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2010: Verwaltungsgericht
Die Behörden sind gehalten,sich mit einem Wiedererwägungsgesuch zu befassen, wenn sich die Umstände seit dem Entscheid wesentlich geändert haben (Änderung des objektiven Rechts oder wenn die Gesuchs
2003: Regierungsrat
Umstritten war die Frage, ob ein Gebäude in der Zone W2 mit zwei Vollgeschossen geplant war und mit einem Attikageschoss , oder ob das Attikageschoss als  Vollgeschoss hätte gezählt werden müssen.
Rückstellungen für künftige Forschungs- und Entwicklungsaufträge
§ 60 Bst. e StG und Art. 63 Abs. 1 Bst. d DBG erlauben die Bildung von an Dritte bis zu 10 % des steuerbaren Gewinns, insgesamt jedoch höchstens bis zu Fr. 1 Mio. Die Rücklage ist nur zulässig für Fo
Wertberichtigung auf angefangene Arbeiten
Produzierende Betriebe können ihre angefangenen Arbeiten unter den Vorräten als Halb- und Fertigfabrikate zu den Herstellkosten bilanzieren, womit auch der pauschale Warendrittel  (siehe Pkt. 40.2.5
Bestechungsgelder
Nicht zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören Zahlungen von n im Sinne des schweizerischen Strafrechts an schweizerische oder fremde Amtsträger (§ 59 Abs. 1 Ziffer 2 Bst. e StG und Art. 59 Abs
Allgemeine Grundsätze zur Verlustverrechnung
Die Steuerbehörde hat die Verlustverrechnung von Amtes wegen vorzunehmen, namentlich dort, wo sie mit Aufrechnungen in der aktuellen Steuerperiode Verrechnungssubstrat schafft. Die Steuerpflichtige ha
Verlustverrechnung nach Statuswechsel Holding-/Verwaltungsgesellschaft in Betriebsgesellschaft
Beim Wechsel einer Holding- oder Verwaltungsgesellschaft in eine Betriebsgesellschaft besteht ein Anspruch auf Verrechnung von Verlusten aus früheren Jahren nur im Ausmass bisheriger Gewinnbesteuerung
Erläuterungen zu § 65 - Verluste
Die Steuerbehörde hat die Verlustverrechnung von Amtes wegen vorzunehmen. Die Steuerpflichtige hat dennoch die Pflicht, die Verlustvorträge als steuermindernde Tatsache geltend zu machen. Dabei oblieg
Abschreibung auf Beteiligungen
Abschreibungen auf Beteiligungen von 10 % des Grund- oder Stammkapitals der anderen Gesellschaft können dem steuerbaren Gewinn zugerechnet werden, wenn eine nachhaltige Erholung des Wertes der Beteili
Grundsätze zur Besteuerung von Beteiligungen und deren Erträge
Transaktionen, die im Konzern eine ungerechtfertigte Steuerersparnis bewirken, führen zu einer Berichtigung des steuerbaren Reingewinns oder zu einer Kürzung des Beteiligungsabzugs. Eine ungerechtfert

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