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1962.4 - Antrag der Raumplanungskommission
ommission 1 Der Kantonsrat wählt auf die Dauer seiner Amtsperiode eine Schät- zungskommission, bestehend aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und acht i- che Ziele fest, insbesondere für a) eine ausgewogene Entwicklung der Besiedlung, welche die bestehende und geplante Verkehrsinfrastruktur sowie die Umweltgesetzgebung ein- bezieht; b) die haushälterische heit von Personen oder Sachen gefährden. d) streichen § 71 Abs. 2 aufgehoben § 72 Abs. 4 (neu) 4 Bestehende Gebäude dürfen mit einer zusätzlichen äusseren Wärme- dämmung die Grenz- und Gebäudeabstände um
1962.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. September 2011
ommission 1 Der Kantonsrat wählt auf die Dauer seiner Amtsperiode eine Schät- zungskommission, bestehend aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und acht dliche Ziele fest, insbesondere für a) eine ausgewogene Entwicklung der Besiedlung, welche die bestehende und geplante Verkehrsinfrastruktur sowie die Umweltgesetzgebung ein- bezieht; b) die haushälterische für die Baugrundstücke die Bau- und Nut- zungsmöglichkeiten nicht vermindern. § 72 Abs. 4 (neu) 4 Bestehende Gebäude dürfen mit einer zusätzlichen äusseren Wärme- dämmung die Grenz-, Gebäudeabstands-, Längen-
1962.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
ommission 1 Der Kantonsrat wählt auf die Dauer seiner Amtsperiode eine Schät- zungskommission, bestehend aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der 7 Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und acht i- che Ziele fest, insbesondere für a) eine ausgewogene Entwicklung der Besiedlung, welche die bestehende und geplante Verkehrsinfrastruktur sowie die Umweltgesetzgebung ein- bezieht; b) die haushälterische für die Baugrundstücke die Bau- und Nut- zungsmöglichkeiten nicht vermindern. § 72 Abs. 4 (neu) 4 Bestehende Gebäude dürfen mit einer zusätzlichen äusseren Wärme- dämmung die Grenz-, Gebäudeabstands-, Längen-
1962.6 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
, d.h. den Bürgergemeinden, Kirchgemeinden und Kor- Seite 2/4 1962.6 - 13762 porationsgemeinden besteht nicht. Aus diesem Grund ist im PBG einheitlich der Begriff "Ge- meinden" zu verwenden. Gleichzeitig
1963.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 1963.1 Laufnummer 13505 Interpellation der CVP-Fraktion betreffend Interpretation der Religionsfreiheit im Schulalltag vom 17. August 2010 Die CVP-Fraktion hat am 17. August 2010 folgende
1985.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
eliminiert und werden nun stattdessen in der Kosten- und Leistungsrechnung verbucht (analog zur bestehenden Praxis bei den anderen Ämtern). Im Weiteren verbleiben beim StVA die Gebührenerträge. Im Budget Lesung Leistungsaufträge und Globalbudgets 2012 im Regierungsrat 10. August 2011 Das Hauptproblem besteht für die Stawiko darin, den Link zwischen Leistungsauftrag und Glo- balbudget herzustellen. Als V
1986.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
CO2-Abgaben, höchstens aber 200 Mio. Franken an glo- balen Finanzhilfen für die energetische Sanierung bestehender Wohn- und Dienstleistungsge- bäude sowie für die Förderung der erneuerbaren Energien, der Abwä Jahre, d.h. bis Ende 2019 befristet. Die Programmvereinbarung für die energetische Sa- nierung bestehender Wohn- und Dienstleistungsgebäude entspricht dem so genannten "Das Gebäudeprogramm". Die diesbezügliche 2007 (Vorlage Nr. 1588.1 - 12491) zur Vorlage an den Kantonsrat. Insofern als dieser Vorstoss die bestehenden Gebäude ins Visier nahm, folgte ihm der Regierungsrat, auch um einen eigenen Förderkredit des Kantons
1986.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
ramm" ermöglicht es, Verbesserungen der Gebäudehülle zu subventionieren. Im ersten Jahr seines Bestehens sind im Kanton Zug 321 Gesuche mit einem Fördervolumen von 3,19 Mio. Franken bewilligt worden, wobei
1986.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 1986.4 Laufnummer 13695 Änderung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Rahmenkredit zur Förderung von Massnahmen für geringeren Energiebedarf Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommis
2002.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Steuerdifferenz zwischen ordentlich besteuerten Gesellschaften und so- genannt privilegiert besteuerten Gesellschaften (vor allem gemischte Gesellschaften). Es besteht die ernsthafte Gefahr, dass der in Grundstü- cke lediglich zum Ertragswert besteuert werden, auch wenn sie in der Bauzone liegen. Anläss- lich der Steuergesetzrevision 2007 wurde diese privilegierte Besteuerung auf Grundstücke ausgedehnt, die wegen machen. Und fünf Jahre nach einer Ersatzbeschaffung soll der ursprüngliche Belegenheitsort sein Besteuerungsrecht für den reinvestierten Grundstückgewinn verlieren. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass in

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