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2652.5 - Ergebnis 1. Lesung
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lung von Anlagen des Verwaltungsvermögens mit mehrjähriger Nut zungsdauer; b) (neu) Ausgaben, die bestehende Anlagen des Verwaltungsvermögens ersetzen oder eine neue, erweiterte oder verlängerte Nutzung über Abgrenzung der Jahresrechnung erreicht wird. 2 Aufgehoben. 3 Rückstellungen werden gebildet für bestehende wesentliche Verpflichtun gen, bei denen der Zeitpunkt der Erfüllung oder die Höhe des künftigen und an denen ein öffentliches Geheim haltungsinteresse oder ein Persönlichkeitsschutzinteresse besteht oder die gemäss besonderer Vorschrift geheim zu halten sind. 3 Zur Mitteilung geheim zu haltender
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2652.8 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission zur 2. Lesung
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darauf hingewiesen, dass das Ver- waltungsvermögen per definitionem nicht verkauft werden könne. Es bestehe kein Markt für Schulhäuser, Kirchen oder Strassen. Somit könne dafür auch kein Verkehrswert ermittelt
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2661.1a - Beilage Berichterstattung zum Leistungsauftrag
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des Leistungsauftrags 2013 – 2015 der HSLU zufrieden sein. Die Hochschule entwickelte sich gemäss Bestellung der Trägerkantone im Leistungsauftrag und die gesteckten Zielsetzungen konnten grossmehrheitlich sicherzustellen. Ab 2017 muss die Hochschule Luzern zudem ausgeglichene Budgets präsentieren, und das bestehende Eigenkapital soll nicht weiter aufgebraucht werden. Mit dem Eigenkapitalanteil von 6.5 % liegt anderen Angebote der HSLU im Kanton Zug am Standort Rot- kreuz zu konzentrieren. Somit werden die bestehenden Angebote des Departements Wirt- schaft in Zug (Teile der Ausbildung und Weiterbildungsangebote
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2661.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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ngen jeweils nach den Prognosewerten im Lei s- tungsauftrag richten und deshalb Überkapazitäten bestehen könnten, die Kosten verursa- chen, ohne entsprechende Erträge zu generieren. Wir gehen davon aus
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2665.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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auf die Gemeinden zurückgreifen können, wenn bestehende Unterkünfte wegfallen (z.B. Abbruch) oder eine prekäre Situation auf dem Liegenschaftsmarkt bestehen sollten. Die Gemeinden soll- ten hierfür geeignete eine effektive Durchsetzung der Verteilung der Asylsuchenden auf die Gemeinden auf der Grundlage des besteh enden Ver- teilschlüssels. Soll dem bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel aber nachhaltig Durchse sind, besteht für die Einwohnergemeinden keine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von geeigneten Unterkünften. Dies gilt unabhängig davon, auf welchem Gemeindegebiet sich die bestehenden Unterkünfte
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2662.1 - Antwort des Regierungsrats
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Ausländerinnen und Ausländer zu regeln, sofern kein Anspruch auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit besteht (Art. 46); b. schwerwiegenden persönlichen Härtefällen oder wichtigen öffentlichen Interessen Rec Vermeidung persönlicher Härtefälle bei Lebenspartnerinnen und Lebens- partnern erteilt. In diesen Fällen besteht keine Möglichkeit, den Aufenthalt mittels Familien- nachzugs oder gestützt auf eine Ehe oder eingetragene
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2663.2 - Antwort des Regierungsrats
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letzten Baustein seiner Kon- zeption nun zu realisieren. 2. Müssten gegebenenfalls Ergänzungen am bestehenden Projekt gemacht werden? Nein, es müssen keine Ergänzungen am Projekt vorgenommen werden. Das A
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2663.1 - Interpellationstext
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das vom Kanton freigegebene Areal beim Zythus usw.) ab? 2. Müssten gegebenenfalls Ergänzungen am bestehenden Projekt gemacht werden? 3. Reicht der vom Kantonsrat freigegebene Objektkredit von 230 Mio. Franken
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2674.2 - Antwort des Regierungsrats
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allenfalls erforderliche Änderungen vor . Die heute schon aktiven technischen Arbeitsgruppen bleiben bestehen und beraten und unterstüt- zen das politische Steuerungsorgan. Am 7. Dezember 2016 fand eine au Nehmerkantonen wurden inzwischen erzielt? Der Regierungsrat teilt die Haltung der Interpellantin zur bestehenden Überdotation des Res- sourcenausgleichs. Der Kanton Zug kritisierte im Rahmen der Anhörung zum
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2677.1 - Antwort des Regierungsrats
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15289 2. Sofern wider Erwarten der RR die Auffassung der DI teilt: Welche allfälligen Alternativen bestehen für die Gemeinde Risch, um unter den aktuellen Gegebenheiten (Gemeindeschreiber resp. StV ohne Gesetzesänderung in der Gemeinde Risch, Beglaubigungspersonen einzusetzen? Für den Regierungsrat bestehen nach geltendem Recht keine Alternativen. Entweder stellt die Gemeinde Risch eine Urkundsperson an