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1979.2 - Antrag des Obergerichts
Erlass der Geschäftsordnung (§ 55 GOG); b) Wahl der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten sowie Bestellung der Abteilungen und Bezeichnung von deren Präsidien (§ 25 Abs. 2 GOG); c) Zuweisung derArbeitspensen Abteilung (Art. 124 Abs. 1 ZPO) b) Festsetzung der Verhandlungstermine. 2 § 8 Kanzlei Die Kanzlei besteht aus: a) der Vorsteherin oder demVorsteher der Kanzlei; b) den Gerichtsschreiberinnen und Gericht
1984.11 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Polizeigesetz Änderung vom ………………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Polizeigesetz vom 30. November 20062) wird wie folgt geändert:
1984.16 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Dezember 2011
Polizeigesetz Änderung vom 29. September 2011 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Polizeigesetz vom 30. November 20062) wird wie folgt
1984.14 - Antrag von Alice Landtwing zur 2. Lesung
gleich mit anderen Spitzenvereinen im schweizerischen Eishockey, massiv stärker be- lastet wird. - Es besteht Übereinstimmung, dass der EVZ die Kosten des Busbahnhofs (80'000.-- Stand 2010) übernimmt. - Ebenfalls
1989.2 - Antwort des Regierungsrates
Gewalt verbunden und stellen damit auch eine Form häuslicher Gewalt dar. Eine besondere Problematik besteht in der Abgrenzung der Zwangsheirat zur arrangierten Ehe. In vielen Ländern herrscht die arrangierte
2008.2 - Antwort des Regierungsrates
ter) zugesprochen werden. Der neue Verwaltungsrat wurde vom Stiftungsrat am 3. Februar 2011 neu bestellt und mit dem Auftrag einer Neupositionierung bis Ende Juni 2011 per 1. März 2011 neu konstituiert genügend einbringen? Die Organisation GZA besteht unverändert aus zwei Rechtsträgerschaften. Oberstes Or- gan ist die Stiftung GZA mit ihrem Stiftungsrat. Dieser besteht zur Zeit aus 16 Stiftungsrä- tinnen und und hat während Jahren eine Mitgliedschaft abgelehnt. Er begründete die Ablehnung mit der früher bestehenden Standortpromotion Zentralschweiz, der er ebenfalls nicht als Mitglied bei- trat. Zudem betrieb
2009.2 - Antwort des Regierungsrates
sind ausschliesslich mit Personen aus dem Mitgliederkreis, die ehrenamt- lich arbeiten, besetzt. Es besteht lediglich eine Geschäftsstelle, die im Auftrag arbeitet (Syner- go Zürich, Geschäftsführer Walter
2020.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Chatrooms als Minderjährige ausgeben. Weitere Anwendungsmöglichkeiten der ver- deckten Vorermittlung bestehen auch bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität. Eine Vorer- mittlerin/ein Vorermittler kann hier Auskünfte über das Bear- beiten von Daten einholen und Einsicht in die Datensammlungen nehmen. Es bestehen somit genügend Möglichkeiten, die Umsetzung der verdeckten Vorermittlung zu kontrollieren. Des- handelt, als um die Schaffung einer kantonalen Rechtsgrundlage, nachdem die bisher auf Bundesebene bestehende weggefallen ist. Auch wird die Polizei in Zukunft gestützt auf die neue kantonale Rechtsgrundlage
2020.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Controlling bei der polizeilichen verdeckten Vorermittlung mit. Seitens des Datenschutzbeauftragten bestehen zwei zentrale Haupteinwände: Erstens betrach- tet er die Gesetzesvorlage teilweise als zu vage
2033.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
unverhältnismässig. Sie unterstützt ei- ne Ausweitung der Einsprachefrist von 5 auf 20 Jahre. Im Übrigen bestehe kein Handlungsbe- darf. Die Gemeinde Baar lehnt die Verlängerung der Einspruchsfrist sowie ein u oder missbräuchliche Rechtsausübung empfunden werden. Es wäre stossend, wenn Bäume, die seit alters bestehen und von der Eigentümerschaft des Nachbargrundstücks stillschweigend oder ausdrücklich geduldet wurden die Ein- spruchsfrist lediglich verlängert oder die Einsprachemöglichkeit zeitlich unbeschränkt bestehen soll, äussert sich die Gemeinde Oberägeri nicht explizit. Die Gemeinden Neuheim und Stein- hausen

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