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1773.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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gesunden Bauern- standes und einer leistungsfähigen Landwirtschaft auch die Weiterentwicklung bestehender Be- triebe ermöglichen und damit auch eine zweckmässige Änderung von Besitzesverhältnissen. Kauf en Aufgabe“ benötigen. Der Ausschluss von Verweigerungsgründen bedeutet, dass keine Preisgrenze besteht (Art. 63 Abs. 1 Bst. b BGBB). Daher spielt es für einen Kanton oder eine Einwohnergemeinde keine
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1772.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Kindern nicht vor. Soweit Jugendliche Gewalt gegenüber ihren Eltern oder Geschwistern verübten, bestehe bezüglich Wegweisung eine Gesetzeslücke. Deshalb soll die Polizei das Recht erhalten, jugendliche Minderjährigen. Der Gesetzestext lässt somit durchaus Raum für die grundsätzliche Anwendbarkeit der bestehenden Bestimmun- gen zum Schutz vor häuslicher Gewalt durch Minderjährigen. Und trotzdem sind nicht alle Weil der Jugendanwalt über den Pikettdienst der Staatsanwaltschaft jeder- zeit erreichbar ist, besteht für die Polizei kein Bedarf zur Wegweisung solcher Minderjähriger. Die Dauer des polizeilichen Gewahrsams
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1773.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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ligung sei zu erteilen, allerdings nur wenn kein Verweigerungsgrund vorliege. Ein solcher Grund besteht dann, wenn der Landpreis übersetzt ist. Das ist der Fall, wenn der Preis mehr als 5 % - nach kantonaler
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1772.1 - Motionstext
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wird oder die Eltern eine Strafanzeige eingerecht haben, was jedoch sehr selten der Fall ist. Es besteht eine Gesetzeslücke bei Jugendlichen, die Gewalt gegenüber ihren Eltern oder Ge- schwistern anwenden
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1801.2a - Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung
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verglichen. Dieser Vergleich muss aber mit Vorsicht betrachtet werden, denn es bestehen gewisse Unterschiede bezüglich: Besteuerung auf kantonaler Ebene und Bundesebene (Kantonssteuer für Zug und Bundessteuer Bei hohen Einkommen ist der Effekt umgekehrt: Der effektive Steuersatz steigt im aktuellen Besteuerungssystem tendenziell stärker an als in einem System ohne Abzüge. Anders gesagt tendieren die Abzüge 7'443 Franken in Zug und 8'343 Franken in Bern). Bei allen Abzügen, welche bei den beiden Besteuerungsformen gleich definiert sind und für die ausreichende Information vorliegt, zeigt sich, dass der
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1801.2 - Antwort des Regierungsrates
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steuerpflichtig wa- ren, mit Ausnahme der Pflichtigen, die nach dem Aufwand oder an der Quelle besteuert wur- den. Die vollständige Studie kann unter www.zug.ch/behoerden/kantonsrat/kantonsratsvorlage Personen, die in den Jahren 1995/1996 in den Kantonen Bern, Freiburg und Glarus der ordentlichen Besteuerung unterla- gen. Um die Fragen der Interpellantin detailliert beantworten zu können, sind umfangreiche
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1802.2 - Antwort des Regierungsrates
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dass dem Besteller oder der Bestellerin noch Kosten von Fr. 200.-- verbleiben. Zwischen den zertifizierten Experten, die einen GEAK ausstellen, und dem Besteller oder der Bestellerin besteht ein priva Konjunkturprogramm hinaus verschaffen, müssen sie dafür legiferieren. Im Kanton Zug genügt die bestehende Bestimmung in der Verordnung zum Energiegesetz. Die Interpellantin fragt nach zusätzlichem Marketing Bedacht nehmen. Im Hoch- baubereich achten wir auf Nachhaltigkeit, beispielsweise mit Umnutzung von bestehenden Ge- bäuden, sei es an der Hofstrasse in Zug oder in Menzingen für Schulen der Sekundarstufe II
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1801.1 - Interpellationstext
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von fixen Abzügen ohne Möglichkeit des Nachweises der tatsächlichen Kosten mit dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirt- schaftlichen Leistungsfähigkeit gelöst?“ Die Zuger Regierung gab damals an, diese hoch ist die durch die Abzüge bewirkte Verminderung der Steuerbelastung? 2. Welche Interdependenz besteht zwischen Steuerabzügen und Steuerprogression? 3. Wie hoch ist der durch die Steuerabzüge bewirkte
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1703.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ung berücksichtigt, dass ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung quellen- besteuert werden, sofern sie nicht mit einer Schweizerin/einem Schweizer oder mit einer Aus- länderin/einem Personen, die nicht aktiven Feuerwehrdienst leisten, eine Ersatzabgabe entrichten. Diesbezüglich bestehe allerdings seit Jahren eine stossende Ungerechtigkeit, weil feuerwehrpflichtige Angehörige von B auf diese Äusserungen der Einwohnergemeinden setzte die Sicherheitsdirektion eine Projektgruppe bestehend aus zwei Gemeinderäten, je einem Vertreter des Gewerbeverbands und der Wirtschaftskammer sowie zwei
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1703.1 - Motionstext
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welche keinen Feuerwehrdienst leisten, eine Ersatzabgabe zu entrichten haben. In dieser Hin- sicht besteht allerdings seit Jahren eine stossende juristische Ungerechtigkeit, weil Angehörige von Blaulicht