-
153.53 - Informatikverordnung (ITV)
-
Zusam- menwirken zur Unterstützung der Geschäftsprozesse. Zur Visualisierung der IT-Architektur besteht ein Architekturmodell. 2 Die IT-Standards orientieren sich an anerkannten nationalen und interna-
-
414.131 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ)
-
derholt werden, auch wenn bereits einmal eine Rückversetzung erfolgt ist. 6 Bei einer Rückversetzung besteht kein Anspruch auf die Neuführung eines bisher besuchten Fachs. § 13 Freiwillige Repetition 1 Die mit- glied einen Antrag auf freiwillige Repetition stellen. 2 Bei einer freiwilligen Repetition besteht kein Anspruch auf die Neufüh- rung eines bisher besuchten Fachs. 5 414.131 § 14 Wegweisung von der
-
413.16 - Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG)
-
§ 6 Aufnahmeverfahren 1 In der Regel wird alle zwei Jahre ein Aufnahmeverfahren durchgeführt. Es besteht aus einem Gespräch und der Präsentation einer persönlichen Arbeitsmappe. 2 Die Bewerberin oder der
-
721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
-
ommission 1 Der Kantonsrat wählt auf die Dauer seiner Amtsperiode eine Schätzungs- kommission, bestehend aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Stell- vertreterin oder dem Stellvertreter und acht Vorschriften über die Baumas- se innerhalb des bestehenden Volumens unterhalten, erneuert, aus- und um- gebaut werden. Erweiterungen ausserhalb des bestehenden Volumens sind zulässig, soweit mit diesen nicht Strassenpläne sichern Strassen, Trassen, Wege und Plätze und halten Räume frei, insbesondere für bestehende oder künftige Verkehrsanlagen. Sie dienen der Gestaltung des Verkehrsraums und des Siedlungsbildes
-
740.11 - Verordnung zum Energiegesetz
-
Warmwas- serkostenabrechnung VHKA, herausgegeben vom Bundesamt für Energie, ist wegleitend sowohl für bestehende Gebäude, in denen die Geräte zur Er- fassung des individuellen Wärmeverbrauchs für Heizung und errei- chen. 2 Ergänzend gilt, dass bei Neubauten, Erweiterungen oder wesentlichen Umbauten von bestehenden Bauten der Anteil der nicht erneuerbaren Ener- gie den zulässigen Wärmebedarf für Heizung und
-
933.111 - Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee
-
wenn keine ausreichende Möglich- keit zur Gewinnung, Befruchtung oder Erbrütung der Fischeier mehr besteht oder die für die Bewirtschaftung benötigte Laichmenge erreicht ist. * 4 Für die Bewilligung der
-
933.111 - Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee
-
wenn keine ausreichende Möglich- keit zur Gewinnung, Befruchtung oder Erbrütung der Fischeier mehr besteht oder die für die Bewirtschaftung benötigte Laichmenge erreicht ist. * 4 Für die Bewilligung der
-
417.16 - Verordnung über den Sportfonds
-
Einzel- personen gewährt werden, die diese Voraussetzungen nicht oder nur teilwei- se erfüllen. * 3 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge. * 2. Jahresbeiträge § 5 Pauschalbeiträge und Beiträge pro Mitglied
-
154.223 - Reglement über die Abgabe und Entschädigung von Arbeitskleidern und Sicherheitsausrüstung in der Direktion des Innern
-
nen und Fischereiaufseher werden vom Amt für Wald und Wild je nach Be- darf die Bootsausrüstung bestehend aus Schwimmwesten und Schutzhelmen sowie die Schutzkleider für Helferinnen und Helfer bei der E
-
612.141 - Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
-
Buchhaltungen kann es eine externe fachliche Unterstützung hinzuziehen. * § 10 Allgemeines 1 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge. 3 612.141 § 11 Vollzug 1 Für den Vollzug ist die Gesundheitsdirektion