StG und Art. 26 DBG folgende besondere Berufskosten in Abzu
Spesenvergütungen und Spesenreglemente
Auslagen, die vom Arbeitgeber vergütet werden (Spesenvergütungen), sind von den Berufskosten gemäss § 25 StG und Art. 26 DBG zu unterscheiden und werden von diesen auch nicht abgedeckt.Soweit mit den
Besondere Berufskosten von in der Schweiz wohnhaften Expatriates
die notwendigen Kosten für den Umzug in die Schweiz und zurück in den früheren ausländischen Wohnsitzstaat sowie die notwendigen Hin- und Rückreisekosten des Expatriate und seiner Familie bei Beginn u
Pauschalspesen auf Grund eines nicht genehmigten Spesenreglementes
Soweit mit den Pauschalspesen nur effektive Auslagen des Arbeitnehmenden vergütet werden, können die Abzüge für die Berufskosten gemäss § 25 StG und Art. 26 DBG geltend gemacht werden. Übersteigt die
Rücklagen
sind handelsrechtlich nicht erforderliche, zulasten der Erfolgsrechnung gebildete Passivpositionen für zukünftige Geld-, Güter- und Leistungsabgänge. Da sie Eigenmittelcharakter aufweisen, stellen si

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