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1887.02 - Antrag des Regierungsrates
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Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) vom …………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck 1 Dieses
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1887.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 1887.6 Laufnummer 13443 Gesetz über soziale Einrichtungen Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 2. Juni 2010 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Die
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1672.07 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Regierungsrates vom 3. Juni 2008 per 1. August 2008 beigetreten ist, sowie gestützt auf das seit 1993 bestehende Regionale Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ) der Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Ob-, Nidwalden und nisse und Umwege - insbeson- dere verstärkte Massnahmen - vermieden werden, und es können auch bestehende Angebote besser gesteuert werden. Auf Angebotsseite geschieht dies mit den Leistungsvereinbarungen Dadurch wird aber kei- neswegs das Leistungsangebot gekürzt, vielmehr wird damit die seit 1988 bestehende Realität im Bereich der kantonalen Schuldienste abgebildet. Denn der bis 1988 als eigene Beratungs-
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1672.09 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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integrativen Sonderschulung ein höherer Stellenwert einge- räumt werden. Es geht vielmehr darum, das bestehende Verfahren abzubilden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine integrative Sonderschulung. Auch die
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1672.10 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Erweiterung der Infrastruktur anfallen. Auf der anderen Seite müsse aufgrund der Gesetzesänderung keine bestehende Sonderschule im Kanton Zug ge- schlossen werden. Die beiden Paradigmen Separation und Integration
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1757.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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Kantonalbank vom 20. Dezember 1973 (BGS 651.1) ist die «Zuger Kantonalbank» eine auf unbestimmte Dauer bestehende öffentlich-rechtliche Ak- tiengesellschaft. Gemäss § 3 bezweckt die Bank die Besorgung von Ban Juni die Wahl des ordentlichen Verwaltungsrates für die Amtsdauer 2009 - 2013 stattgefunden. Er besteht aus folgenden Mitgliedern: 1757.2/1762.2/1764.2 - 13145 Seite 3/13 - Birchler Urs, Dr. oec. publ Meliorationsgenossenschaften, kommunale Zweckverbände, Landeskirchen) und öffentlich-rechtlicher Anstalt besteht darin, dass die Anstalt nicht über Mitglieder, sondern nur über einen Kreis von Benützern verfügt
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1761.2 - Antwort des Regierungsrates
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Exportindustrie die Exportkontingente allerdings nicht aus- zuschöpfen. Ein Grund dafür sind weiterhin bestehende technische Handelshemmnisse, wes- halb sich der Regierungsrat für deren Abbau einsetzt. Welches Projekt zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden sollte. Dies insbesondere, sobald die bestehenden Abkommen mit der EU konsolidiert sind und Klarheit über die Begleitmass- nahmen im Bereich der ein FHAL nicht rundweg ab, wiewohl sie sehr skeptisch ist. Für gewisse Bereiche (Käse, Fleisch) besteht über das Agrarabkommen der Bilateralen I bereits Freihandel. Während der Einführungszeit vermochte
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1778.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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die zulässige Maximalzahl jagdbarer Tiere festgelegt wird. Bei allen anderen jagdbaren Wildarten bestehen – unter Vor- behalt klarer Arten- und Bestandesschutzregeln – keine Limitierungen der Abschusszahl
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1780.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ausgeglichen wird und da ein jährlicher Ausgleich auch dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaft- lichen Leistungsfähigkeit am besten entspricht, wird der Regierungsrat im Rahmen der auf das Jahr 2012 der Teuerung beantragen. Nachdem die kalte Progression auf den 1. Januar 2010 ausgeglichen wurde, besteht zur Zeit kein dringender Handlungsbedarf, der ein sofortiges gesetzgeberisches Handeln erforderlich
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1777.1 - Motionstext
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e) und könnten in grösserem Masse genutzt werden. Oft werden diese nicht ausgeschöpft, da die bestehenden Bauvorschriften dies nicht in genügendem Masse vorsehen oder der Instanzen- weg zur Erlangung einer