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2547.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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der Aufgabenübertragung an Dritte (§ 51 Abs. 2) die Kontrolle über die Kosten verloren geht. Es bestehe die Gefahr, dass teures Personal immer mehr Aufgaben übernehme oder selbst neue Aufgaben schaffe Aufrechterhaltung eines 24/7-Betriebs beschloss der Regierungsrat schon im Jahr 1999, sich an die bestehende Einsatzleitzentrale des Kantonsspitals Luzern anzuschliessen; diese betreute fortan für den Kanton Kooperation auf den ambulanten Ber eich aus- geweitet werden. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, das bestehende Konkordat zu aktualisieren und die Psychiatrische Klinik Zugersee sowie die ambulanten Dienste
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2547.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Gesundheit und Soziales
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werde. Weiter führte der Gesundheitsdirektor aus, dass im Bereich Aus- und Weiter- bildung eine bestehende Gesetzesbestimmung angepasst werden soll. Die vorgeschlagene Änderung erlaube es dem Regierungsrat solcher Angebote , womit diese nicht bereitgestellt werden könnten; eine Weiterentwicklung des bestehenden ambulanten An- gebotes im Bereich Psychiatrie wäre in diesem Fall nur beschränkt möglich. Die
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2547.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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wird jetzt auf dem Weg der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes eingebracht. Die Rechtsgrundlage besteht in § 51 Abs. 1. Inhaltliche Ausführungen dazu finden sich auf den Seiten 11–13 des Berichts des
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2553.8 - Ergebnis der 2. Lesung im Kantonsrat
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Feuerwehreinsatz. § 45 Abs. 2 (geändert) 2 Die Ernennung von Chargierten setzt das erfolgreiche Bestehen der von der Gebäudeversicherung Zug vorgeschriebenen Ausbildung voraus. § 46 Abs. 1 (geändert), Gebäuden, deren Wert unterhalb des Mindestwerts gemäss § 13 Abs. 3 dieses Gesetzes liegt; b) bei bestehenden Gebäuden infolge von Um- und Erneuerungsbauten bis zu einem Mehrwert von 20 Prozent des Neuwerts . 3 Der Regierungsrat erlässt die Vollzugsbestimmungen. § 7 Verwaltungsrat 1 Der Verwaltungsrat besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und vier weiteren Personen. Im Übrigen konstituiert
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2554.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Regierungsrat ist sich bewusst, dass die Weiternutzung bestehender Anlagen für sich al- leine keine genügende Grundlage für die Erweiterung bestehender Gruben in der Moränen- landschaft darstellt. Das Verhindern Süd» umfasst ein Kiesabbauvolumen von ca. 1 Million Kubikme- ter. Sie soll eine Ausdehnung des bestehenden Abbaugebiets Bethlehem in südlicher Richtung um ca. 3 Hektaren ermöglichen. 2554.1 - 15022 Seite
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2554.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
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Schonung zukommt. 1997 hat der Kantonsrat bereits zwei Ausnahmebewilli- gungen zur Arrondierung von bestehenden Kiesabbaugebieten erteilt. In der vorliegenden Vor- lage stellt der Regierungsrat dem Kantonsrat
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2555.1 - Interpellationstext
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Abkommens in das Land rück- überstellt werden, in welchem diese Personen ihr erstes Asylgesuch stellten? Besten Dank für die schriftliche Beantwortung der Interpellation. 230/mb entstanden sind und die weder Ausdruck noch Fortsetzung einer bereits im Heimat- oder Her- kunftsstaat bestehenden Überzeugung oder Ausrichtung sind. Vorbehalten bleibt das Abkommen vom 28. Juli 1951 3 über die
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2628.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts (gedruckter Bericht)
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ausgeschie- denen Mitarbeitenden für ihren engagierten Einsatz im Dienste der Zuger Rechtspflege seinen besten Dank aus und heisst die neuen Mitarbeitenden willkommen. 16 D Grafische Darstellung der Entwicklung diesem Da- tum auf alle zu vollziehenden Einkommenspfändungen und Pfändungsanschlüsse anzuwen- den. Bestehende Einkommenspfändungen sind jedoch nur auf entsprechendes Verlangen des Schuldners den neuen Ansätzen so ist anstelle des Mietzinses der Liegenschaftsaufwand zum Grundbetrag hinzuzurechnen. Dieser besteht aus dem Hypo- thekarzins (ohne Amortisation), den öffentlich-rechtlichen Abgaben und den (durchs
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2629.1 - Bericht der Datenschutzstelle
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auffordern, selbst beim zuständigen Strassenverkehrsamt einen Auszug aus dem ADMAS-Register zu bestellen und diesen dem Versicherungsunternehmen zur Verfügung zu stellen. Es ist unseres Erachtens somit schutzrechtlichen Vorgaben verpflichtet. Im An- hang zu den Leistungsvereinbarungen des Kantons Zug, bestehend aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und gesetzlichen Vorgaben, wird dies ausdrücklich Ent- lastungsprogramm des Kantons Zug und darauf, dass die Aufgaben der Datenschutzstelle mit den bestehenden 160 % zu bewältigen seien. Es sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass der ehemalige Datens
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2629.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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(www.datenschutz-zug.ch) publiziert. II. Vorgehen Am 11. Mai 2016 hat eine Delegation der erw. JPK bestehend aus den Kommissionsmitgliedern Alois Gössi (Vorsitz), Esther Haas, Kurt Balmer, Karin Helbling und - der amtierenden Datenschutzbeauftragten sowie allen Mitarbeitenden der Datenschut z stelle den besten Dank für die geleistete Arbeit auszusprechen. Zug, 3. Juni 2016 Mit vorzüglicher Hochachtung Im Namen