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1927.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Verfügung steht, erarbeitete das Hochbauamt ein Projekt. Bei der Nutzung der Räume wurde auf die bestehende Tragkonstruktion Rücksicht genommen und nur im obersten Geschoss zur Schaffung einer Empfangs- Kantone und Städte (Betreuung von 1'300 - 1'500 Kindern pro Vollamt, z.B. Kt. Schwyz, Stadt Zürich) besteht bereits heute eine deutliche Versorgungslücke. Mit dem Rückzug der IV aus der Steuerung und Mitf ihrer Vornahme und anderer wesentlicher Modalitäten eine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht (§ 25 Abs. 1 FHG). Es ist daher in Form eines Kantonsratsbeschlusses, der dem fakultativen Refe-
1927.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
privaten Liegenschaft Chamerstrasse 22 in Zug eingemietet. Diese Räume sind voll ausgelastet, d.h. es besteht keine Reserve für die im Rah- men des Konzeptes für die Sonderpädagogik ab Herbst 2010 bewilligten
1934.2 - Antwort des Regierungsrates
eine erneute Aufarbeitung der Variantenentscheide vorzunehmen und diese durch ein Begleitgremium, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interes-
1932.2 - Antwort des Regierungsrates
ja, wie könnte ein Zeitrahmen aussehen? Falls nein, aus welchen Gründen nicht? An der bereits bestehenden Regelung von § 2 der Verordnung zum Energiegesetz ist nichts zu ändern. Eine Änderung wäre dann erneuerbaren Quellen stammen und die Energieverwendung bedarfsabhängig gesteuert ist. Diese Auflage besteht weiter. 4. Wer hat die Kompetenz zum Aussprechen eines restriktiven Einsatzes von Heizpilzen, be
1945.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
zelner oder von Vereinen erbringt. Solche Kosten soll nicht die Allgemeinheit tragen müssen. Deshalb besteht in § 25 des Polizei-Organisationsgesetzes (PolOrgG) die entsprechende Rechtsgrundlage zum Kostenersatz
1942.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 1942.1 Laufnummer 13434 Jahresrechnung 2009 des Kantons Zug und Jahresrechnung 2009 der Interkantonalen Strafanstalt Bostadel Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
1954.2 - Antwort des Regierungsrates
gleichzeitig von einem grösstmöglichen Ab- stand, einer funktechnisch optimalen Lösung und einer besten Einpassung ins Ortsbild gespro- chen werden. Fazit: Der Handlungsspielraum bei der Planung neuer Mobilfunk- und andern Kommunikations- dienstbetreibern genutzten Standorten ausserhalb der Bauzone (an bestehenden Anlagen) ein- zurichten. Auf dem Zuger Gemeindegebiet existieren nur deren zwei. Es gibt auf dem sind, d.h. ein guter Empfang für möglichst viele Kundinnen und Kunden der Mobilfunkgesellschaften besteht und andererseits die Immissionen möglichst gering sind. Neue Anlagen sind in erster Linie auf gemeinsam
1951.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
er dannzumal 920 Stellenprozente mit einem Personalaufwand von Fr. 645'000.00 umfassen wird. Es besteht somit die Absicht, den Stellenpool über das Jahr 2011 hinaus weiter zu führen. Das Personalamt teilt
1954.1 - Interpellationstext
möglichst günstig zu platzieren: o Neue Sendeanlagen sind in erster Linie ausserhalb der Bauzonen auf bestehenden An- lagen einzurichten. o In zweiter Linie werden dafür Arbeitszonen in Betracht gezogen. o Ist
1962.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
dem PBG am 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist. § 72 Abs. 4 Diese Ergänzung ist notwendig, damit bestehende Gebäude nachträglich isoliert werden können, ohne dass die Grenz- und Gebäudeabstandsvorschriften die der kantonale Richtplan Auskunft geben soll. Aus diesem Grund sind zahlreiche Änderungen bei bestehenden Gesetzen vorgesehen, die Aussagen über den kantonalen Richtplan enthalten. Ein Beispiel: In § 16 ist für eine qualitativ hochste- hende Überbauung. Ein weiteres Problem sind die Änderungen von bestehenden Areal- bebauungen. Für diese Thematik soll im Gesetz ebenfalls eine Regelung getroffen wer- den

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