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2492.2 - Antwort des Regierungsrats
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Gewinnen über 100 000 Franken. Es sind dies vor allem ordentlich und gemischt besteuerte Gesellschaften. Von den ordentlich besteuerten G e- sellschaften (rund drei Viertel aller Gesellschaften) erzielen im des Beteiligungsabzugs profitieren insbesondere ordentlich besteuerte Gesellschaften, da die Beteiligungserträge der privilegiert besteuerten Gesellschaften oft bereits durch das Spar- tenprivileg freigestellt Mindestkapitalsteuer von 150 Franken auf 250 Franken waren die da- mals rund 16 100 ordentlich besteuerten Gesellschaften, d. h. insbesondere die lokalen KMU's, nicht betroffen. Die Erhöhung betraf aus
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2489.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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definierten Themen entlang neu ausrichten. Bestehende Forschungs- und Kompetenznetzwerke übernehmen und integrie- ren, allenfalls neue Netzwerke aufbauen. - Bestehende Curricula in den Bereichen Bachelor und Kernprozesse des Departements konzipieren und ge- stalten. - Departementsadministration aufbauen, bestehende Produkte administrativ übernehmen, neue Produkte administrativ verankern. - Mitarbeit in den d r- nationales, Interdisziplinarität und Qualitätsmanagement) organisieren und implementieren. - Bestehende und potenzielle neue Synergien zwischen dem Teilbereich Technik & Architek- tur und dem Teilbereich
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2489.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Diesen Beschluss hat der Konkordatsrat, der aus sechs Regierungsräten der Zentralschweizer Kantone besteht , bereits gefasst. Die dafür nötigen fi- nanziellen Mittel beschliesst ebenfalls der Konkordatsrat ohne Ent- haltung auf die Vorlage eingetreten. Im Gegensatz zur Abgeltung der Standortvorteile besteht beim einmaligen Beitrag des Kantons an die Aufbaukosten keine rechtliche Verpflichtung. Bezüglich
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2499.1 - Antwort des Regierungsrats
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Kraft ist vorsieht, von 2016 bis 2022 von 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent gesenkt werden. Entspre- chend besteht hier kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Zug, 24. März 2015 Mit vorzüglicher Hochachtung Regierungsrat
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2516.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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bei einer Umsetzung des kantonsrätlichen Auftrags vom 30. Januar 2014 hätte eine Inkraftsetzung im besten Fall auf den 1. Januar 2016, wahr- scheinlicher aber eher auf den 1. Januar 2017 erfolgen können 2015, konnte das Ziel, nämlich eine Entlas- tung der Gebergemeinden, erreicht werden. Das heute bestehende System ist korrekt und langfristig angelegt. Es ist – obwohl kompliziert genug – im Vergleich mit
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2516.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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Dabei könne auf dem bestehenden ZFA, wie er heute bestehe, aufgebaut werden. Es müsse aber mehr in Frage ge- stellt werden, als dies bei dessen Einführung der Fall gewesen sei. Es bestehe heute das Po - tenzial bei einer Umsetzung des kantonsrätlichen Auftrages vom 30. Januar 2014 hätte eine Inkraftsetzung im besten Fall auf den 1. Januar 2016, wahrscheinlicher aber eher auf den 1. Januar 2017 erfolgen können. Bei also des Finanzausgleichs, wünschten. Im Rahmen des Projekts «ZFA Reform 2018» sollen keine Tabus bestehen bezüglich möglicher Änderungen und Anpassungen des ZFA im weiteren Sinn, also betreffend den Fi
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2517.1 - Postulatstext
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Chance, die vom Kanton abgebauten Leistungen selbst einzukaufen. Je nach Gemeinde wären die zu bestellenden Leistungen so kostenintensiv, dass sie vor die Gemeindeversammlung müssten. Die ZVB-Bestellfristen
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2515.1 - Bericht der Datenschutzstelle (gedruckter Bericht)
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über 425 weitere Fallbeispiele. Die Tätigkeitsberichte 1999 bis 2014 können Sie beim DSB kostenlos bestellen [041 728 31 47]. Sie finden sie zudem auch im Internet unter: «www.datenschutz-zug.ch», Rubrik «Kanton ist für die Datenbearbeitung durch Privatpersonen und durch Unternehmen nicht zuständig. Trotzdem bestellen zahlreiche Privatpersonen und Unter- nehmen unseren Tätigkeitsbericht. Dies ist sinn- voll, da sehr dar. Wer die letztjährigen Tätigkeitsberichte zu Rate ziehen möchte, kann sie beim DSB kostenlos bestellen oder auf der DSB-Website54 herunter- laden. 4. «Gerichts- und Verwaltungspraxis des Kantons Zug»
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2519.02 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (2342.2 - 14903)
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Vereinigung für Zuger Ur- und Frühgeschichte, Bauforum und Heimatschutz. Dem Regierungsrat sind seit dem Bestehen der Denkmalkommission seit bald 24 Jahren keine Probleme in Bezug auf die Z u- sammensetzung der für die direkt Betroffenen wie auch für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar sind. Bestehende Leitlinien und Merkblätter zur Denkmalpflege sollen für den Kanton Zug aufbereitet und deren Anwendung Eigentümerschaft sehr oft voll ausgeschöpft. In vielen Fällen werden z.B. neue Anbauten an das bestehende Gebäude bewillig t, die die Unterbrin- gung nutzungsintensiver Teile wie Küche, Sanitäranlagen
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2515.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Informationssysteme oft überfordert. Es müsse hier auf externes Fach- wissen zurückgegriffen werden. Es bestehe kein Bedarf zur Anstellung eines IT -Spezialisten, aber es seien der Datenschutzstelle dazu die Datenschutzbeauftragten publiziert. II. Vorgehen Am 21. Mai 2015 hat eine Delegation der erw. JPK bestehend aus den Kommissionsmitgliedern Alois Gössi (Vorsitz), Esther Haas, Philip C. Brunner und Alice Landtwing und der amtierenden Datenschutzbeauftragten sowie allen Mitarbei- tenden der Datenschutzstelle den besten Dank für die geleistete Arbeit auszusprechen. Zug, 29. Mai 2015 Mit vorzüglicher Hochachtung Im Namen