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1742.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Parlament hat also den Vorschlag der Gemeinden in Kenntnis der Sachlage zum Gesetz gemacht. Bei der NFA bestehen hingegen komplexe Abhängigkeiten, die für einen einzelnen Kanton kaum nachvollzieh-, plan- und der beantragten Absolutheit und im heutigen Zeitpunkt zu weit gehen. Aufgrund der bereits heute bestehenden ausserordentlich hohen Belastung des Kantons Zug durch die NFA-Zahlungen und angesichts der grossen
1743.1 - Interpellationstext
e Strahlung gering sind. Im Weiteren soll sich der Kanton beim Bund dafür einsetzen, dass auch bestehende Leitungen durch den Bund und den betreibenden Firmen saniert und somit die Grenzwerte wie für neue
1775.05b - Synopse
iung 1 Der Anteil des Kantons und der Gemeinden am Ge- winn und Kapital unterliegen nicht der Besteuerung durch den Kanton und die Gemeinden. 2 Allfällige private Aktionärinnen bzw. Aktionäre unter- liegen leisten. §8 Beiträge für bestehende Wohnungen 1 Bei einem Mangel an günstigen Wohnungen kann der Kanton zur Senkung der Mietkosten nicht rückzahlbare Bei- träge für bestehende Wohnungen ausrichten, sofern Der Regierungsrat kann für die Mietwohnungen Bele- gungsvorschriften erlassen. §8 Beiträge für bestehende Wohnungen 1 Bei einem Mangel an günstigen Wohnungen kann der Kanton zur Senkung der Mietkosten
1775.06 - Antrag der vorberatenden Kommission
Steuerbefreiung 1 Der Anteil des Kantons und der Gemeinden am Gewinn und Kapital unterliegen nicht der Besteuerung durch den Kanton und die Gemeinden. 2 Allfällige private Aktionärinnen bzw. Aktionäre unterliegen Darlehen sind wieder für die Wohnraumförderung im Sinn dieses Gesetzes zu verwenden. § 8 Beiträge für bestehende Wohnungen 1 Bei einem Mangel an günstigen Wohnungen kann der Kanton zur Senkung der Mietkosten baulichen Anforderungen fest für: a) die Erstellung, die Erneuerung, den Erwerb und die Erhaltung bestehenden Wohnraums sowie b) die nach § 8a geförderten Wohnungen, wobei die marktüblichen Mietzinse verg
1775.08 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
belassen: «Der Kanton fördert… c) den Umzug aus Gross- in Kleinwohnungen zur besseren Nutzung des bestehenden Wohn- raums; d) alternative Wohnformen von Personen, die das ordentliche oder flexible AHV-Rentenalter
1775.09 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
4 Der Regierungsrat kann für die Mietwohnungen Belegungsvorschriften erlassen. § 8 Beiträge für bestehende Wohnungen 1 Bei einem Mangel an günstigen Wohnungen kann der Kanton zur Sen- kung der Mietkosten
1775.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 13. Juli 2010
4 Der Regierungsrat kann für die Mietwohnungen Belegungsvorschriften erlassen. § 8 Beiträge für bestehende Wohnungen 1 Bei einem Mangel an günstigen Wohnungen kann der Kanton zur Sen- kung der Mietkosten
1804.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
die verlangten Standesinitiativen nichts Neues bringen, da beim Bund bereits Gesetzesgrundlagen bestehen oder der Bundesrat bereits den Auftrag hat, solche vorzulegen. 5.1. Eingereichte Standesinitiative das BAV der Meinung, dass sie im Vergleich zum ZBT II Nachteile aufweise. Ein Ausbau entlang der bestehenden Strecke würde den Anforderungen an eine moderne Eisen- bahn nicht entsprechen. Die Fahrgeschwindigkeit bilde. Zudem könne dank des ZBT II die Kapazität wesentlich erhöht werden. Zusam- men mit dem bestehenden Tunnel Zürich - Thalwil entstünde dann eine neue getrennte zusätz- liche Strecke von Zürich bis
1804.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
erhöht. Ein Umbau des Innenlayouts der bestehenden elf Stadtbahn-Flirts kann frühes- tens in den Jahren 2017/18 erfolgen und wäre mit zusätzlichen Kosten für die Besteller ver- bunden. Im Weiteren werden im ein bestehender haben ein neues In- nendesign. Ein Teil der Sitzplätze wurden durch Stehplatzzonen mit Anlehnvorrichtungen und Haltestangen ersetzt, was das Platzangebot gegenüber dem bestehenden Flirt-Modell Was würde ein so l- cher Tunnel kosten, allenfalls inkl. Still legung des bestehenden einspurigen Zimmerberg- tunnels? Bestehen andere bauliche Alternativen, die in diesem Zeitraum für diese Strecke zu
1804.4 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
seine Nachbarkantone um eine Beteiligung an den Zinskosten seiner Vorfinanzierung ersucht hat. Zudem bestehen bereits erste Zuger Berechnungen, wie eine Vorfinanzierung auf Darlehensbasis für den ZBT II aussehen

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