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2479.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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nicht mehr frei. Es besteht die Gefahr, dass fachlich richtige Anordnungen nicht gemacht wer- den, wenn sie unpopulär sein könnten. Insgesamt bietet das heutige Zuger System die beste Garantie für eine und Staatsanwälte angestellt werden können. Insgesamt bietet das heutige Zuger System weiterhin die beste Garantie für eine gleichermassen effiziente und gerechte Strafverfolgung. Seite 2/8 2479.2 - 15068 Bewerberinnen und Bewerber mit den besten Qualifikationen angestellt werden können. Es besteht aus Sicht des Oberge- richts kein Anlass, ein bewährtes, effizientes und bestens funktionierendes System zu ändern
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2527.1b - Beilage 2 (Bericht)
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Bereichen Musik, Kunst und Soziales besteht keine Berufsmaturität, weshalb hier hauptsächlich Personen mit einer gymnasialen Maturität oder einem Berufsabschluss nach Bestehen entsprechender Eignungsprüfungen Absolventen aus den Fachbe- reichen Architektur/Bau, Soziale Arbeit, Design, Kunst sowie Musik sind bestens qualifizierte Fachkräfte, welche den Einstieg ins Berufsleben in aller Regel reibungslos schaffen arbeiten neu in gemeinsamen Organen zu- sammen, nämlich in der Schweizerischen Hochschulkonferenz, bestehend aus der Plenar- Versammlung und dem Hochschulrat, der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hoch-
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2737.2 - Antrag des Regierungsrats
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Vorschriften über die Baumasse inner- halb des bestehenden Volumens unterhalten, erneuert , aus- und, umgebaut wer- den. Erweiterungen ausserhalb des bestehenden Volumens sind zulässig, soweit dadurch mit Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 11. April 2017; Vorlage Nr. 2737.2 (Laufnummer 15428) 4 Bestehende Gebäude, welche einen bundesrechtlich bestimmten Baustan- dard[SR 730.0] erreichen, dürfen die
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2569.1b - Beilage Auswertung Vernehmlassung
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Fachdirektionen wirtschaftliche Unabhängigkeit des Amtsträgers, - weil wirtschaftliche Unabhängigkeit der beste Schutz gegen Kor- ruption ist, - weil an die Kultur und Pflege des Staatsdienstes hohe Ansprüche gestellt Argumente des Kantons – einerseits für die Erhöhung der be- reits bestehenden Gebühren sowie andererseits für die Einführung einer Steuer – bestechen nicht und sind fehlerhaft. In Kenntnis- nahme der Begründung Argumente des Kantons – einerseits für die Erhöhung der be- reits bestehenden Gebühren sowie andererseits für die Einführung einer Steuer – bestechen nicht und sind fehlerhaft. In Kenntnis- nahme der Begründung
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2569.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Strassenverkehr als einzig richtige Konsequenz, motorisierte Schiffe analog den Strassenfahrzeugen zu beste u- ern. Dies umso mehr, da die Bootsbenutzung auf den Seen in den meisten Fällen einer Fre i- zeit- weitere Ausnah- men von der Steuerpflicht vorzusehen. Da in erster Linie die Benutzung der Seefläche beste u- ert werden soll und diese in den meisten Fällen im Rahmen von reinen Freizeitaktivitäten er- folgt n Bundesrechts besteht aber für den Kanton Zug kein Spielraum für die Besteu e- rung von Schiffen des Bundes und der konzessionierten Schifffahrtsunternehmen. Im Sinne einer Besteuerung nach dem Nutzer-
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2720.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Strassen verkehr als einzig richtige Konsequenz, motorisierte Schiffe analog den Strassenfahrzeugen zu beste u- ern. Motorboote und Segelschiffe nutzen die Seefläche aufgrund ihres Antriebes unter allen p o- weitere Ausnah- men von der Steuerpflicht vorzusehen. Da in erster Linie die Benutzung der Seefläche beste u- ert werden soll und diese in den meisten Fällen im Rahmen von reinen Freizeitaktivitäten e r- folgt n Bundesrechts besteht aber für den Kanton Zug kein Spielraum für die Besteu e- rung von Schiffen des Bundes und der konzessionierten Schifffahrtsunternehmen. Im Sinne einer Besteuerung nach dem Nutzer-
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1732.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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erfolgte mit Noten von 6 (beste Be- wertung) bis 1 (schlechteste Bewertung). Die Maximalnote 6 für das beste Abbaugebiet, die Minimalnote 1 für das schlechteste Gebiet und abgestufte Noten für die übrigen Gebiete notwendig. Die Bewertung zeigt, dass die beiden Gebiete Hatwil / Hubletzen (B) und Bethle- hem Süd (G) am besten abschneiden. Zu den einzelnen Gebieten lässt sich folgendes Festhal- ten: Das Abbaugebiet Hatwil Standort Bethlehem Süd (G) in Menzingen als neues Abbaugebiet bei der techni- schen Bewertung am besten abschneidet, wird dieser Standort nicht als Zwischenergebnis vor- geschlagen. Gegen die Aufnahme
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939.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Regelung der Zuständigkeiten im Beurkundungswesen auch von der Vorstellung geprägt, dass der Staat der beste Garant für die Unparteilichkeit und Unbefangenheit der Urkundspersonen sei. 2. Rechtsvergleichung öffentlichen Beurkundung eine Urkunde öffentlichen Glaubens herge- stellt wird. Deren Wesensmerkmal besteht in der bis zum Beweis des Gegenteils vermuteten Richtigkeit der durch sie bezeugten Tatsachen (Art
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2397.2 - Antwort des Regierungsrats
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Standort für eine stark differenzierte Wirtschaft global attraktiv bleibt. Dies ist langfristig der beste Garant für eine nachhaltige Pros- perität. Folglich ist der Kanton Zug gut beraten, die allgemeinen Regierung Szenarien entwickelt, wie einer Abwanderung von Unternehmungen entg e- gen zu treten ist? Die beste Strategie gegen Abwanderung sind der Erhalt und der weitere Ausbau der allgemei- nen Rahmenbedingungen III kann aber ein substanzieller Anteil der heute privilegiert besteuerten Erträge trotz gezielter Massnahmen nicht mehr bevorzugt besteuert werden. Die analoge Weiterführung des heutigen Systems, das heisst
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2834.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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aber kostenintensive Lösung, für die es jedoch einen Beste ller (Gemeinde, Schule etc.) braucht, da der Kanton gemäss GöV keine Schulbusse bestellen und finanzieren kann. 6.3 bezüglich Integration im F welche durch einen Besteller zu tragen wären. 5.1.3 Beurteilung der Variante «Schulbussystem KSM» Das System wäre hoch flexibel und würde den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler am besten entsprechen. Menzingen (allenfalls Neuheim) wird eine neue Buslinie eingeführt. Dies wäre erstmals für die nächste Bestellperiode 2020/2021 möglich. Dafür ist eine Konzess i- on gemäss Art. 8 PBG beim Bund zu beantragen. Im