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§ 33 Geschosshöhe
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1 Die Geschosshöhe ist die Höhe von Oberkante bis Oberkante der fertigen Böden, bei einem Dachgeschoss mit gegenseitiger und einseitiger (Pultdach) Neigung, von einem Masardendach oder einem Tonnen
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§ 3 Zuständigkeiten – Regierungsrat
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1 Der Regierungsrat beschliesst a) Änderungen des kantonalen Richtplanes ohne wesentliche räumliche Auswirkungen; b) ... c) die Trägerschaften von Agglomerationsprogrammen; d) ... e) Ente
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2019: Verwaltungsgericht
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Es geht um eine Baubewilligung betreffend Abbruch eines Einfamilienhauses und den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Einstellhalle sowie Sonnenkollektoren.
Auf Beschwerde hin erwägt das Verwaltungs
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§ 31 Höhen
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1 Die Gesamthöhe ist der grösste Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion und den lotrecht darunter liegenden Punkten auf dem massgebenden Terrain. Ist der höchste Punkt de
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Zweck und Zuständigkeiten
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1 Dieses Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für die räumliche Entwicklung des Kantons Zug. Es dient der Umsetzung der raumbezogenen Grundsätze und legt den Rahmen für die gemeindlichen Bauvorsch
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2016: Verwaltungsgericht
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Angefochten ist die Verfügung der Baudirektion, mit welcher diese die Anträge des Beschwerdeführers gemäss Einsprache gegen die Umfahrung Cham–Hünenberg (UCH) sowie betreffend den sofortigen Baustopp
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2011: Regierungsrat
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Die Beschwerdeführerin wehrt sich gegen die Abweisung eines Baugesuchs für den Neubau einer Mobilfunkanlage .
Zunächst wird die Verletzung des rechtlichen Gehörs festgestellt, da sich die Beschwe
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§ 32b Durchführung der Erschliessung
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1 Die Gemeinde führt die Erschliessung in Zusammenarbeit mit den anderen Erschliessungsträgern nach dem Erschliessungsprogramm und der baulichen Entwicklung durch. 2 Bauwillige können mit der Gem
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2017: Verwaltungsgericht
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Die Beschwerdeführer sind Eigentümer eines Einfamilienhauses, welches mit drei weiteren Einfamilienhäusern aneinander bzw. aufeinander verbaut ist. Die Beschwerdegegnerin 1 reichte für ihre Terrasse
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§ 34 Ausnützungsziffer
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1 Die Ausnützungsziffer ist die Verhältniszahl zwischen der anzurechnenden Geschossfläche der Gebäude und der anzurechnenden Landfläche.
Materialien Absatz 1 (Inkrafttreten: 1. Januar 2019)
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