-
1783.1 - Interpellationstext
-
Kanton die gleichen Voraussetzungen zu schaffen, damit reiche Ausländerinnen und Aus- länder gleich besteuert werden wie Schweizerinnen und Schweizer? 5. Sieht der Regierungsrat Möglichkeiten, innerhalb der eingereicht: Unsere Steuererhebung basiert immer noch auf dem verfassungsrechtlichen Grundprinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Aus Sicht der Alternativen ist es deshalb inakzeptabel
-
1782.1 - Postulatstext
-
Vorlage Nr. 1782.1 Laufnummer 13002 Postulat der SP-Fraktion betreffend Abschaffung der Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung) im Kanton Zug vom 9. Februar 2009 Die SP-Fraktion hat am 9. Februar reichen Ausländerinnen und Ausländern steht im Widerspruch zur verfassungsrechtlich gebotenen Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zudem verletzt sie mit der Diskriminierung der Schweizer hergestellt und der zunehmenden Ablehnung in der Bevölkerung Rechnung getragen. Mit der ordentlichen Besteuerung von reichen Ausländerinnen und Ausländern würde auch Wind aus dem Segel der EU genommen, welche
-
1784.1 - Interpellationstext
-
Kantonal- bank nachzulesen ist, gehört die dreiköpfige Geschäftsleitung der Zuger KB „zu den relativ am besten verdienenden Banker der Schweiz“ (Zitat SonntagsZeitung, 7.12.08). Überrissene Ge- hälter und Boni
-
1811.2 - Antwort des Regierungsrates
-
en sieht die Regie- rung, doch noch zu einer Einigung zu kommen? Siehe Ziff. 1. Innerhalb des bestehenden Konkordates hätte diese Veränderung rascher erfolgen müssen. Dieser Vorgang gefährdet die Zusa
-
1812.2 - Antwort des Regierungsrates
-
en sieht die Regie- rung, doch noch zu einer Einigung zu kommen? Siehe Ziff. 1. Innerhalb des bestehenden Konkordates hätte diese Veränderung rascher erfolgen müssen. Dieser Vorgang gefährdet die Zusa
-
1810.2 - Antwort des Regierungsrates
-
durch. Dabei wurden die bestehenden Weisungen und die Vorgehensweisen überprüft. Die unmittelbare Auswertung von Einsätzen sowie die Überprüfung und Verbesserung bestehender Weisungen bilden bei der Zuger den Gefangenentransporten die Hände auf dem Rücken gebunden und zusätzlich Fussfesseln angelegt. Besteht bei festgenommenen Personen ein erhöhtes Fluchtrisiko, müssen diese Personen durch das begleitende geführt werden. Ausnahme kann der Dienstchef festlegen, wenn beispielsweise. keine Fluchtfähigkeit besteht (z.B. bei Alter, Krankheit oder Unfall). Die nach der Flucht eingeleitete Grossfahndung wurden durch
-
1828.2 - Antwort des Regierungsrates
-
Gesundheitsberufe usw.). Es bestehen aber auch gute Beziehungen in den Metropolitanraum Zürich. Kürzlich hat der Regierungsrat beispielsweise beschlossen, sich dem bereits bestehenden Zürcher Krebsregis- ter von ge- sundheitsorientierter Freizeitgestaltung usw.). • Stärkeres Vernetzen und Koordinieren bestehender Themenfelder und deren Akteure (z. B. Tabakprävention oder Förderung eines gesunden Körpergewichtes diesbezügliche Diskussionen? Wenn ja, welches ist die Position des Kantons Zug? Auf kantonaler Ebene bestehen bereits mehrere Zusammenarbeitsabkommen, so z. B. mit der Sanitätsnotrufzentrale 144 in Luzern,
-
1824.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
bei der Überarbeitung der Zonenpläne reiche nicht. Durch den Umzug in die Altersresidenz würden bestehende und oft ungenutzte Mietwohnungen oder Eigenheime wieder für Familien frei. Zusätzlich sollten rund der Altersresidenz und der Mietwohnungen sollen die Höhen, Flächen und Kubaturen der Ende 2008 bestehenden Bauten grundsätzlich einhalten. - Der Baurechtszins soll dem Kanton Zug eine angemessene Rendite Seeparzelle westlich der Artherstrasse ist in die Nutzungsüberlegungen einzubezie- hen. • Ein Teil der bestehenden Bauten ist zu erhalten und neu zu nutzen: Personalhochhaus, Südflügel des ehemaligen Kantonsspitals
-
1824.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
vorgesehen. Die Bebauungsstruktur werde sich insbesondere in der Höhe und der Ausnützung an den heute bestehenden Bauten resp. an den Vorgaben der kommunalen Bauordnung orientieren. Dazu gehöre auch die Durch
-
1863.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
2. Überprüfung rechtskräftiger Verkehrsanordnungen Ein weiteres Anliegen des Postulats Hürlimann besteht darin, alle Signalisationen auf Kantons- strassen, die nicht durch die Sicherheitsdirektion angeordnet