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2010: Verwaltungsgericht
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Die Behörden sind gehalten,sich mit einem Wiedererwägungsgesuch zu befassen, wenn sich die Umstände seit dem Entscheid wesentlich geändert haben (Änderung des objektiven Rechts oder wenn die Gesuchs
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2003: Regierungsrat
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Umstritten war die Frage, ob ein Gebäude in der Zone W2 mit zwei Vollgeschossen geplant war und mit einem Attikageschoss , oder ob das Attikageschoss als Vollgeschoss hätte gezählt werden müssen.
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Rückstellungen für künftige Forschungs- und Entwicklungsaufträge
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§ 60 Bst. e StG und Art. 63 Abs. 1 Bst. d DBG erlauben die Bildung von an Dritte bis zu 10 % des steuerbaren Gewinns, insgesamt jedoch höchstens bis zu Fr. 1 Mio. Die Rücklage ist nur zulässig für Fo
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Wertberichtigung auf angefangene Arbeiten
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Produzierende Betriebe können ihre angefangenen Arbeiten unter den Vorräten als Halb- und Fertigfabrikate zu den Herstellkosten bilanzieren, womit auch der pauschale Warendrittel (siehe Pkt. 40.2.5
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Bestechungsgelder
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Nicht zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören Zahlungen von n im Sinne des schweizerischen Strafrechts an schweizerische oder fremde Amtsträger (§ 59 Abs. 1 Ziffer 2 Bst. e StG und Art. 59 Abs
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Allgemeine Grundsätze zur Verlustverrechnung
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Die Steuerbehörde hat die Verlustverrechnung von Amtes wegen vorzunehmen, namentlich dort, wo sie mit Aufrechnungen in der aktuellen Steuerperiode Verrechnungssubstrat schafft. Die Steuerpflichtige ha
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Verlustverrechnung nach Statuswechsel Holding-/Verwaltungsgesellschaft in Betriebsgesellschaft
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Beim Wechsel einer Holding- oder Verwaltungsgesellschaft in eine Betriebsgesellschaft besteht ein Anspruch auf Verrechnung von Verlusten aus früheren Jahren nur im Ausmass bisheriger Gewinnbesteuerung
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Erläuterungen zu § 65 - Verluste
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Die Steuerbehörde hat die Verlustverrechnung von Amtes wegen vorzunehmen. Die Steuerpflichtige hat dennoch die Pflicht, die Verlustvorträge als steuermindernde Tatsache geltend zu machen. Dabei oblieg
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Abschreibung auf Beteiligungen
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Abschreibungen auf Beteiligungen von 10 % des Grund- oder Stammkapitals der anderen Gesellschaft können dem steuerbaren Gewinn zugerechnet werden, wenn eine nachhaltige Erholung des Wertes der Beteili
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Grundsätze zur Besteuerung von Beteiligungen und deren Erträge
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Transaktionen, die im Konzern eine ungerechtfertigte Steuerersparnis bewirken, führen zu einer Berichtigung des steuerbaren Reingewinns oder zu einer Kürzung des Beteiligungsabzugs. Eine ungerechtfert