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412.111 - Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; SchulV)
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Bereiche Promotion und Übertrittsverfahren, die entsprechenden Reglemente. * 3 Separate Verordnungen bestehen zudem für die Organisation der kantona- len Schulen. § 2 Bezeichnungen und Begriffe 1 Soweit in spätestens zu Beginn des Schuljahres 1994/95 Schul- und Disziplinarordnungen zu erlassen bzw. bereits bestehende den obigen Anforderungen anzupassen. 2 Die Einführung des Niveaufachs Englisch auf der Sekundarstufe
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Sanierungen und Erweiterungen bestehender Anlagen bzw. neue Anlagen werden im Richtplan festgesetzt: Nr. Gemeinde Bezeichnung Planquadrat 1 Oberägeri Seeplatz Erweiterung des bestehenden Bojenfeldes mit einem und, wo möglich, des Rückbaus bestehender störender Bauten und Anlagen. 6 Tanklager Risch Inertstoffdeponie ca. 0,2 Mio. m3 O 5 E 3.2.3 Beim folgenden Deponiestandort besteht raumplanerischer Abstimmungs G 16 9 Menzingen Bethlehem Süd L 15 10 Cham Hof Süd F 6 11 Cham Äbnetwald West (Abbau max. zu bestehendem Feldweg, westlich des Feldweges nur Sicht- schutzmassnahmen ohne Bodenveränderungen) E 5–F 6 E
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Sanierungen und Erweiterungen bestehender Anlagen bzw. neue Anlagen werden im Richtplan festgesetzt: Nr. Gemeinde Bezeichnung Planquadrat 1 Oberägeri Seeplatz Erweiterung des bestehenden Bojenfeldes mit einem und, wo möglich, des Rückbaus bestehender störender Bauten und Anlagen. 6 Tanklager Risch Inertstoffdeponie ca. 0,2 Mio. m3 O 5 E 3.2.3 Beim folgenden Deponiestandort besteht raumplanerischer Abstimmungs erster Priorität bestehende landwirtschaftliche Bauten und Anlagen, welche nicht mehr für die Landwirtschaft benötigt werden. In zweiter Priorität kann ein Reitbetrieb auf bestehende zonenfremde Bauten
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Sanierungen und Erweiterungen bestehender Anlagen bzw. neue Anlagen werden im Richtplan festgesetzt: Nr. Gemeinde Bezeichnung Planquadrat 1 Oberägeri Seeplatz Erweiterung des bestehenden Bojenfeldes mit einem und, wo möglich, des Rückbaus bestehender störender Bauten und Anlagen. 6 Tanklager Risch Inertstoffdeponie ca. 0,2 Mio. m3 O 5 E 3.2.3 Beim folgenden Deponiestandort besteht raumplanerischer Abstimmungs erster Priorität bestehende landwirtschaftliche Bauten und Anlagen, welche nicht mehr für die Landwirtschaft benötigt werden. In zweiter Priorität kann ein Reitbetrieb auf bestehende zonenfremde Bauten
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412.111 - Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; SchulV)
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Bereiche Promotion und Übertrittsverfahren, die entsprechenden Reglemente. * 3 Separate Verordnungen bestehen zudem für die Organisation der kantona- len Schulen. § 2 Bezeichnungen und Begriffe 1 … * 2 Unter
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412.111 - Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; SchulV)
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Bereiche Promotion und Übertrittsverfahren, die entsprechenden Reglemente. * 3 Separate Verordnungen bestehen zudem für die Organisation der kantona- len Schulen. § 2 Bezeichnungen und Begriffe 1 … * 2 Unter
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Sanierungen und Erweiterungen bestehender Anlagen bzw. neue Anlagen werden im Richtplan festgesetzt: Nr. Gemeinde Bezeichnung Planquadrat 1 Oberägeri Seeplatz Erweiterung des bestehenden Bojenfeldes mit einem und, wo möglich, des Rückbaus bestehender störender Bauten und Anlagen. 6 Tanklager Risch Inertstoffdeponie ca. 0,2 Mio. m3 O 5 E 3.2.3 Beim folgenden Deponiestandort besteht raumplanerischer Abstimmungs erster Priorität bestehende landwirtschaftliche Bauten und Anlagen, welche nicht mehr für die Landwirtschaft benötigt werden. In zweiter Priorität kann ein Reitbetrieb auf bestehende zonenfremde Bauten
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Sanierungen und Erweiterungen bestehender Anlagen bzw. neue Anlagen werden im Richtplan festgesetzt: Nr. Gemeinde Bezeichnung Planquadrat 1 Oberägeri Seeplatz Erweiterung des bestehenden Bojenfeldes mit einem und, wo möglich, des Rückbaus bestehender störender Bauten und Anlagen. 6 Tanklager Risch Inertstoffdeponie ca. 0,2 Mio. m3 O 5 E 3.2.3 Beim folgenden Deponiestandort besteht raumplanerischer Abstimmungs erster Priorität bestehende landwirtschaftliche Bauten und Anlagen, welche nicht mehr für die Landwirtschaft benötigt werden. In zweiter Priorität kann ein Reitbetrieb auf bestehende zonenfremde Bauten
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412.111 - Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; SchulV)
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Bereiche Promotion und Übertrittsverfahren, die entsprechenden Reglemente. * 3 Separate Verordnungen bestehen zudem für die Organisation der kantona- len Schulen. § 2 Bezeichnungen und Begriffe 1 … * 2 Unter
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414.375 - Aufnahmereglement der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Aufnahmereglement)
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Vor- oder Volksschulstufe und 4 414.375 c) im Teilzeitstudium eine Bestätigung über ein bereits bestehendes An- stellungsverhältnis oder eine Absichtserklärung über ein ab Studienbe- ginn geplantes Anst absolvieren. Vorbehalten bleibt die Wiederholung einer nicht bestandenen Teilprüfung. 7 414.375 Art. 18 Bestehen der Eintrittsprüfung 1 Die Eintrittsprüfung ist bestanden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Beratungs- und Zuweisungsgespräch Art. 16 * Vorbereitungskurse Art. 17 Eintrittsprüfung Art. 18 Bestehen der Eintrittsprüfung 4. Immatrikulation Art. 19 Immatrikulation an einer Teilschule 5. Rechtsmittel