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2670.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
dass ein Holzbauvorhaben im Einzelfall im Vergabe- verfahren nur dann den Vorzug erhält, wenn es am besten geeignet ist, bzw. im Submissions- verfahren das gemäss Submissionsrecht wirtschaftlich günstigste Massivbauweise heute stark untervertreten. Dies gilt auch bei kantonalen und kommunalen Bauten. Es besteht somit nach wie vor ein grosses Potenzial beim Holzbau aus einheimischem Holz. Genau hier soll mit sowie vom Kanton oder den Gemeinden hauptsächlich subventionierten Bauten Pflicht. Diese Pflicht besteht nicht im Sub- missionsverfahren, sondern wie der erste Satz von § 20 bis Absatz 2 EG Waldgesetz klar
2667.2 - Antwort des Regierungsrats
und weiterer gesetzlicher Regelungen auf Bundes- und Kantonsebene zum Schutz vor Diskriminierung besteht weiterhin Handlungsbe- darf, um den geschlechtsspezifischen Schutz bieten zu können. Dementsprechend
2671.1 - Antwort des Regierungsrats
ist, welche die frei werdende Stelle besetzen soll. Da die Stärken und Schwächen der Bewerbenden bestens bekannt sind, erübrigt sich in der Regel die Durch- führung eines Assessments. Die oben genannten nen gewonnen werden. Dies stellt jeweils eine Chance für eine Erneuerung der Organisation dar. Bestehende und zum Teil festgefahrene Prozesse und Arbeitsroutinen werden mit «neuen» Augen gesehen und erlauben
2667.1 - Interpellationstext
solche Projekte in Zukunft zu verzichten? Falls ja, wird er es auch tun? Falls nein, warum nicht? Besten Dank für die schriftlichen Antworten. 185/sn
2617.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
(Beilage 2). 14. Anträge Wir beantragen Ihnen Folgendes: a) einstimmig, auf den Geschäftsbericht 2015, bestehend aus Jahresbericht und Jahresrechnung, einzutreten b) einstimmig, den Geschäftsbericht 2015 zu g Die Reserven sind auf Seite 403 unter der Position 1 Der gesamte Jahresabschluss kann bei der GVZG bestellt oder im Internet unter www.gvzg.ch eingesehen und ausgedruckt werden. Seite 12/16 2617.2 - 15155 Einsatz von Polycom ist nicht vollumfänglich zufriedenstellend, weil verschiedene Funklöcher im Kanton bestehen und dadurch Unterbrüche entstehen. Die medial bekannt gewordenen Probleme mit Polycom betreffen
2623.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
die langjährige und engagierte Arbeit im Dienste der Justiz des Kantons Zug aus, verbunden mit den besten Wünschen für die Zukunft. Zug, 12. Mai 2016 Mit vorzüglicher Hochachtung Im Namen der Justizprüf
2608.2 - Antwort des Regierungsrats
den Bahnausbau am Zugersee Ost beinhaltet. Gemäss gesetzlicher Rollenverteilung ist der Bund der Besteller der Infrastruktur. Er beau ftragt die Infrastrukturbetreiberin SBB mit der Projektierung und der Verantwortlichkeiten dieses Prozesses nicht am Kanton Zug, einen Pla n B zu entwerfen. Der Bund hat als Besteller die Umsetzung freigegeben. Die SBB brachte das Projekt zur Baureife und wartet den Ausgang des n von 30 Minuten profitieren mit Anschlüssen im Norden wie im Süden zum übrigen öV-System. Im bestehenden Fahrplan entstehen regelmässig erhebliche Verspätungen im Nord-Süd-Verkehr, welche empfindliche
2610.1 - Motionstext
Vorlage Nr. 2610.1 Laufnummer 15147 Motion von Cornelia Stocker und Daniel Abt betreffend verfahrenstechnische Gleichstellung von Interpellationen mit Motionen und Postulaten vom 14. April 2016 Kanton
2609.1 - Motionstext
zwingen und die Sanierung der für die S-Bahn benötigten alten Tunnel nicht erübrigen. Der Ausbau der bestehenden Strecke bringt mehr Vorteile, lässt sich etappieren und ist weit kostengünstiger. Die Reisenden
2612.2 - Antwort des Regierungsrats
dass sich die Rückerstattungen im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr deutlich e r- höht haben. Es besteht aber nach wie vor keine Instanz, welche diese Rückerstattungen kontrolliert. Für die JPK drängt sich behalten und gleichzeitig nach Optimierungsmöglichkeiten zu suchen. Eine solche Optimierungsmöglichkeit besteht darin, den Aufgabenbereich der zuständigen Re- visionsstelle zu erweitern. Bislang überprüft diese tungsprozesses relativ gut abschätzen und gegebenenfalls auch verbessern. Die radikalste Variante besteht schliesslich darin, die Verlustscheine selbst zu bewirtschaften, indem man sich diese von den Kr

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