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1707.1 - Postulatstext
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10 Hundert-Watt-Lampen, welche im Dauerbetrieb brennen. - Üblicherweise wird der Ersatz eines bestehenden Fensters erst bei einem Glasbruch oder bei einer Totalsanierung eines Gebäudes in Erwägung gezogen
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1729.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1729.2 Laufnummer 13252 Motion von Andreas Hausheer betreffend Wiedereinführung von Noten ab der 2. Primarklasse (Vorlage NR. 1729.1 - 12874) Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 17.
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1731.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Seeparzelle westlich der Artherstrasse ist in die Nutzungsüberlegungen einzubezie- hen. • Ein Teil der bestehenden Bauten ist zu erhalten und neu zu nutzen: Personalhochhaus, Südflügel des ehemaligen Kantonsspitals
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1730.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 1730.1 Laufnummer 12875 Interpellation von Martin Stuber, Vroni Straub-Müller, Rupan Sivaganesan und Stefan Gisler betreffend "Wie weiter mit dem Areal des ehemaligen Kantonsspitals?" vom
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1775.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Wohnungen, die unter dem bestehenden Recht erstellt wurden. Mit der Gesetzesan- passung können die bestehenden Beiträge jeweils gegenseitig um 10 Jahre verlängert werden. Die bestehende Frist von 20 respektive weiter und entschied sich für folgende Massnahmen: 4.1 Erhöhung des bestehenden Rahmenkredits von 15 Mio. auf 19 Mio. Franken Der bestehende unbefristete Rahmenkredit von 15 Mio. Franken für die Förderung Seite 9/19 • Keine neuen Institutionen, somit ein Verzicht auf die Aktiengesellschaft. • Stärkung bestehender Institutionen und somit klare Rollenzuweisung an den Kanton, die Einwohnergemeinden und die ge
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1775.04 - Antrag des Regierungsrates
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Als Revisionsstelle wird die kantonale Finanzkontrolle bezeichnet. Sie prüft die Jahresrechnung, bestehend aus Erfolgsrechnung, Bilanz undAnhang und erstattet der Generalversammlung darüber einen schriftlichen n der Darlehen sind so zu bemessen, dass die an- gestrebte Mietzinsvergünstigung erreicht wird. Besteht ein Anspruch auf Zinsvergünstigung gemäss § 6Abs. 1, werden die Darlehen in der Regel zins- los Verwaltungsrat legt die Höhe der Amortisation fest. § 6 Modalitäten der Darlehen 1 Für die Darlehen besteht ein Anspruch auf Zinsvergünstigung, wenn die Vorschriften gemäss § 7WFG erfüllt sind. Die Mieterinnen
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1775.02 - Antrag des Regierungsrates
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Steuerbefreiung 1 Der Anteil des Kantons und der Gemeinden am Gewinn und Kapital unterliegen nicht der Besteuerung durch den Kanton und die Gemeinden. 2 Allfällige private Aktionärinnen bzw. Aktionäre unterliegen 1 Abs. 2 Bst. c und d (neu) c) den Umzug aus Gross- in Kleinwohnungen zur besseren Nutzung des bestehenden Wohnraums; d) alternative Wohnformen von Personen, die das ordentliche oder flexible AHV-Rentenalter3) Aktiengesellschaft 1 Unter der Firma «Aktiengesellschaft zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum» besteht eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft mit Sitz in Zug. 2 Soweit dieses Gesetz und Statuten keine
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1845.2 - Antwort des Regierungsrates
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ankern. Zwischen dem Aufkommen von Gewaltdelikten im öffentlichen Raum sowie der Polizeipräsenz bestehen selbstverständlich Zusammenhänge. Der Kantonsrat ist an seiner Sitzung vom 25. September 2008 dem gibt es Kantone, wel- che – mehrheitlich geschichtlich gewachsen – Gemeindepolizeien zulassen. Es besteht aber in den zurückliegenden 20 Jahren eine deutliche Tendenz, dass Gemeinde- oder Stadtpolizeien
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1844.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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f vom 29. Oktober 2009 (BGS 740.16, mit Verordnung vom 15. De- zember 2009). Auch im Kanton Zug bestehen Netzwerke, die den Regierungsrat und die feder- führende Baudirektion begleiten, namentlich ist schliesslich das Postulat der Alternativen Fraktion betreffend Photovoltaikpanels entlang von bestehenden Verkehrsträgern und auf Industriebau- ten vom 6. Juli 2009 (Vorlage Nr. 1851.1 - 13162), das wir darin um die Verminderung von CO2-Emissionen in Absprache unter den Staaten, um die Sanierung der bestehenden Gebäude und die Anforderungen an Neubauten, sowie um bedeutende Aufpreise für fossile Energieträger
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1848.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Überschuldung führen würden. Eine Aktienkapitalerhö- hung mittels Bareinlage erscheint deshalb am besten geeignet, die Kapitalbasis der ZGKS AG und den Handlungsspielraum des Verwaltungsrats und der Sp mit einem Betriebsverlust von 3.88 Mio. Franken zu rechnen. Sollte der Tarif auf bisherigem Niveau bestehen bleiben (Szenario 2), resultierte daraus noch ein Verlust von 2.47 Mio. Franken. Hingegen erzielte Auswirkungen Bei der Beteiligung des Kantons an der ZGKS AG handelt es sich um Verwaltungsvermögen. Die bestehende Beteiligung an der ZGKS AG figuriert unter dem Konto 1154.11. Der Kanton ist gestützt auf § 4 Abs