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2569.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Strassenverkehr als einzig richtige Konsequenz, motorisierte Schiffe analog den Strassenfahrzeugen zu beste u- ern. Dies umso mehr, da die Bootsbenutzung auf den Seen in den meisten Fällen einer Fre i- zeit- weitere Ausnah- men von der Steuerpflicht vorzusehen. Da in erster Linie die Benutzung der Seefläche beste u- ert werden soll und diese in den meisten Fällen im Rahmen von reinen Freizeitaktivitäten er- folgt n Bundesrechts besteht aber für den Kanton Zug kein Spielraum für die Besteu e- rung von Schiffen des Bundes und der konzessionierten Schifffahrtsunternehmen. Im Sinne einer Besteuerung nach dem Nutzer-
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2720.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Strassen verkehr als einzig richtige Konsequenz, motorisierte Schiffe analog den Strassenfahrzeugen zu beste u- ern. Motorboote und Segelschiffe nutzen die Seefläche aufgrund ihres Antriebes unter allen p o- weitere Ausnah- men von der Steuerpflicht vorzusehen. Da in erster Linie die Benutzung der Seefläche beste u- ert werden soll und diese in den meisten Fällen im Rahmen von reinen Freizeitaktivitäten e r- folgt n Bundesrechts besteht aber für den Kanton Zug kein Spielraum für die Besteu e- rung von Schiffen des Bundes und der konzessionierten Schifffahrtsunternehmen. Im Sinne einer Besteuerung nach dem Nutzer-
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1732.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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erfolgte mit Noten von 6 (beste Be- wertung) bis 1 (schlechteste Bewertung). Die Maximalnote 6 für das beste Abbaugebiet, die Minimalnote 1 für das schlechteste Gebiet und abgestufte Noten für die übrigen Gebiete notwendig. Die Bewertung zeigt, dass die beiden Gebiete Hatwil / Hubletzen (B) und Bethle- hem Süd (G) am besten abschneiden. Zu den einzelnen Gebieten lässt sich folgendes Festhal- ten: Das Abbaugebiet Hatwil Standort Bethlehem Süd (G) in Menzingen als neues Abbaugebiet bei der techni- schen Bewertung am besten abschneidet, wird dieser Standort nicht als Zwischenergebnis vor- geschlagen. Gegen die Aufnahme
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939.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Regelung der Zuständigkeiten im Beurkundungswesen auch von der Vorstellung geprägt, dass der Staat der beste Garant für die Unparteilichkeit und Unbefangenheit der Urkundspersonen sei. 2. Rechtsvergleichung öffentlichen Beurkundung eine Urkunde öffentlichen Glaubens herge- stellt wird. Deren Wesensmerkmal besteht in der bis zum Beweis des Gegenteils vermuteten Richtigkeit der durch sie bezeugten Tatsachen (Art
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2397.2 - Antwort des Regierungsrats
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Standort für eine stark differenzierte Wirtschaft global attraktiv bleibt. Dies ist langfristig der beste Garant für eine nachhaltige Pros- perität. Folglich ist der Kanton Zug gut beraten, die allgemeinen Regierung Szenarien entwickelt, wie einer Abwanderung von Unternehmungen entg e- gen zu treten ist? Die beste Strategie gegen Abwanderung sind der Erhalt und der weitere Ausbau der allgemei- nen Rahmenbedingungen III kann aber ein substanzieller Anteil der heute privilegiert besteuerten Erträge trotz gezielter Massnahmen nicht mehr bevorzugt besteuert werden. Die analoge Weiterführung des heutigen Systems, das heisst
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2834.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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aber kostenintensive Lösung, für die es jedoch einen Beste ller (Gemeinde, Schule etc.) braucht, da der Kanton gemäss GöV keine Schulbusse bestellen und finanzieren kann. 6.3 bezüglich Integration im F welche durch einen Besteller zu tragen wären. 5.1.3 Beurteilung der Variante «Schulbussystem KSM» Das System wäre hoch flexibel und würde den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler am besten entsprechen. Menzingen (allenfalls Neuheim) wird eine neue Buslinie eingeführt. Dies wäre erstmals für die nächste Bestellperiode 2020/2021 möglich. Dafür ist eine Konzess i- on gemäss Art. 8 PBG beim Bund zu beantragen. Im
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1309.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Luzern doppelte Fahrten ½ h - Takt Sumpf bestehende Stadtbahn (pro h/Richtung) zusätzliche Stadtbahn (pro h/Richtung) bestehender Halt zusätzlicher Halt/Abfahrt bestehende Stadtbahn (pro h/Richtung) zusätzliche zusätzliche Stadtbahn (pro h/Richtung) bestehender Halt zusätzlicher Halt/Abfahrt S 21 Sennweid Hörnli Zug Darstellung 2 6 1309.2/1320.2 - 11959 durchgeführt. Direkt betroffene Anwohnerinnen und Anwohner wurden Botschaft für einen Infrastrukturfonds wurde vom Bundesrat am 2. Dezember 2005 verabschiedet. Im besten Fall könnte der Fonds im Jahr 2008 eingeführt werden. Für die darin vorgesehene Liste der drin- genden
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1326.2 - Antwort des Regierungsrates
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echt zu gestalten. 5. Öffentlicher Verkehr: Welche Hindernisse bestehen bei der Nutzung des öffentlichen Verkehrs für Behinderte? Besteht ein Arbeitsprogramm für die Beseitigung dieser Hindernisse? Bis
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1320.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Luzern doppelte Fahrten ½ h - Takt Sumpf bestehende Stadtbahn (pro h/Richtung) zusätzliche Stadtbahn (pro h/Richtung) bestehender Halt zusätzlicher Halt/Abfahrt bestehende Stadtbahn (pro h/Richtung) zusätzliche zusätzliche Stadtbahn (pro h/Richtung) bestehender Halt zusätzlicher Halt/Abfahrt S 21 Sennweid Hörnli Zug Darstellung 2 6 1309.2/1320.2 - 11959 durchgeführt. Direkt betroffene Anwohnerinnen und Anwohner wurden Botschaft für einen Infrastrukturfonds wurde vom Bundesrat am 2. Dezember 2005 verabschiedet. Im besten Fall könnte der Fonds im Jahr 2008 eingeführt werden. Für die darin vorgesehene Liste der drin- genden
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1413.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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grossen Teil zu. Es besteht denn auch nicht die Absicht, der Polizei neben den Regeln, die für die Zuger Staatsverwaltung gelten, einen besonderen Platz zuzuweisen. Wo deshalb auf bestehendes Recht, das für Weise verantwortlich, wie die Vollzugshilfe durchgeführt wird. Gegen die Polizei können deshalb bestenfalls noch aufsichtsrechtliche Einwen- dungen oder haftungsrechtliche Ansprüche bezüglich der Modalitäten zu schaffende Vollziehungsverordnung zum EG ANAG zu überführen. d. § 3 In § 3 ist ein von jeher bestehendes redaktionelles Versehen zu korrigieren (Er- setzen von "Amt Wirtschaft…" durch "Amt für Wirtschaft…")