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2482.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
gebe keinen Automatismus. Die schwarze Liste der EDK habe nur eine beschränkte Legitimation, zudem bestehe keine Nachfragepflicht von Behörden. Diese Liste könne deshalb bei der Verhinderung von Anstellungen
2480.1 - Antwort des Regierungsrats
Schmälerung ihres Vermögens zur Befriedigung ihrer persönlichen Bedürfnisse verwenden kann. Die Besteuerung erfolgt nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das Einkommen einer Person ist damit möglichst
2481.1 - Motionstext
gemäss § 19 Abs. 2 GO KR visitiert, wobei die JPK über die Kadenz der Visitationen entscheidet. Es besteht somit eine gesetzlich stipulierte umfassende Visitationspflicht, einzig die Festlegung der Häufigkeit
2482.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Nr. 2482.4 (Laufnummer 15009) 1a Besteht im Privatauszug einer Lehrperson ein Ein- trag wegen eines Sexualdeliktes gegen Kinder oder wegen Kinderpornographie oder besteht gegen eine Lehrperson ein Verbot en Kontakt mit Minderjährigen oder volljährigen besonders schutzbedürftigen Perso- nen umfasst, besteht (Art. 67 StGB); 1) SR 311.0 2) SR 311.0 - 3 - Geltendes Recht [M12] Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
2482.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Januar 2016
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1099) [M15] Ablauf der Referendumsfrist: 5. Januar 2016; Vorlage Nr. 2482.5 (Laufnummer 15040) Schulgesetz Änderung vom 29. Oktober 2015 Von diesem Geschäft tangierte
2482.2 - Antrag des Regierungsrats
gung 1 Der Unterricht wird von Hauptlehrern, Lehrbeauftragten und Stellvertretern er- teilt. 1a Besteht gegen eine Lehrperson ein Verbot einer beruflichen oder organisierten ausserberuflichen Tätigkeit
2493.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Aufhebung Im Wesentlichen sprechen folgende Gründe gegen eine Weiterführung des Konkordats: - Die heute bestehende Regelung des Viehhandels im Bundesrecht (Art. 34 ff. TSV) ist ausreichend. Die Kantone werden weiterhin
2492.2a - Beilage 1 Einnahmeausfälle
II -3.0 -11.5 -11.5 -11.5 Anpassungen Milderung wirtsch. Doppelbelastung 1.0 3.2 4.2 4.2 Sep. Besteuerung von Liquidationsgewinnen -0.4 -0.4 -0.4 Jähri. Ausgleich der kalten Progresston Tarif -1.3 0 0
2493.1a - Beilage Interkantonale Vereinbarung
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1257) [M02] Arbeitsversion Interkantonale Vereinbarung zur Aufhebung des Viehhandelskonkordats (Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel vom 13. September 1943)
2493.5a - Beilage Referendumsvorlage
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1257) [M15] Anhang zu der Referendumsvorlage vom 27. August 2015; Vorlage Nr. 2493.5 (Laufnummer 15002) Interkantonale Vereinbarung zur Aufhebung des Viehhandelskonkor

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