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414.142 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien (COVID-19-Pandemie)
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die massgebende Maturitätsnote auf der Basis des folgenden Jahreszeugnisses ermittelt. § 14 Bestehensnormen 1 Die Maturität ist bestanden, wenn in den Maturitätsfächern: a) die doppelte Summe aller No jeweils vier Jahren; e) Entscheid über Sanktionen bei Unregelmässigkeiten; f) Entscheid über das Bestehen der Prüfungen auf Antrag des zuständi- gen Schulleitungsmitglieds; g) Entscheid über Einsprachen abrundet, kann sie durch ein Pluszeichen neben ihrer Note erklären, dass sie aufrundet, wenn das Bestehen der ganzen Prüfung durch höchstens zwei Korrekturen ermöglicht wird. 3 Schülerinnen und Schüler
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414.193 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule (COVID-19-Pandemie)
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g in Rücksprache mit der Leiterin bzw. dem Leiter des Amtes für Mittelschulen geregelt. § 15 Bestehensnorm 1 Der Fachmittelschulausweis wird erteilt, wenn gleichzeitig a) der Durchschnitt aus allen Fachnoten Ergebnisse fest und prüft diese auf Kor- rektheit. 2 414.193 3 Bei einem knappen Verfehlen der Bestehensnormen kann die Prüfungs- konferenz entscheiden, ob im Rahmen des pädagogischen Ermessens maxi- mal mündlichen Prüfungen werden mathematisch auf halbe bzw. ganze Noten gerundet. 8 414.193 § 24 Bestehensnormen 1 Die Fachmaturität wird erteilt, wenn gleichzeitig a) der Durchschnitt aller fünf Prüfungsnoten
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932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2020/2021
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Gastkarten ohne Waffe sowie Saisonkarten sind bis 16.00 Uhr des Vortags (Montag bis Freitag) zu bestellen oder können jederzeit online unter http://www.zg.ch/afw gelöst und direkt ausgedruckt werden. 1) Zielsetzung der Bestandesreduktion gemäss Jagdplanung ergibt ein Jagdkontingent von 425 Rehen, bestehend aus einem Basiskontingent (ca. 245 Rehe) und einem Zusatzkontingent (ca. 180 Rehe). Die Bestandesre-
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612.141 - Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
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Buchhaltungen kann es eine ex- terne fachliche Unterstützung hinzuziehen. § 10 Allgemeines 1 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge. 3 612.141 § 11 Vollzug 1 Für den Vollzug ist die Gesundheitsdirektion
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414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
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g in Rücksprache mit der Leiterin bzw. dem Leiter des Amtes für Mittelschulen geregelt. § 16 Bestehensnorm 1 Der Fachmittelschulausweis wird erteilt, wenn gleichzeitig a) der Durchschnitt aus allen Fachnoten Ergebnisse fest und prüft diese auf Kor- rektheit. 2 414.191 3 Bei einem knappen Verfehlen der Bestehensnormen kann die Prüfungs- konferenz entscheiden, ob im Rahmen des pädagogischen Ermessens maxi- mal en und mündlichen Prüfungen werden mathematisch auf halbe bzw. ganze Noten gerundet. * § 25 Bestehensnormen 1 Die Fachmaturität wird erteilt, wenn gleichzeitig a) der Durchschnitt aller fünf Prüfungsnoten
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414.111 - Verordnung über die Kantonsschule Zug
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mit dem Schularzt-Dienst beauftragt, der insbesondere in der medizini- schen Beratung der Schule besteht und den Untersuch der Schülerinnen und Schüler im achten Schuljahr einschliesst. § 8 Mensa 1 Die eine Rektorin bzw. ein Rektor vor. 1) BGS 154.215 5 414.111 § 16 Schulleitung 1 Die Schulleitung besteht aus der Direktorin bzw. dem Direktor und den Rektorinnen bzw. Rektoren. Sie wird von der Direktorin
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414.121 - Reglement für den Eintritt in die und den Wechsel zwischen den kantonalen Mittelschulen
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Leistungstest legt das zuständige Schulleitungs- mitglied die Prüfungsfächer fest. Die Prüfungskonferenz besteht aus den prüfenden Lehrpersonen und dem zuständigen Schulleitungsmit- glied, das die Konferenz präsidiert
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414.133 - Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM)
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derholt werden, auch wenn bereits einmal eine Rückversetzung erfolgt ist. 4 Bei einer Rückversetzung besteht kein Anspruch auf die Neuführung eines bisher besuchten Fachs. § 13 Freiwillige Repetition 1 Die mit- glied einen Antrag auf freiwillige Repetition stellen. 2 Bei einer freiwilligen Repetition besteht kein Anspruch auf die Neufüh- rung eines bisher besuchten Fachs. § 14 Wegweisung von der Schule 1
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414.132 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)
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derholt werden, auch wenn bereits einmal eine Rückversetzung erfolgt ist. 6 Bei einer Rückversetzung besteht kein Anspruch auf die Neuführung eines bisher besuchten Fachs. § 13 Freiwillige Repetition 1 Die mit- glied einen Antrag auf freiwillige Repetition stellen. 2 Bei einer freiwilligen Repetition besteht kein Anspruch auf die Neufüh- rung eines bisher besuchten Fachs. 5 414.132 § 14 Wegweisung von der
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414.112 - Verordnung über die Kantonsschule Menzingen
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§ 15 Schulleitung 1 Die Schule wird von der Rektorin bzw. vom Rektor geführt. 2 Die Schulleitung besteht aus der Rektorin bzw. dem Rektor und den Pro- rektorinnen bzw. den Prorektoren. Die Schulleitung