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2519.01 - Motionstext (2342.1 - 14549)
Eigentümer Neu- oder Ausbauabsichten bereits sehr konkret geplant hat. In einzelnen Fällen wurden die bestehenden Mietverhältnisse bereits ge- kündigt und die Liegenschaften stehen dann ungenutzt da. Und zwar
2514.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
unter entsprechendem Link publiziert. II. Vorgehen Am 13. Mai 2015 hat eine Delegation der erw. JPK bestehend aus dem Präsidenten Thomas Werner und den Kommissionsmitgliedern Philip C. Brunner, Laura Dittli le 2014 zur Kenntnis zu nehmen; - der Ombudsfrau sowie allen Mitarbeitenden der Ombudsstelle den besten Dank für die geleistete Arbeit auszusprechen. Zug, 29. Mai 2015 Mit vorzüglicher Hochachtung Im Namen im gleichen Ausmass wie in den Vorjahren in A n- spruch genommen. Die Geschäftslast ist mit dem bestehenden Personal von 1.55 PE gut zu bewältigen. Der stv. Ombudsmann kam während der Berichtsperiode nie
2527.1a - Beilage 1 (Leistungsauftrag)
für die nächsten Jahre basieren auf den vom Konkordatsrat beschlossenen Rahmenvorgaben und der bestehenden Strategie 2012-2015 der Hochschule Luzern und den davon für die Departemente und weiteren Orga 2016/17 in Rotkreuz ZG seinen Betrieb aufiiehmen. In diesem neuen Departement werden einerseits die bestehenden Informatik-Kompetenzen der beiden Departemente Technik & Architektur und Wirtschaft zusammengeführt konsolidiert resp. institutionalisiert werden. 4. Interdisziplinarität - Weiterentwicklung der beiden bestehenden und Aufbau eines 3. Schwerpunkts Neben ihren traditionellen Disziplinen lebt die Hochschule Luzern
2527.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Kantone zu senken, hat der Volkswirtschaftsdirektor wie folgt informiert: «Die FHZ ist seit ihrem Bestehen eine wachsende Schule. Dies mit politischer Unterst ützung der Trägerkantone, gilt es doch, die
2526.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
das Stipendiengesetz und die Stipendienverordnung im Wesentlichen konkordatskonform an. Folglich besteht kein Handlungsbedarf und der Kanton Zug hat weiterhin Anspruch auf Beiträge des Bundes an se i- ne
2526.1 - Motionstext
tragsgesetzes haben Bundesrat und Bundesparlament eine Grundlage geschaffen, damit in- nerhalb der bestehenden Verfassungsgrundsätze (Art. 66 BV) zeitgemässe Voraussetzungen für die Gewährung von Bundesbeiträgen
2535.1 - Antwort des Regierungsrats
vermittelnde Lösung. Diese Anpassung berücksichtigt Geber - wie Nehmeran- liegen gleichermassen. Es besteht kein Anspruch der Nehmerkantone auf eine Aussta ttung von mehr als 85 Prozent. Die von der Konferenz künftige Anpassungen darstellen , und ist deshalb weder sachgerecht noch inhaltlich begründbar. 3. Es besteht gemäss Gesetz kein Anspruch der Nehmerkantone, auf eine Dotation von mehr als 85 Prozent des sch
2543.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
betroffene Person anschlies- send nur beratend tätig und nicht im Anwaltsregister eingetragen, so bestehe kein darüberhinaus- gehendes Schutzbedürfnis. Diese Bedenken können nicht geteilt werden. Beim Entzug
2540.2 - Antwort des Regierungsrats
unmittelbar anschliessend ein neues Projekt für deren Infrastruk- tur-Erneuerung gestartet werden. Die bestehenden Gebäude sind teilweise über 60 Jahre alt. Die Anforderungen an eine Werkstatt für moderne Fahrzeuge
2541.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
nicht, dass Art. 6 Abs. 3 FiLaG neu zu formulieren sei. Vielmehr ist darauf hinzuarbeiten, dass der bestehend e Art. 6 Abs. 3 FiLaG korrekt umgesetzt wird und keine Überdotation stattfindet. Es ist dafür zu andererseits die Steigerung der Effizienz der staatlichen Aufgabenerfüllung. Der Finanzausgleich i.e.S. besteht aus dem Ressourcenausgleich, dem Lastenausgleich und dem temporären Härteausgleich. Der vom Bund chsten Kanton ist und demnach für den ressourcenschwächsten Kanton auch höher liegen könnte. Es besteht ge- mäss Gesetz kein Anspruch der Nehmerkantone, auf eine Dotation von mehr als 85 Prozent des s

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