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2482.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
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gebe keinen Automatismus. Die schwarze Liste der EDK habe nur eine beschränkte Legitimation, zudem bestehe keine Nachfragepflicht von Behörden. Diese Liste könne deshalb bei der Verhinderung von Anstellungen
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2480.1 - Antwort des Regierungsrats
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Schmälerung ihres Vermögens zur Befriedigung ihrer persönlichen Bedürfnisse verwenden kann. Die Besteuerung erfolgt nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das Einkommen einer Person ist damit möglichst
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2481.1 - Motionstext
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gemäss § 19 Abs. 2 GO KR visitiert, wobei die JPK über die Kadenz der Visitationen entscheidet. Es besteht somit eine gesetzlich stipulierte umfassende Visitationspflicht, einzig die Festlegung der Häufigkeit
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2482.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Nr. 2482.4 (Laufnummer 15009) 1a Besteht im Privatauszug einer Lehrperson ein Ein- trag wegen eines Sexualdeliktes gegen Kinder oder wegen Kinderpornographie oder besteht gegen eine Lehrperson ein Verbot en Kontakt mit Minderjährigen oder volljährigen besonders schutzbedürftigen Perso- nen umfasst, besteht (Art. 67 StGB); 1) SR 311.0 2) SR 311.0 - 3 - Geltendes Recht [M12] Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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2482.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Januar 2016
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1099) [M15] Ablauf der Referendumsfrist: 5. Januar 2016; Vorlage Nr. 2482.5 (Laufnummer 15040) Schulgesetz Änderung vom 29. Oktober 2015 Von diesem Geschäft tangierte
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2482.2 - Antrag des Regierungsrats
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gung 1 Der Unterricht wird von Hauptlehrern, Lehrbeauftragten und Stellvertretern er- teilt. 1a Besteht gegen eine Lehrperson ein Verbot einer beruflichen oder organisierten ausserberuflichen Tätigkeit
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2493.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Aufhebung Im Wesentlichen sprechen folgende Gründe gegen eine Weiterführung des Konkordats: - Die heute bestehende Regelung des Viehhandels im Bundesrecht (Art. 34 ff. TSV) ist ausreichend. Die Kantone werden weiterhin
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2492.2a - Beilage 1 Einnahmeausfälle
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II -3.0 -11.5 -11.5 -11.5 Anpassungen Milderung wirtsch. Doppelbelastung 1.0 3.2 4.2 4.2 Sep. Besteuerung von Liquidationsgewinnen -0.4 -0.4 -0.4 Jähri. Ausgleich der kalten Progresston Tarif -1.3 0 0
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2493.1a - Beilage Interkantonale Vereinbarung
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1257) [M02] Arbeitsversion Interkantonale Vereinbarung zur Aufhebung des Viehhandelskonkordats (Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel vom 13. September 1943)
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2493.5a - Beilage Referendumsvorlage
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1257) [M15] Anhang zu der Referendumsvorlage vom 27. August 2015; Vorlage Nr. 2493.5 (Laufnummer 15002) Interkantonale Vereinbarung zur Aufhebung des Viehhandelskonkor