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2065.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Regierungsrat damals für das beschriebene Upgrade am bestehenden Funksystem. Die Lieferfirma garantierte mit diesem Upgrade den Werterhalt der bestehenden Anlagen über das Jahr 2013 hinaus. 2. Das nationale n vorgesehen. Diese dienen den Einsatzleitenden für das operative Management des Funknetzes und bestehen u.a. aus einem Computerarbeits- platz mit Bildschirm und erweiterten Statusinformationen und Fu benötigt zudem Systeme und Komponenten, die den Betrieb sicherstellen und das Netz verwalten. Die bestehenden Antennenmasten sind soweit möglich zu übernehmen. Die Einrichtungen sind anzupassen. Neu sind vier
2064.2 - Antwort des Regierungsrates
regenerieren kann. Die bisherigen Massnahmen sind weiter zu führen und zu optimieren. 3. Woraus bestehen die gelblich-weissen Schaumteppiche der Oberen Lorze? Schaum kann durch natürliche Prozesse oder die Schmutzwasserleitung eingelei- tet wird, was bei Überschwemmungen vorkommen kann. Im Weiteren bestehen in Unte- rägeri sogenannte Kombischächte. Bei Überlastung der Meteorleitung kann dadurch Re- genwasser Massnahmen in der Landwirtschaft im Rahmen eines Ressourcenprojektes vorzusehen sind, dass aber die bestehenden gesetzlichen Vorgaben umzusetzen sind und wo Mängel bestehen, vermehrte Anstrengungen zu unternehmen
2064.1 - Interpellationstext
Wasserqualität der Oberen Lorze? 2. Besteht ein Zusammenhang zwischen der Wasserqualität der Oberen Lorze und des hohen Phosphorgehaltes des Zugersees? 3. Woraus bestehen die gelblich-weissen Schaumteppiche
2062.1 - Motionstext
gewisse Erfahrung und die Vertretung der älteren Generation sichergestellt. Durch das jüngste Mitglied besteht die Chance, dass auch die untervertretene junge Generation angesprochen wird. Eine einseitige Sicht
2066.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Einerseits Vorschriften für Neubauten und andererseits die finanzielle Unterstüt- zung von Sanierungen bestehender Gebäude. Dies komme nicht nur den Eignern zugute son- dern auch der Allgemeinheit und der Umwelt beantragt die vorberatende Kommission, den Zusatz zu streichen, dass das Gebäude ausserhalb des bestehenden Erdgasnetzes liegen müsse. � Die Stawiko stimmt diesem Antrag mit 3 Ja- zu 1 Nein-Stimme bei 1
2066.4a - Beilage
2011 § 1 Zweck Der Kanton Zug unterstützt Massnahmen zur Ver- minderung des Energiebedarfs in bestehenden pri- vaten, mindestens zehn Jahre alten Gebäuden. Er verstärkt damit das landesweite Gebäudeprogramm 2 Das Gebäude muss über eine wärmetechnisch genügende Gebäudehülle verfügen und ausserhalb des bestehenden Erdgasnetzes liegen. 2 Das Gebäude muss über eine wärmetechnisch genügende Gebäudehülle verfügen
2066.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
beschliesst: § 1 Zweck Der Kanton Zug unterstützt Massnahmen zur Verminderung des Energie- bedarfs in bestehenden privaten, mindestens zehn Jahre alten Gebäuden. Er verstärkt damit das landesweite Gebäudeprogramm
2066.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. April 2012
beschliesst: § 1 Zweck Der Kanton Zug unterstützt Massnahmen zur Verminderung des Energie- bedarfs in bestehenden privaten, mindestens zehn Jahre alten Gebäuden. Er verstärkt damit das landesweite Gebäudeprogramm
2068.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
1911 (EG ZGB; BGS 211.1) geregelt. Da die Vermessung seit den neunziger Jahren, ergänzend zum bestehenden Auftrag, umfas- sende Informationen zu sammeln und geo-referenziert aufzuarbeiten hat, erachtet die Zahl dieser Umwand- lungen vermutlich abnehmen. • Es war ein Vorschlag vorzubereiten, um die bestehenden individuell-konkreten öffentlich- rechtlichen Eigentumsbeschränkungen ebenfalls in Form einer Anmerkung es zu belassen sei. Antrag: Absatz 2 ist wie folgt zu formulieren: Für die laufende Nachführung besteht ein Nachführungskreis. Beschluss: Der Antrag wird mit 9 zu 2 Stimmen angenommen. § 25 Abs. 1 und
2068.3a - Beilage
Zeitplan für die Einführung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentums- beschränkungen fest. 3 Bestehende öffentlich-rechtliche Eigentums- § 45 Übergangsbestimmung 1 unverändert 2 unverändert 3 unverändert der Direktion des Innern nach den Vorgaben des Bundes durchgeführt. 2 Für die laufende Nachführung besteht ein Nach- führungskreis. § 25 Nachführungsgeometerin / Nachführungsgeometer 1 Der Regierungsrat bestimmt

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