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2005.3a - Beilage 1
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Sicherheitsdirektion Direktionssekretariat 2008 / 003 Synopse vom 22. Februar 2011 Polizeigesetz vom 30. November 2006 (BGS 512.1) 1984.6 - 13758 Synopse geltende Fassung Formulierungsvorschlag § 16 W
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2022.2 - Antwort des Regierungsrates
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denjenigen von Wirtschafts-Fachhochschulen. Über- schneidungen und Doppelspurigkeiten zwischen den bestehenden Angeboten der Hoch- schule Luzern und den zu entwickelnden Angeboten der Universität Luzern wären
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2023.2 - Antwort des Regierungsrates
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der Schweiz oder im Ausland anbietet?" Ist das nicht Aufgabe der Polizei - gerade in der Schweiz? Besteht nicht die Gefahr, dass sich eine Zu- ger Firma an der Unterdrückung von Volksbewegungen wie den aktuellen Konfliktgebiet kann auf der Basis der heutigen Rechtsgrundlagen auch nicht ausgeschlossen werden. So besteht im Kanton Zug keine Bewilligungspflicht für Sicherheitsunternehmen. 4. Was meint der Regierungsrat
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2022.1 - Interpellationstext
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ganzen Schweiz 18 500. Extrapoliert man die Zahlen für die Rechtswissen- schaftliche Fakultät, so besteht in der Zentralschweiz ein Potenzial von über 500 und aus der ganzen Schweiz von über 800 Studierenden
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2023.1 - Interpellationstext
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Schweiz oder im Ausland anbietet?“ Ist das nicht die Aufgabe der Polizei – gerade in der Schweiz? Besteht nicht die Gefahr, dass sich eine Zuger Firma an der Unterdrückung von Volksbewegungen wie den aktu-
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2021.1 - Interpellationstext
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Einschränkungen die Antworten des Regierungsrates vom 23. Juni 2009 (Vorlage Nr. 1799.2 - 13146)? Besten Dank zum Voraus für die möglichst baldige Beantwortung. 300/mb
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2025.3a - Beilage
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Gerichtsbehörden und Schätzungskommission § 3 Schätzungskommission 1 Mitglieder der vom Regierungsrat bestellten Schät- zungskommission nehmen amtliche Schätzungen (Art. 618 und 830 ZGB) vor und stellen die Belas- Grundpfandrecht besteht in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. 2 Zugunsten der forderungsberechtigten öffentlich- rechtlichen Körperschaften, Korporationen und Genos- senschaften besteht ein solcher Anspruch Gesetzliche Grundpfandrechte ohne Grund- bucheintragung - Art .836 Gesetzliche Grundpfandrechte bestehen ohne Vor- merkung im Grundbuch, allen andern Pfandrechten vorgehend und unter sich im gleichen Range
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2026.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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7 56.7 64.3 70.5 Wachstum gegenüber Vorjahr 5.5% -2.2% 7.6% 13.4% 9.6% 6.8% Die Kontengruppe 318 besteht aus 65 Konten und die nachfolgende Aufstellung zeigt, dass sie viele und sehr unterschiedliche D
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2025.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Grundpfandrecht besteht in den ge- setzlich vorgesehenen Fällen. 2 Zugunsten der forderungsberechtigten öffentlich-rechtlichen Körper- schaften, Korporationen und Genossenschaften besteht ein solcher Anspruch aufgehoben 7. Gesetz über die Gebäudeversicherung vom 20. Dezember 19792) § 16 Für die Prämienbeträge besteht am versicherten Gebäude ein Anspruch auf Errichtung eines gesetzlichen Grundpfandrechts im Sinne
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2025.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Januar 2012
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Grundpfandrecht besteht in den ge- setzlich vorgesehenen Fällen. 2 Zugunsten der forderungsberechtigten öffentlich-rechtlichen Körper- schaften, Korporationen und Genossenschaften besteht ein solcher Anspruch aufgehoben 7. Gesetz über die Gebäudeversicherung vom 20. Dezember 19792) § 16 Für die Prämienbeträge besteht am versicherten Gebäude ein Anspruch auf Errichtung eines gesetzlichen Grundpfandrechts im Sinne