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1878.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
der in der Schweiz Schutz suche, wobei er geltend mache, dass er verfolgt werde. Dieser Schutz bestehe darin, dem verfolgten Menschen das zu geben, was für ein würdiges Menschendasein notwen- dig sei
1882.1 - Motionstext
einrichtungen von Grossbauten und -anlagen ein Baubewilligungs- verfahren durchzuführen ist; ► bestehende Beleuchtungseinrichtungen von Grossbauten und -anlagen im Hinblick auf die Vermeidung von Lich
1880.1 - Motionstext
waltschaft. Die objektiven und sachlichen Erwägungen sollen in Bericht und Antrag dem Kantonsrat die besten Möglichkeiten aufzeigen. 300/mb
1886.07a - Beilage 1
Streitsachen besondere Schlichtungsbehör- den vorsehen. § 51 aufgehoben § 54 Abs. 1 1 Das Obergericht besteht aus dem Präsidenten und einer durch Gesetz be- stimmten Anzahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern von 5 sowie über das Konkursamt und die Betreibungsämter aus. § 55 Abs. 1 1 Das Verwaltungsgericht besteht aus dem Präsidenten und einer durch Ge- setz bestimmten Anzahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern
1886.12 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Streitsachen besondere Schlichtungs- behörden vorsehen. § 51 aufgehoben § 54 Abs. 1 1 Das Obergericht besteht aus dem Präsidenten und einer durch Gesetz bestimmten Anzahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern Gemeinden – sowie über das Konkursamt und die Betreibungsämter aus. § 55 Abs. 1 1 Das Verwaltungsgericht besteht aus dem Präsidenten und einer durch Gesetz bestimmten Anzahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern
1897.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
bau auf dem kantonseigenen Grundstück GS 456, westlich vom bestehenden Labor- gebäude, der Raumbedarf und die Infrastruktur des AVS am besten gelöst werden kann (Variante 3). Mit einem Neubau können die Ausnützungsreserve bestehen bleibt, die für eine eventuelle Nutzungserweiterung oder -veränderung auf der Parzelle offen steht (Auf- stockung Neubau, Umbau Altbau, Ersatz Altbau). Zum bestehenden Gebäude soll Projektierungskredit 11 8. Planungs- und Ausführungsverfahren 12 9. Termine 12 10. Zukünftige Nutzung bestehendes Laborgebäude 13 11. Auswirkung auf die Jahresrechnung 13 12. Antrag 14 BEILAGEN Seite 2/14 1897
1895.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
geeignete Unterkünfte bereitzustellen, andererseits gilt dies nur so- weit, als die Personen nicht in bestehenden kantonalen Unterkünften untergebracht werden können. Der Regierungsrat versteht die nicht sehr Einsprache erfolgt ist). Baulich handelt es sich um einen einfachen, aus vorfabrizierten Zellen bestehenden Element- bau, allerdings im Minergie-Standard gemäss Ziffer 6 Bst. a des regierungsrätlichen Grund-
1894.1b1 - Beilage B
Sanierung Haustechnik 1.1 Heizungsanlagen Die bestehende Oelheizung beheizt das Gebäude und erwärmt einen Teil des benötigten Brauchwarmwassers; die bestehende Luftwärmepumpe wird für die Erwärmung des Badwassers Material- und Waschraum neu eine zusätzliche, behindertengerechte Dusche eingebaut werden. Mit der bestehenden Dusche im Pflegebad kann das veränderte Nutzerverhalten nicht mehr abgedeckt werden. 4 Ersatz Küchen Vorwärmung in der Heizzentrale installiert. Die Nacherwärmung erfolgt über die neue Gasheizung und den bestehenden Warmwasser- speicher. Beilage B – 1 Seite 4 von 4 Müller + Partner Architekten AG Oberneuhofstrasse
1904.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
der Frau- enzentrale vereinbart. • Weder die aus 3 Fachpersonen bestehende kleinere Kommission noch die Zusam- menlegung mit einer bestehenden Kommission im sozialen, integrativen Bereich konnten die vorberatende nicht bedeuten, dass keine Anstrengungen in diesem Bereich mehr gemacht würden. In unserem Kanton bestehen einige Stellen und Institutionen, welche sich mit diversen Aktivitäten mit dem Ziel der Gleichstellung insbesondere gezeigt, dass ei- ne Strategie fehlt. Der Kantonsrat und die Regierung hatten mit dem bestehenden Kantons- ratsbeschluss einen breiten Aufgabenkatalog erstellt, diesen jedoch nicht nach Prioritäten
1904.5 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
Mann in der Bundes- verfassung wie auch im Gleichstellungsgesetz festgehalten. Auf kantonaler Ebene bestehen die Rechtsgrundlagen in der Kantonsverfassung (§ 5), in der Verordnung betreffend Einführung des auszumerzen. Dafür braucht es Massnahmen und Strategien. Die Zuger Regierung hat dies er- kannt und die bestehende Gleichstellungskommission damit beauftragt, einen Aktions- und Massnahmenplan zu verfassen. Für

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