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1895.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Asylunterkunft in Holzhäusern im Jahr 2008 bestehen in der Gemeinde Risch keine Unterkünfte mehr. 1895.1 - 13304 Seite 5/10 2.3 Bedarfsanalyse Die heute bestehenden Unterkünfte (Stand 31. Oktober 2009) lassen von 41 Personen. Seit dem Abbruch der baufälligen Asylunterkunft in Holz- häusern im Jahr 2008 bestehen in der Gemeinde Risch keine Unterkünfte mehr. Gemeinde unterstützt Dezentralisierung Das nun vorliegende mit je zwei WC und zwei Duschen 3.2 Baubeschrieb Die Zu- und Wegfahrt zum Neubau erfolgt über die bestehende Einmündung und ist mit dem kantonalen Tiefbauamt abgesprochen. Das Grundstück ist mit Wasser, Strom
1901.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
ausserhalb des Strassenbauprogramms. Auch nach 2014 wird es weiterhin Sanierungs- und Ausbauprojekte bestehender Kantonsstrassen geben. Nur diese Projekte werden über den Rahmenkredit des Strassenbauprogramms Würde die Verlängerung der Geltungsdauer des Strassenbaupro- gramms bis 2014 abgelehnt, müsste der bestehende Rahmenkredit «Kantonsstrassen» um rund 40 Mio. Franken erhöhen werden oder allenfalls vom Kantonsrat Mio. Franken zu. Ungefähr 15 bis 20 Mio. Franken werden pro Jahr für Erhaltungsmassnahmen der bestehenden Infrastrukturen verwendet. Der Restbetrag von rund 17 Mio. Franken steht für Grossprojekte/Neubauten
1909.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Für die Zentralschweiz besteht bereits seit 1978 ein Konkordat über die polizeiliche Zusam- menarbeit. Diesem gehören seit 1995 alle Zentralschweizer Kantone an. Dieses bestehende Konkordat bezweckt die der Abschluss von Verwaltungsvereinbarungen, die nicht neues Recht schaffen, sondern lediglich bestehendes Recht vollziehen, in die Zuständigkeit des Regierungsrats fallen. Der Regierungsrat unterstützt . Es ist damit auf aus- serordentliche Fälle und nicht auf den Polizeialltag ausgerichtet. Das bestehende Konkordat stellt als eigentliches "Nothilfe-Konkordat" eine gute Grundlage dar für die Zusammenarbeit
1908.3a - Synopse
Motorfahrräder, die nach den Bestimmungen des Bundesrechts ihren Standort im Kan- ton Zug haben. 2 Die Besteuerung ausländischer Fahrzeuge richtet sich nach Bundesrecht. § 3 Steuersubjekt Steuerpflichtig ist der das Gesamtgewicht gemäss Fahrzeug- ausweis, für Sattelmotorfahrzeuge das Gewicht des Zuges. § 11 Besteuerung nach Hubraum Die Jahressteuer berechnet sich bei: a) Personenwagen aus einem Grundbetrag von Fr Regierungsrat die Steuersätze und Höchstgrenzen für das folgende Jahr der Teuerung anpassen. § 11 Besteuerung nach Hubraum Die Jahressteuer berechnet sich bei: a) Personenwagen und leichten Wohnmotorwagen
1908.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
der Indexie- rungsklausel mit 4 Ja- zu 3 Nein-Stimmen. § 11 Besteuerung nach Hubraum § 12 Besteuerung nach Gesamtgewicht § 13 Einfache Besteuerung Steuererhöhung: Die Stawiko stimmt dem Antrag der vorberatenden g gemäss Vorlage Regierungsrat mit 5 Ja- zu 2 Nein-Stimmen zu (Be- gründung siehe Kapitel 2). Besteuerung der Lieferwagen: Der Sicherheitsdirektor setzt sich dafür ein, die Fahrzeugkategorie der Lieferwagen
1916.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Verfügung, um im Bereich der Höheren Fach- schule eingesetzt zu werden. Da die Ausbildung auf die bestehende Betriebsleiterschule auf- gebaut wird, sind auch hier Synergien möglich. Wie jede Weiterbildung Tätigkeit bis zur Betriebsübernahme nachgehen zu können. Die Absolventinnen und Absolventen der bestehenden HF-Ausbildung sind auf dem Arbeits- markt sehr gesucht. Die grösste Arbeitgeberin für künftige Fachschule Landwirtschaft am LBBZ zu führen. 6. Umsetzungskonzept a. Synergien mit GIBZ und KBZ Die bestehenden Bildungsgänge am LBBZ Schluechthof sind sehr gut am Markt etabliert. Der geplante Lehrgang «dipl
1916.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
weniger benötigt, andererseits können Synergien mit der Betriebsleiterschule ge- nutzt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, statt einer zusätzlichen Klasse eine Warteliste zu führen, deren Werbeeffekt nicht
1917.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
en eine Optimierung zu erzielen. Vergleiche man das Raumprogramm Seite 4/5 1917.1 - 13360 des bestehenden und eines neuen Werkhofs, so sei erkennbar, dass sich die benötigten Flä- chen und Kubaturen stark aus organisatorischer und wirtschaftli- cher Sicht ein Neubau vertretbar. Um- und Ausbauten von bestehenden Räumlichkeiten seien zwar nur schon aus energietechnischen Gründen nötig, jedoch teuer und ohne
1929.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
dieses regierungsrätlichen Rechtsetzungsrechts wird durch die Verfassung und die bestehenden Gesetze beschränkt. Es besteht nur, wenn es zur Erfüllung der dem Re- gierungsrat gemäss Verfassung und Gesetz ten die Verordnungen, die in der Regel von Regierungsrat und Verwaltung ausgearbeitet wür- den. Es bestehe das Risiko, dass in solchen Verordnungen der Wille des Parlamentes nicht ge- nügend respektiert werde direktes Einwirkungsinstrument in den Zuständigkeitsbereich der Exe- kutive. Einwirkungsmöglichkeiten bestehen in diesem Rahmen nur über die parlamentarischen Instrumente8. Wird das Verordnungsveto nach Solothurner
1929.1 - Motionstext
haben die Verordnungen, die in der Regel von Regierungsrat und Verwaltung ausgearbeitet werden. Es besteht das Risiko, dass in solchen Verordnungen der Wille des Parlamentes nicht genügend respektiert wird

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