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1703.1 - Motionstext
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welche keinen Feuerwehrdienst leisten, eine Ersatzabgabe zu entrichten haben. In dieser Hin- sicht besteht allerdings seit Jahren eine stossende juristische Ungerechtigkeit, weil Angehörige von Blaulicht
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1707.1 - Postulatstext
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10 Hundert-Watt-Lampen, welche im Dauerbetrieb brennen. - Üblicherweise wird der Ersatz eines bestehenden Fensters erst bei einem Glasbruch oder bei einer Totalsanierung eines Gebäudes in Erwägung gezogen
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1729.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1729.2 Laufnummer 13252 Motion von Andreas Hausheer betreffend Wiedereinführung von Noten ab der 2. Primarklasse (Vorlage NR. 1729.1 - 12874) Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 17.
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1731.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Seeparzelle westlich der Artherstrasse ist in die Nutzungsüberlegungen einzubezie- hen. • Ein Teil der bestehenden Bauten ist zu erhalten und neu zu nutzen: Personalhochhaus, Südflügel des ehemaligen Kantonsspitals
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1730.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 1730.1 Laufnummer 12875 Interpellation von Martin Stuber, Vroni Straub-Müller, Rupan Sivaganesan und Stefan Gisler betreffend "Wie weiter mit dem Areal des ehemaligen Kantonsspitals?" vom
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1775.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Wohnungen, die unter dem bestehenden Recht erstellt wurden. Mit der Gesetzesan- passung können die bestehenden Beiträge jeweils gegenseitig um 10 Jahre verlängert werden. Die bestehende Frist von 20 respektive weiter und entschied sich für folgende Massnahmen: 4.1 Erhöhung des bestehenden Rahmenkredits von 15 Mio. auf 19 Mio. Franken Der bestehende unbefristete Rahmenkredit von 15 Mio. Franken für die Förderung Seite 9/19 • Keine neuen Institutionen, somit ein Verzicht auf die Aktiengesellschaft. • Stärkung bestehender Institutionen und somit klare Rollenzuweisung an den Kanton, die Einwohnergemeinden und die ge
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1775.04 - Antrag des Regierungsrates
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Als Revisionsstelle wird die kantonale Finanzkontrolle bezeichnet. Sie prüft die Jahresrechnung, bestehend aus Erfolgsrechnung, Bilanz undAnhang und erstattet der Generalversammlung darüber einen schriftlichen n der Darlehen sind so zu bemessen, dass die an- gestrebte Mietzinsvergünstigung erreicht wird. Besteht ein Anspruch auf Zinsvergünstigung gemäss § 6Abs. 1, werden die Darlehen in der Regel zins- los Verwaltungsrat legt die Höhe der Amortisation fest. § 6 Modalitäten der Darlehen 1 Für die Darlehen besteht ein Anspruch auf Zinsvergünstigung, wenn die Vorschriften gemäss § 7WFG erfüllt sind. Die Mieterinnen
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1775.02 - Antrag des Regierungsrates
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Steuerbefreiung 1 Der Anteil des Kantons und der Gemeinden am Gewinn und Kapital unterliegen nicht der Besteuerung durch den Kanton und die Gemeinden. 2 Allfällige private Aktionärinnen bzw. Aktionäre unterliegen 1 Abs. 2 Bst. c und d (neu) c) den Umzug aus Gross- in Kleinwohnungen zur besseren Nutzung des bestehenden Wohnraums; d) alternative Wohnformen von Personen, die das ordentliche oder flexible AHV-Rentenalter3) Aktiengesellschaft 1 Unter der Firma «Aktiengesellschaft zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum» besteht eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft mit Sitz in Zug. 2 Soweit dieses Gesetz und Statuten keine
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1845.2 - Antwort des Regierungsrates
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ankern. Zwischen dem Aufkommen von Gewaltdelikten im öffentlichen Raum sowie der Polizeipräsenz bestehen selbstverständlich Zusammenhänge. Der Kantonsrat ist an seiner Sitzung vom 25. September 2008 dem gibt es Kantone, wel- che – mehrheitlich geschichtlich gewachsen – Gemeindepolizeien zulassen. Es besteht aber in den zurückliegenden 20 Jahren eine deutliche Tendenz, dass Gemeinde- oder Stadtpolizeien
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1844.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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f vom 29. Oktober 2009 (BGS 740.16, mit Verordnung vom 15. De- zember 2009). Auch im Kanton Zug bestehen Netzwerke, die den Regierungsrat und die feder- führende Baudirektion begleiten, namentlich ist schliesslich das Postulat der Alternativen Fraktion betreffend Photovoltaikpanels entlang von bestehenden Verkehrsträgern und auf Industriebau- ten vom 6. Juli 2009 (Vorlage Nr. 1851.1 - 13162), das wir darin um die Verminderung von CO2-Emissionen in Absprache unter den Staaten, um die Sanierung der bestehenden Gebäude und die Anforderungen an Neubauten, sowie um bedeutende Aufpreise für fossile Energieträger