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Verordnung zum Schulgesetz
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Bereiche Promotion und Übertrittsverfahren, die entsprechenden Reglemente. * 3 Separate Verordnungen bestehen zudem für die Organisation der kantona len Schulen. § 2 Bezeichnungen und Begriffe 1 Soweit in spätestens zu Beginn des Schuljahres 1994/95 Schul und Disziplinarordnungen zu erlassen bzw. bereits bestehende den obigen Anforderungen anzupassen. 2 Die Einführung des Niveaufachs Englisch auf der Sekundarstufe
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Reglement über die Höhere Fachschule für Wirtschaft (Reglement HFW)
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halbe und ganze Notenwerte erlaubt. 4 Die Prüfungsleitung definiert den Notenschlüssel. § 27 Bestehensnormen 1 Die jeweiligen Promotionsprüfungen und die Diplomprüfung sind bestan den,wenn: a) der Durchschnitt und eine projektorientierte Diplomarbeit. Die beiden Pro motionsprüfungen und die Diplomprüfung bestehen aus Einzelprüfungen (schriftlich oder mündlich), die jeweils mit einer Positionsnote bewertet werden lder und Fachgebiete um; b) genehmigt die Aufgaben der Einzelprüfungen; c) entscheidet über das Bestehen der beiden Promotionsprüfungen, über die Diplomarbeit und die Diplomprüfung; d) entscheidet über
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Weitergeltung bisherigen Rechts: Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und privaten Gymnasien
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Einzelfächer errechnet. Die Maturanote wird nach mathe- matischen Kriterien gerundet. * § 15 Bestehensnormen 1 Die Maturität ist bestanden, wenn in den neun Maturitätsfächern: a) die doppelte Summe aller wurden. 2 Voraussetzung für das Bestehen der Maturität ist, dass eine Maturaarbeit erstellt und mündlich präsentiert wurde. § 16 Entscheid 1 Der Entscheid über das Bestehen der Maturitätsprüfung wird auf
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711.31-16-1.de.pdf
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Sanierungen und Erweiterungen bestehender Anlagen bzw. neue Anlagen werden im Richtplan festgesetzt: Nr. Gemeinde Bezeichnung Planquadrat 1 Oberägeri Seeplatz Erweiterung des bestehenden Bojenfeldes mit einem möglich, des Rückbaus bestehender störender Bauten und Anlagen. ca. 0,7 Mio. m3 P 5 - P 6 6 Tanklager Risch Inertstoffdeponie ca. 0,2 Mio. m3 O 5 E 3.2.3 Beim folgenden Deponiestandort besteht raumplanerischer Zusammenarbeit mit dem Kanton und dem Betreiber des öffentli- chen Verkehrsmittels das bestehende Park&Ride-Angebot an bestehenden und geplanten Bahn- haltestellen. V 11.3 Der Kanton Zug fördert den Ausbau des
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711.31-16-1.de.pdf
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Sanierungen und Erweiterungen bestehender Anlagen bzw. neue Anlagen werden im Richtplan festgesetzt: Nr. Gemeinde Bezeichnung Planquadrat 1 Oberägeri Seeplatz Erweiterung des bestehenden Bojenfeldes mit einem möglich, des Rückbaus bestehender störender Bauten und Anlagen. ca. 0,7 Mio. m3 P 5–P 6 6 Tanklager Risch Inertstoffdeponie ca. 0,2 Mio. m3 O 5 E 3.2.3 Beim folgenden Deponiestandort besteht raumplanerischer Zusammenarbeit mit dem Kanton und dem Betreiber des öffentli- chen Verkehrsmittels das bestehende Park&Ride-Angebot an bestehenden und geplanten Bahn- haltestellen. Richtplankarte V 9 Richtplankarte V 10 44 V 11
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412.111 - Verordnung zum Schulgesetz
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Bereiche Promotion und Übertrittsverfahren, die entsprechenden Reglemente. * 3 Separate Verordnungen bestehen zudem für die Organisation der kantona- len Schulen. § 2 Bezeichnungen und Begriffe 1 Soweit in spätestens zu Beginn des Schuljahres 1994/95 Schul- und Disziplinarordnungen zu erlassen bzw. bereits bestehende den obigen Anforderungen anzupassen. 2 Die Einführung des Niveaufachs Englisch auf der Sekundarstufe
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711.31-17-1.de.pdf
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Sanierungen und Erweiterungen bestehender Anlagen bzw. neue Anlagen werden im Richtplan festgesetzt: Nr. Gemeinde Bezeichnung Planquadrat 1 Oberägeri Seeplatz Erweiterung des bestehenden Bojenfeldes mit einem und, wo möglich, des Rückbaus bestehender störender Bauten und Anlagen. 6 Tanklager Risch Inertstoffdeponie ca. 0,2 Mio. m3 O 5 E 3.2.3 Beim folgenden Deponiestandort besteht raumplanerischer Abstimmungs Zusammenarbeit mit dem Kanton und dem Betreiber des öffentli- chen Verkehrsmittels das bestehende Park&Ride-Angebot an bestehenden und geplanten Bahn- haltestellen. V 11.3 Der Kanton Zug fördert den Ausbau des
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711.31-18-1.de.pdf
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Sanierungen und Erweiterungen bestehender Anlagen bzw. neue Anlagen werden im Richtplan festgesetzt: Nr. Gemeinde Bezeichnung Planquadrat 1 Oberägeri Seeplatz Erweiterung des bestehenden Bojenfeldes mit einem und, wo möglich, des Rückbaus bestehender störender Bauten und Anlagen. 6 Tanklager Risch Inertstoffdeponie ca. 0,2 Mio. m3 O 5 E 3.2.3 Beim folgenden Deponiestandort besteht raumplanerischer Abstimmungs Zusammenarbeit mit dem Kanton und dem Betreiber des öffentli- chen Verkehrsmittels das bestehende Park&Ride-Angebot an bestehenden und geplanten Bahn- haltestellen. V 11.3 Der Kanton Zug fördert den Ausbau des
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711.31-18-1.de.pdf
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Sanierungen und Erweiterungen bestehender Anlagen bzw. neue Anlagen werden im Richtplan festgesetzt: Nr. Gemeinde Bezeichnung Planquadrat 1 Oberägeri Seeplatz Erweiterung des bestehenden Bojenfeldes mit einem und, wo möglich, des Rückbaus bestehender störender Bauten und Anlagen. 6 Tanklager Risch Inertstoffdeponie ca. 0,2 Mio. m3 O 5 E 3.2.3 Beim folgenden Deponiestandort besteht raumplanerischer Abstimmungs Zusammenarbeit mit dem Kanton und dem Betreiber des öffentli- chen Verkehrsmittels das bestehende Park&Ride-Angebot an bestehenden und geplanten Bahn- haltestellen. V 11.3 Der Kanton Zug fördert den Ausbau des
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412.111 - Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; SchulV)
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Bereiche Promotion und Übertrittsverfahren, die entsprechenden Reglemente. * 3 Separate Verordnungen bestehen zudem für die Organisation der kantona- len Schulen. § 2 Bezeichnungen und Begriffe 1 Soweit in spätestens zu Beginn des Schuljahres 1994/95 Schul- und Disziplinarordnungen zu erlassen bzw. bereits bestehende den obigen Anforderungen anzupassen. 2 Die Einführung des Niveaufachs Englisch auf der Sekundarstufe