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1861.1c - Beilage 3
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tur für das Busnetz im Kanton Zug (Objektkredit) X 15. KRB betreffend Leistungssteigerung der bestehenden Bahninfrastruktur zwischen Thalwil und Zug (Finanzierungs- und Investitionsbeitrag) X 16. KRB für
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1699.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ung berücksichtigt, dass ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung quellen- besteuert werden, sofern sie nicht mit einer Schweizerin/einem Schweizer oder mit einer Aus- länderin/einem Personen, die nicht aktiven Feuerwehrdienst leisten, eine Ersatzabgabe entrichten. Diesbezüglich bestehe allerdings seit Jahren eine stossende Ungerechtigkeit, weil feuerwehrpflichtige Angehörige von B auf diese Äusserungen der Einwohnergemeinden setzte die Sicherheitsdirektion eine Projektgruppe bestehend aus zwei Gemeinderäten, je einem Vertreter des Gewerbeverbands und der Wirtschaftskammer sowie zwei
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1740.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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2 - 13250 Seite 17/22 10. Massnahmen und Nutzung bestehender Informationsgefässe Es brauchen nicht neue Gefässe geschaffen zu werden, sondern bestehende Angebote zur In- formation und Medienkompetenz im ermöglichten, den altersge- rechten Konsum dieser Medien zu kontrollieren. Einzig bei den Videospielen bestehe mit der PEGI-Zertifizierung1 eine einheitliche Lösung. Allerdings fehlten auch dort gesetzliche Grundla- Betroffene jedoch über- fordert im Umgang mit den (problematischen Seiten der) digitalen Medien. Hier bestehe Hand- lungsbedarf. Für die Schule stehe mit dem Dokument „ICT an der Volksschule. Ergänzung zu den
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1741.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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2 - 13250 Seite 17/22 10. Massnahmen und Nutzung bestehender Informationsgefässe Es brauchen nicht neue Gefässe geschaffen zu werden, sondern bestehende Angebote zur In- formation und Medienkompetenz im ermöglichten, den altersge- rechten Konsum dieser Medien zu kontrollieren. Einzig bei den Videospielen bestehe mit der PEGI-Zertifizierung1 eine einheitliche Lösung. Allerdings fehlten auch dort gesetzliche Grundla- Betroffene jedoch über- fordert im Umgang mit den (problematischen Seiten der) digitalen Medien. Hier bestehe Hand- lungsbedarf. Für die Schule stehe mit dem Dokument „ICT an der Volksschule. Ergänzung zu den
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1731.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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vorgesehen. Die Bebauungsstruktur werde sich insbesondere in der Höhe und der Ausnützung an den heute bestehenden Bauten resp. an den Vorgaben der kommunalen Bauordnung orientieren. Dazu gehöre auch die Durch
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1740.1 - Motionstext
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ermöglichen, den altersge- rechten Konsum dieser Medien zu kontrollieren. Einzig bei den Videospielen besteht mit der Seite 2/2 1740.1 - 12894 PEGI-Zertifizierung1 eine einheitliche Lösung. Allerdings fehlen
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1741.1 - Postulatstext
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Chancen und Gefahren fördert; 2. diese Informationsoffensive in den Zusammenhang zu den bereits bestehenden Bemü- hungen der Gemeinden, der Schulen und der Vereine zu stellen. Insbesondere soll der Einbezug Betroffene jedoch überfordert im Umgang mit den (problematischen Seiten der) digitalen Medien. Hier besteht Handlungsbedarf. Für die Schule steht mit dem Do- kument „ICT an der Volksschule. Ergänzung zu den
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1740.01 - Schreiben an die Bundesversammlung
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Schritte für die Behandlung der Standesinitiative des Eid- genössischen Standes Zug einzuleiten. Besten Dank für Ihre geschätzten Bemühungen. Seite 2/2 Freundliche Grüsse Regierungsrat des Kantons Zug
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1809.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Stadt Zug, den gemeindlichen Verkehrsvereinen bzw. den Gemeinden, in denen keine Verkehrsver- eine bestehen und finanziert sich zudem in wesentlichem Umfang aus Marketingerträgen mit Drittpartnern. - Beiträge s, welche für Einheimische und Gäste die touristische Vielfalt aufzeigen und informieren. Dabei besteht eine enge Zusammen- arbeit mit der Kontaktstelle Wirtschaft der Volkswirtschaftsdirektion, insbesondere eichstellungsgesetz vorzunehmen. Eine aktu- elle Verpflichtung zur Umsetzung des Bundesgesetzes besteht deshalb - mit Ausnahme allfälli- ger Implikationen auf die Betriebsbewilligung - zur Zeit nicht.
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1807.2 - Antwort des Regierungsrates
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verlaufende Er- öffnungsphase bei der Geburt die häufigsten Gründe für einen Kaiserschnitt sind, besteht bei einem Wunschkaiserschnitt keine im Voraus bekannte medizinische Notwendigkeit für einen Eingriff Kostenübernahme durch die soziale Krankenversi- cherung hinterfragt werden könnte. Die Schwierigkeit besteht allerdings darin, dass es keine verlässlichen Angaben zur Anzahl der Wunschkaiserschnitte gibt, weder keine Hinweise, die ein gesundheitspolizeiliches Eingreifen rechtfertigen könn- ten. Andererseits besteht auch im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung kein Platz für eine regelmässige Überprüfung