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2002.1c - Beilage 3
dem massgebenden Einkommenssteu- erwert besteuert wird. In diesem Fall gelten die Anlagekosten als neuer massgebender Einkommenssteuerwert, und die Besteuerung der übrigen stillen Reserven als Einkommen 5% des Reingewinnes. Die Gewinnsteuer von juristischen Per- sonen, die gemäss den §§ 68 oder 69 besteuert werden, be- trägt in den Steuerjahren 2009 und 2010 6,75% ab dem Steuerjahr 2011 6,5% Der Steuersatz 5.75% des Reingewinns. Die Gewinnsteuer von juristischen Personen, die gemäss den §§ 68 oder 69 besteuert werden, beträgt im Steuerjahr 2012 6,25% im Steuerjahr 2013 6% ab dem Steuerjahr 2014 5,75% Der
2002.2 - Antrag des Regierungsrates
und dem massgebenden Einkommenssteuerwert besteuert wird. In diesem Fall gelten die Anlagekosten als neuer massgebender Ein- kommenssteuerwert, und die Besteuerung der übrigen stillen Reserven als Einkommen 5.75% des Reingewinns. Die Gewinnsteuer von juristischen Personen, die gemäss den §§ 68 oder 69 besteuert werden, beträgt im Steuerjahr 2012 6.25% im Steuerjahr 2013 6% ab dem Steuerjahr 2014 5.75%. Der Wird bei einer Erbteilung der Geschäftsbetrieb nicht von allen Erbenden fortgeführt, so wird die Besteuerung der stillen Reserven auf Gesuch der den Betrieb übernehmenden Erbenden bis zur späteren Realisierung
2001.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Wie in den obigen Ausführungen und im Beschluss des Regierungsrates vom 17. Mai 2011 dargelegt, besteht im vorliegenden Fall keine Veranlassung einer Ämterumteilung. Seit dem Beschluss des Regierungsrates
2001.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
kantonalen Koordinationsstelle der BD keine Aufga- be zufällt. Die Berührungspunkte des KFA mit der BD bestehen zwar, sind aber nicht so bedeutsam, wie dies im Postulat dargestellt wird. Zu beachten ist dabei Postulanten sind die raumrelevanten Bereiche gut vernetzt und koor- diniert, Doppelspurigkeiten bestehen keine. Die Zusammenarbeit zwischen der BD und der DI bzw. den Fachstellen der Baudirektion und dem volviert sind. Abgesehen davon, dass der Regierungsrat keinen Zusammenhang zwischen der bereits bestehenden Koordinationsfunktion und den Ämterzuteilungen sieht, müsste aufgrund der Überlegungen der Postulanten
2002.1a - Beilage 1
Neuregelung Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung + 1,0* + 3,2 + 4,2 + 4,2 + 4,2 Gesonderte Besteuerung von Liquidationsgewinnen - 0,4 - 0,4 - 0,4 - 0,4 Jährlicher Ausgleich der kalten Progression Tarif**
2037.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
tt im Jahr 2011. In Baar wird angrenzend an das bestehende Pfle- gezentrum ein neues Alters- und Pflegeheim geplant. Und im Ennetsee soll das bestehende Pflegezentrum erweitert werden. Die Kategorie " im Übrigen das Bundesrecht vor (Art. 39 Abs. 3 KVG). 5 Basis: Budget 2011 von 79.8 Mio. Franken bestehend aus (Kantonsanteil inner- und ausserkantonal von rund 75 Mio. Franken zuzüglich der kantonalen Beiträge schädigung. Diese wiederum ist in den Kassenanteil und den Kantonsanteil aufgeteilt (Art. 49a KVG). Im besten Fall wird die Regelung deshalb auch in den Tarifverträgen zwischen Versiche- rern und Spitälern
2037.3 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
Zuger Bevölkerung zu verdanken, dass die innerkantonale Versorgung im Kanton mit nur mehr zwei, aber bestens im Markt positionierten akutsomati- schen Spitälern sichergestellt wird. Das Volk gab den Auftrag ung gegenüber den anderen Heimen mit regiona- lem Leistungsprogramm vorgetragen wurde. Effektiv besteht punkto Infrastruktur bei der Lue- geten ein Nachholbedarf. Die Intention der Bestimmung sei es, dass
2037.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 2037.5 Laufnummer 13786 Neuordnung der Spitalplanung und -finanzierung (Änderung des Spitalgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung) Bericht und A
1896.2 - Antwort des Regierungsrates
steuerbares Vermögen: 50'000 / 100'000 / 250'000 / 1 Mio. und darüber. Für das nachgefragte Jahr 2001 bestehen keine vergleichbaren Zahlen, weil in diesem Jahr von der zweijährigen Vergangenheitsbesteuerung - und Arbeitsplatzwachstum anstrebt, das kleiner als bisher ist, und eine gute Verdichtung im bestehenden Siedlungsgebiet anstrebt. Dabei fördert er den sparsamen und nachhaltigen Umgang mit natürlichen
1894.1c1 - Beilage C
Parkettelemente sind offene Fugen entstanden, die die Nutzung und den Unterhalt beeinträchtigen. Der bestehende Parkett soll entfernt, der Untergrund geschliffen und eventuelle Risse im Unterlagsboden verharzt Submissionsreglement. 1. Projektbeschrieb 1.1 Bodenbelagsersatz Aufenthaltsräume und Treppe Die bestehenden Parkettbeläge in den Aufenthaltsräumen sind teilweise stark beschädigt. Durch das starke Abschwinden gedämpfter, werkgeölter 1-Stab-Buchenparkett eingesetzt und nach dem Einbau 1x nachgeölt. Die bestehenden Treppentritte und Treppenstirne in Holz sind durch Nässe und Salz beschädigt, unterhaltsintensiv

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