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831.521-A2-1-1.de.pdf
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die Hälfte des Monatslohnes aus- machen. 3 Bei Todesfall der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers besteht die Lohn- zahlungspflicht nach Art. 338 OR. § 14 Lohnanspruch bei Militärdienst und Zivilschutz 1 beitnehmer ein Exemplar dieses Normalarbeitsvertrages samt Anhang aus- zuhändigen. Dieselbe Pflicht besteht mit Bezug auf Änderungen dieses Normalarbeitsvertrages oder wichtiger, das Arbeitsverhältnis im Privat-
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Gesetz über die Videoüberwachung im öffentlichen und im öffentlich zugänglichen Raum (Videoüberwachungsgesetz; VideoG)
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Kanton Zug 159.1 Gesetz über die Videoüberwachung im öffentlichen und im öffentlich zugänglichen Raum (Videoüberwachungsgesetz; VideoG) Vom 26. Juni 2014 (Stand 6. September 2014) Der Kantonsrat des K
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Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz)
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Kanton Zug 158.1 Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz) Vom 20. Februar 2014 (Stand 10. Mai 2014) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b
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Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM)
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derholt werden, auch wenn bereits einmal eine Rückversetzung erfolgt ist. 4 Bei einer Rückversetzung besteht kein Anspruch auf die Neuführung eines bisher besuchten Fachs. § 13 Freiwillige Repetition 1 Die mit glied einen Antrag auf freiwillige Repetition stellen. 2 Bei einer freiwilligen Repetition besteht kein Anspruch auf die Neufüh rung eines bisher besuchten Fachs. § 14 Wegweisung von der Schule 1
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Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)
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derholt werden, auch wenn bereits einmal eine Rückversetzung erfolgt ist. 6 Bei einer Rückversetzung besteht kein Anspruch auf die Neuführung eines bisher besuchten Fachs. § 13 Freiwillige Repetition 1 Die mit glied einen Antrag auf freiwillige Repetition stellen. 2 Bei einer freiwilligen Repetition besteht kein Anspruch auf die Neufüh rung eines bisher besuchten Fachs. 5 414.132 § 14 Wegweisung von der
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Hausordnung für die Interkantonale Strafanstalt Bostadel, Menzingen (Zug) (Hausordnung Bostadel)
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Kanton Zug 332.312 Hausordnung für die Interkantonale Strafanstalt Bostadel, Menzingen (Zug) (Hausordnung Bostadel) Vom 30. August 2011 (Stand 1. Januar 2012) Die Paritätische Aufsichtskommission als
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Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren
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Behörden auf eigene Geschäftsfälle und Daten zuzugreifen und Entscheide der Behörden abzuholen. c) Sie besteht aus einem Benutzerkonto (Identitäts- und Berechtigungs- management), einem Identifikator (Zugangskennung
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Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)
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Schweizerische Hochschulkonferenz ist das gemeinsame Organ von Bund und Kantonen. 3 Im Weiteren bestehen folgende gemeinsame Organe: a) die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen; 2 414.50 b)
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Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug (PO WMS)
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von der Schulleitung festgelegt. § 4 Promotionskonferenz 1 Unter dem Vorsitz der Klassenlehrperson besteht eine Promotionskonfe- renz. Ihr gehören die Rektorin bzw. der Rektor, die Klassenlehrperson und alle
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171.1 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
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Beratung, Redezeitbeschränkungen, Rückwei sung an den Gemeinderat, Rück oder Überweisung an eine bestehende Kommission, entscheidet die Versammlung unverzüglich. * 3 Der Gemeinderat kann die weitere Beratung allfälliger Nutzen darf nur ausgerichtet werden, soweit entsprechende Erträge vorhanden sind. Die bestehenden Realnutzungsrechte bleiben ge wahrt. 3 Eine unentgeltliche Abtretung von Grundeigentum oder G oder privaten Unternehmung und Organisation wahrgenommen wurde, so hat sie auf Verlangen die bestehenden Einrichtungen zu übernehmen. 6.4. Inkrafttreten § 148 Zeitpunkt 1 Dieses Gesetz wird dem Volk zusammen