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1903.1 - Antwort des Regierungsrates
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Bedarf das Kantonsmaterial dem Bund oder den NGOs weiterlie- fern. Nur muss eben ein solcher Bedarf bestehen und der Kanton Zug muss dann in der Folge das Material wieder neu beschaffen. Die Soforthilfe und
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1904.7 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Stawiko mehrheitlich der Ansicht, dass die bisherige Gleichstellungskommission in den 12 Jahren ihres Bestehens Einiges erreicht hat und ihre Ar- beit somit erledigt ist. Der seinerzeitige Kantonsratsbeschluss vorbildlich angesehen werden. Um allenfalls wei- tere notwendige Verbesserungen zu erreichen, sind die bestehenden politischen Instrumente ausreichend, ohne dass es dafür eine Kommission oder eine Fachstelle braucht
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1904.4 - Antrag der Kommission
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Rahmen von Bst. a eigene Programme, Projekte und Massnahmen. Sie erteilt Teilaufträge an geeignete bestehende Institutionen und beteiligt sich an kantonalen und interkantonalen Projekten. Sie arbeitet dabei
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1904.2 - Antrag des Regierungsrates
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Rahmen von Bst. a eigene Pro- gramme, Projekte und Massnahmen. Sie erteilt Teilaufträge an geeignete bestehende Institutionen und beteiligt sich an kantonalen und interkanto- nalen Projekten. Sie arbeitet dabei 41 Bst. b und § 5 Abs. 2 der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 Bestand und Wahl 1 Im Kanton besteht eine maximal zehnköpfige Fachkommission für Chancengleichheit für Frau und Mann (nachfolgend Kommission
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1904.6 - Antrag der Kommissionsminderheit
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Rahmen von Bst. a eigene Programme, Projekte und Massnahmen. Sie erteilt Teilaufträge an geeignete bestehende Institutionen und beteiligt sich an kantonalen und interkantonalen Projekten. Sie arbeitet dabei
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1920.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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bei Bedarf eine Bildungsstrategie zu erarbei- ten. 1840.2/1841.2/1920.2 - 13637 Seite 7/10 Zurzeit bestehen drei regierungsrätliche Teilsstrategien; nämlich die Finanzstrategie gemäss § 20 des Finanzhaus
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1923.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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tätigten Schritte bestätigen, dass ein IKS einiges an Potenzial zur Verbesserung und Optimie- rung bestehender Abläufe bietet. Eine verwaltungsweite Einführung würde einerseits erhebliche personelle und finanzielle ission (Vorlage Nr. 1683.3 - 13121) 3 2.3. Allgemeine Bemerkung 4 3. Übersicht aktueller Stand bestehende und geplante Kontrollmechanismen 4 3.1. Schaffung einer spezifischen, gesetzlichen Grundlage für Regierungsrat im Einzelnen die geplanten und neuen Kontrollmechanismen. 3. Übersicht aktueller Stand bestehende und geplante Kontrollmechanismen 3.1. Schaffung einer spezifischen, gesetzlichen Grundlage für
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1922.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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licher Vorteilsannahme und dergleichen. Wesentliche Unterschiede in den verschiedenen Bereichen bestehen diesbezüglich an und für sich nicht. Es kommt auch nicht darauf an, in welcher Rechtsform eine Person Tä- tigkeit bekannt werden, mit allen sachdienlichen Angaben zur Anzeige bringen. Grundsätzlich besteht in einer öffentlichen Verwaltung in jedem Amt, in jeder Abteilung und theoretisch auf jeder Hier heitsvorsorge. Werden bei Mitarbeitenden schwerwiegende gesundheitliche Probleme festge- stellt oder besteht die Gefahr einer dauernden Invalidität, kann das Personalamt solche Fälle der Zuger Pensionskasse
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1923.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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licher Vorteilsannahme und dergleichen. Wesentliche Unterschiede in den verschiedenen Bereichen bestehen diesbezüglich an und für sich nicht. Es kommt auch nicht darauf an, in welcher Rechtsform eine Person Tä- tigkeit bekannt werden, mit allen sachdienlichen Angaben zur Anzeige bringen. Grundsätzlich besteht in einer öffentlichen Verwaltung in jedem Amt, in jeder Abteilung und theoretisch auf jeder Hier heitsvorsorge. Werden bei Mitarbeitenden schwerwiegende gesundheitliche Probleme festge- stellt oder besteht die Gefahr einer dauernden Invalidität, kann das Personalamt solche Fälle der Zuger Pensionskasse
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1921.1 - Antwort des Regierungsrates
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hen werden können. Bereits mit Erlass des Gesundheitsgesetzes zeichnete sich ab, dass sich der bestehende Per- sonalmangel in der stationären und ambulanten Langzeitpflege zu verschärfen droht. So be- übernommen haben. In der Umsetzung zeigte es sich aber, dass im Unterschied zu den schon lange bestehenden OdA (Berufsbranchen) im gewerblichen und industriellen Bereich, welche autonom organisiert sind Ausbildungsplätze attraktiv zu gestalten und deren Anzahl zu erhöhen. Mit dieser Massnahme soll dem bestehenden und sich verschärfenden Personalman- gel im Langzeitpflegebereich entgegengewirkt werden. Allerdings