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942.43-1-1.de.pdf
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erfordern. d) Das Geldspielgericht Art. 11 Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtszeit 1 Das Geldspielgericht besteht aus fünf Richterinnen oder Richtern, wovon je zwei aus der französischen und der deutschen sowie ftsbericht. b) Der Aufsichtsrat Art. 23 Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtszeit 1 Der Aufsichtsrat besteht aus fünf oder sieben sachverständigen Mitgliedern, wovon je mindestens zwei Mitglieder aus der f und beschliesst auf Antrag der SFS die Schwerpunkte des Mitteleinsatzes jeweils für 4 Jahre. 3 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge der SFS. Art. 38 Transparenz 1 Die SFS legt offen, welche Empfängerinnen
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632.11 - Verordnung zum Steuergesetz
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zunächst der Quellensteuer und dann der ordentlichen Besteuerung oder umgekehrt un- terliegt, erfolgt der Übergang von der einen zur anderen Besteuerungsart entsprechend den bundesrechtlichen Vorschriften. Einkommenssteuer § 4 Besteuerung nach dem Aufwand 1 Die Festlegung des dem Aufwand entsprechenden steuerbaren Einkom- mens richtet sich sinngemäss nach der Verordnung über die Besteuerung nach dem Aufwand und Erbschaften 1 Bei der Begründung eines Nebensteuerdomizils und bei Erbschaften er- folgt die Besteuerung a) des Einkommens aufgrund der tatsächlich erzielten Einkünfte; b) des Vermögens im Rahmen einer
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154.214 - Verordnung über die Arbeitszeit (Arbeitszeitverordnung)
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gleichgesetzt. 2 Bei Teilzeitarbeit oder Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses während des Jahres besteht der Ferienanspruch anteilsmässig entsprechend dem Be- schäftigungsgrad bzw. der Beschäftigungsdauer
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826.251 - Verordnung über die Anpassung der Mutterschaftsbeiträge an die Preisentwicklung
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Kanton Zug 826.251 Verordnung über die Anpassung der Mutterschaftsbeiträge an die Preisentwicklung Vom 6. Dezember 2018 (Stand 1. Januar 2021) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt a
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612.18 - Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Härtefallverordnung)
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die Ausrichtung von Härtefallmassnahmen. Ablehnende Ent- scheide werden summarisch begründet. 4 Es besteht kein Anspruch auf die Ausrichtung von Härtefallmassnahmen. Der Entscheid ist endgültig. 6 612.18
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612.142 - Richtlinien zur Beurteilung von Gesuchen im Kultur-, Sozial- und Bildungsbereich sowie in weiteren Bereichen gemäss der Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung) vom 7. April 2020 (BGS 612.14)
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sowie für das Controlling betreffend den Lotteriefonds verantwortlich. § 8 Kein Rechtsanspruch 1 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge. 3 612.142 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten
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612.141 - Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
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Buchhaltungen kann es eine externe fachliche Unterstützung hinzuziehen. * § 10 Allgemeines 1 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge. 3 612.141 § 11 Vollzug 1 Für den Vollzug ist die Gesundheitsdirektion
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612.17 - Verordnung zur Umsetzung der Covid-19-Kulturverordnung
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2) BGS 153.1 3) BGS 611.1 4) BGS 612.14 5) SR 442.15 GS 2020/077 1 612.17 2 Auf diese Leistungen besteht kein Anspruch. § 4 Gesuche 1 Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende so- Kulturunter- nehmen können extern erfolgen. 2 Bezüglich der Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen besteht eine Obergrenze von 500'000 Franken pro Fall. § 6 Operative Umsetzung 1 Die Direktion für Bildung
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414.14 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien
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massgebende Maturitätsnote auf der Basis des folgenden Jahreszeugnisses ermittelt. * 5 … * § 14 Bestehensnormen 1 Die Maturität ist bestanden, wenn in den Maturitätsfächern: a) die doppelte Summe aller No jeweils vier Jahren; d) * Entscheid über Sanktionen bei Unregelmässigkeiten; e) * Entscheid über das Bestehen der Prüfungen auf Antrag des zuständi- gen Schulleitungsmitglieds; f) * Entscheid über Einsprachen abrundet, kann sie durch ein Pluszeichen neben ihrer Note erklären, dass sie aufrundet, wenn das Bestehen der ganzen Prüfung durch höchstens zwei Korrekturen ermöglicht wird. 3 … * 4 Schülerinnen und Schüler
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632.1 - Steuergesetz
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und dem massgebenden Einkommenssteuerwert besteuert wird. In diesem Fall gelten die Anlagekosten als neuer massgebender Ein- kommenssteuerwert, und die Besteuerung der übrigen stillen Reserven als Einkommen Steuerperiode. § 243quinquies * Besteuerung nach dem Aufwand 1 Für natürliche Personen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom 25. Juni 2015 nach dem Aufwand besteuert werden, gilt während der gleichen nicht zum Abzug zugelas- sen. * 4 Für die bis 2019 nach § 68 und § 69 besteuerten Holding- und Verwal- tungsgesellschaften besteht ein Anspruch auf Verrechnung von Verlusten aus früheren Jahren nur im