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1936.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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alleiniger Besteller für das kantonale Busnetz geworden. Zugleich hat er alle Ortsbusnetze, welche die Gemeinden bis 2007 selber bestellten, ins kantonale Netz übernom- men, womit die Bestellungen für Busangebote gibt es fünf Haupt- gründe: - Veränderungen bei der Bestellung von Busleistungen Mit dem neuen Gesetz über den öffentlichen Verkehr von 2007 bestellt der Kanton mit Abstand am meisten Busleistungen bei Konzessionsgebiet bestehende Busverbindungen bis 2018 durch die ZVB als beauftragte Transportunternehmung bedient wer- den müssen, da die Richtlinien des Bundes eine Ausschreibung von bestehenden Buslinien in-
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1935.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1935.1 Laufnummer 13409 Zwischenbericht zu den per Ende März 2010 zur Berichterstattung fälligen parlamentarischen Vorstössen Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 4. Mai 2010 Sehr ge
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1950.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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als die International School von der Alfred Müller AG unmittelbar gegenüber ihrem Grundstück eine bestehende Büro-Rohbaute gemietet und zum Schulhaus ausgebaut hat. Dieses Gebäude soll später käuflich erworben Schulsystem mit internationalen Abschlüssen bieten und sind damit eine logische Er- gänzung zum bestehenden guten Angebot der Zuger Schulen. Ausbau einer anerkannten Schule Die International School of Zug als nicht gewinnorientierte Stiftung anerkannte und geführte Schule ist aus der Fusion von zwei bestehenden Schulen (International School of Zug Walterswil/Baar und Riverside School Zug) hervorgegangen und
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1950.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Verhältnisse in ihrer temporären "Heimat" zu informieren, es finden regelmässig Elternkurse statt und es bestehen verschiedene Zusam- menarbeitsformen mit lokalen Anbietern und den Kindern und Jugendlichen, z.B Nomadenfamilien" ein spezielles Bildungsangebot, das international ausgerichtet und vernetzt ist, bestehen muss. Sie anerkennen die Leistungen der ISZL und er- achten deren Aktivitäten als sinnvolle Bereicherung eine grössere Warteliste und kann keine neuen Schü- lerinnen und Schüler aufnehmen, sofern nicht bestehende Kinder und Jugendliche aus der Schule austreten. Der Stiftungsrat wird demnächst entscheiden, ob
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1950.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe. Dazu zählen auch Aufgaben, an welchen ein öffentliches Interesse besteht bzw. bei denen die Förderung öffentlicher Inte- ressen durch (private) Dritte im Vordergrund steht; sein: a) Der Wert ist eine Finanzanlage; b) es wird eine marktübliche Rendite erwirtschaftet; c) es besteht ein Markt, der jederzeit einen Verkauf ermöglicht; d) der Erwerb ist keine Ausgabe gemäss § 24 FHG
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1969.2 - Antwort des Regierungsrates
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Übertritt in eine Berufslehre bzw. in eine weiterführende Schule im Brennpunkt der Diskussion. Zum einen besteht die Gefahr, dass die Motivation für den Unterricht jener Jugendlichen, die u.U. be- reits zu Beginn
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1968.1 - Interpellationstext
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und Bewegung jeweils altersentsprechende Ziele und Kompetenzen fürs Velofahren festgelegt werden? Besten Dank. 300/mb
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1967.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 1967.1 Laufnummer 13532 Motion von Beat Sieber und Peter Diehm betreffend Einführung einer gemeindlichen Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommis- sion (RGPK) vom 9. September 2010 Die Kanto
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1975.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Lebensdauer - die bestehenden Be- leuchtungsanlagen optimal einzusetzen. Erst in zweiter Priorität rücken Neuanlagen und der Ersatz bestehender Anlagen ins Zentrum. Die bestehende Strassenbeleuchtung beschliessen. Am 19. Dezember 2006 hat der Regierungsrat beschlossen, dieses Konzept umzusetzen. Somit bestehen grundsätzlich die rechtlichen Grundlagen zum Erlass von zeitlich begrenzten Sofort- 1975.1 - 13556 Neu wird in dieser Bestimmung übergangs- rechtlich festgehalten, dass im Massnahmenplangebiet bestehende ortsfeste Geräte und Ma- schinen mit einer Leistung des selbstzündenden Verbrennungsmotors von
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1975.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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bereits heute verfügbar sind, in- nerhalb von fünf Jahren seit Inkrafttreten der Gesetzesrevision. Sie besteht aber auch für den Fall, dass solche Systeme erst später verfügbar sein werden. Ab Verfügbarkeit dieser