-
1976.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
wechselkursbedingten Bremseffekten gerechnet werden muss. Das grösste Konjunkturrisiko für die Schweiz besteht denn auch in einer übermässigen Aufwertung des Frankens. Auf der anderen Seite ist das Inflationsrisiko
-
1977.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
nach Zug und von Thalwil nach Ziegelbrücke. Planungsstand Die SBB hat gemeinsam mit den künftigen Bestellern (Zürcher Verkehrsverbund, Kantone Gla- rus, St. Gallen, Schwyz und Zug) ein Vorprojekt erstellt und Mitunterzeichnern. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass bei Bahnprojekten komplexe Abhängigkeiten bestehen und konkrete Massnahmen erst beschlossen werden können, wenn diese vertieft untersucht worden sind einem späteren, noch nicht bestimmten Zeitpunkt realisieren. Planungsstand Für den Doppelspurausbau bestehen Vor- und Bauprojektunterlagen aus den Jahren 1990 und 1995. Für die Realisierung des "Federwegs"
-
1977.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
-
teilweise auch dem Fernverkehr oder der S-Bahn Zürich. Deshalb schlägt der Regie- rungsrat vor, den bestehenden Kredit vorzeitig abzurechnen und einen neuen Rahmenkredit zu beschliessen, der für die Planung
-
1999.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
differenzierte ganzheitliche Beurteilung ausser Acht zu lassen. Dies bedeutete ein Rückschritt beim bestehenden kohärenten Beurteilungssystem nach den Grundsätzen des in den 90er Jah- ren in den Gemeinden e in den ersten Schuljahren mit Worten und mit einer Note im Jahrszeugnis beurteilt bzw. bewertet, besteht die Tendenz, dass sich der Fokus allein auf die zwar einfacher "lesbare", aber in Tat und Wahrheit
-
1999.2 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
Vorlage Nr. 1999.2 Laufnummer 13743 Gesetzesinitiative betreffend Wiedereinführung von Noten ab der 2. Klasse und Verfassungsinitiative für das Notenobligatorium und gegen Schulexperimente ohne Noten
-
1996.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Aspekte notwendig. Dem- entsprechend ist eine breite politische Abstimmung unabdingbar und kann am besten durch das heute praktizierte Verfahren der Parteienvertretungen gewährleistet werden. Wirtschaft spezifisch auf deren Interessen und Bedürfnisse ausgerichteten jährlichen Gesprächen eingeladen. Dabei besteht die Gelegenheit, offene Fragen zu klären und bestimmte Anliegen aufzunehmen. So wurde beispielsweise
-
2019.4 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
-
sistieren. Dieser Richtungsent- scheid war insbesondere wie folgt begründet: • Mit der PHZ Luzern besteht eine etablierte Zusammenarbeit (im Bereich der Ausbildung vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe Angebote der PHZ sind von anerkannt gu- ter Qualität und ideal auf die Zuger Schulen abgestimmt. Es besteht eine tragfähige Basis, von der aus die PH Zug weiterentwickelt werden kann. Das Zusammenarbeitspotential zur einer Konzentrati- on gegangen. Wie wird diese "Gefahr" für die PH-Landschaft eingeschätzt? Besteht nicht die Gefahr, dass in einigen Jahren eine Konzentration vom Bund her gefordert wird, indem nur
-
2031.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
kulturellen Komponente erweitern. - Für den Kunsthausbetrieb biete die absolut zentrale Passantenlage mit bester Erschlies- sung die hervorragende Möglichkeit zu einem wichtigen Aushängeschild für Stadt und Kan- alten Kantonsspitals bestünde die Gefahr des „Vergessens". - Mit dem Bau eines neuen Kunsthauses bestehe die Möglichkeit den Platz um das grosse Gebäude der EPA aufzuwerten und ein neues, zeitgemässes Gebäude See zwischenzeitlich zu sistieren. 1.4. Neues Aufgleisen der Standortfrage Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretungen des Kunsthauses, der Stadtzuger Parteien, der Stadt Zug und des Kantons hat in
-
2031.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
-
von hoher Qualität. Der Blick auf den See, das Sonnenlicht und die Kraft der Na- tur liessen sich bestens mit einem Kunsthaus verbinden. Es geht nicht nur darum, ein Haus mit Kunst zu füllen, sondern es erreicht werden, in dem ein attraktives Wechselausstellungsprogramm angeboten werden könnte. Das bestehende Haus kann aus denkmalpflegerischen und städte- baulichen Gründen nicht mehr erweitert werden. Die eigenen Stiftungszweck verstossen. Wenn der Neubau verunmöglicht würde, müsste versucht werden, im bestehenden Kunsthaus Anpassungen vor zu nehmen. Für das Sechs-Kreise-Modell, das eine Öffnung und eine We
-
2030.2 - Antwort des Regierungsrates
-
seit dem Jahr 2000 lediglich zwei Eheungütligkeitsklagen nach Art. 105 ZGB eingereicht. Allerdings bestehen keine Angaben darüber, ob dabei der Ungültigkeitsgrund der Scheinehe (Art. 105 Ziff. 4 ZGB) oder nur bei freiwilliger Rückkehr aufnehmen. Mit zahlreichen Ländern wie etwa Tunesien oder Marokko bestehen gar keine Rückübernahme- abkommen1. Mit anderen Staaten (wie insbesondere Algerien) liegt zwar ein Zusammenhang mit einem Gesuch um Familiennachzug in der Schweiz nicht zulässig. In Zweifelsfällen besteht das Amt für Migration jedoch auf einer Be- glaubigung der eingereichten Dokumente durch die Schweizer