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Nicht abziehbare Kosten
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Nicht abziehbar sind insbesondere die folgenden Aufwendungen:
wertvermehrende Aufwendungen für Neueinrichtungen und Verbesserung von Liegenschaften. Diese sind grundsätzlich bei der Grundstückgewi
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Auskünfte an Verwaltungs- und Gerichtsbehörden
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Die Kantonale Steuerverwaltung veranlagt und erhebt auch die direkten Steuern der Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden. Die Gemeinden sind bezüglich der Gemeindesteuern Inhaber der entsprechenden St
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Verlustverrechung - Kantonssteuer
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Verluste der sieben vorangegangenen Geschäftsjahre können in der aktuellen Steuerperiode gemäss § 28 Abs. 1 StG abgezogen werden, soweit sie bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens dieser Jahre
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Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
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Bei selbständiger Erwerbstätigkeit können die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten abgezogen werden (§ 26 Abs. 1 StG). Was als geschäftsmässig- oder berufsmässig begründete Aufwendungen gil
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Besondere Berufskosten von Expatriates
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Expatriates-Verordnung des Bundes vom 3. Oktober 2000 (SR 642.118.3)
Änderung der Expatriates-Verordnung vom 9. Januar 2015 (mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016).
Übergangsbestimmung zur Änderung vo
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Besondere Berufskosten
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Vorübergehend in der Schweiz tätige leitende Angestellte, Spezialistinnen und Spezialisten können zusätzlich zu den Berufskosten gemäss § 25 StG und Art. 26 DBG folgende besondere Berufskosten in Abzu
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Spesenvergütungen und Spesenreglemente
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Auslagen, die vom Arbeitgeber vergütet werden (Spesenvergütungen), sind von den Berufskosten gemäss § 25 StG und Art. 26 DBG zu unterscheiden und werden von diesen auch nicht abgedeckt.Soweit mit den
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Besondere Berufskosten von in der Schweiz wohnhaften Expatriates
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die notwendigen Kosten für den Umzug in die Schweiz und zurück in den früheren ausländischen Wohnsitzstaat sowie die notwendigen Hin- und Rückreisekosten des Expatriate und seiner Familie bei Beginn u
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Pauschalspesen auf Grund eines nicht genehmigten Spesenreglementes
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Soweit mit den Pauschalspesen nur effektive Auslagen des Arbeitnehmenden vergütet werden, können die Abzüge für die Berufskosten gemäss § 25 StG und Art. 26 DBG geltend gemacht werden. Übersteigt die
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Rücklagen
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sind handelsrechtlich nicht erforderliche, zulasten der Erfolgsrechnung gebildete Passivpositionen für zukünftige Geld-, Güter- und Leistungsabgänge. Da sie Eigenmittelcharakter aufweisen, stellen si