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2611.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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wichtigen politischen Parteien im Büro eingebunden werden können. Nach der gegenwärtigen Rechtslage besteht das Büro des GGR ohne Berücksichtigung der Gemeindeschreiberin bzw. des Gemeindeschreibers aus vier das Büro. Nach § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Grossen Kirchgemeinderates vom 29. Juni 1998 besteht das Büro des Rates aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten berin oder der Kirchenschreiber nimmt an den Sitzungen des Büros mit beratender Stimme teil. Somit besteht das Büro des Grossen Kirchgemeinderates gemäss der Geschäftsordnung des Grossen Kirchgemeinderates
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2615.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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unter entsprechendem Link publiziert. II. Vorgehen Am 18. Mai 2016 hat eine Delegation der erw. JPK bestehend aus den Kommissionsmitgliedern Thomas Werner (Vorsitz), Andreas Hostettler, Laura Dittli und Anastas Kenntnis zu nehmen; - der amtierenden Ombudsfrau sowie allen Mitarbeitenden der Ombudsstelle den besten Dank für die geleistete Arbeit auszusprechen. Zug, 3. Juni 2016 Mit vorzüglicher Hochachtung Im Namen berei t, solche Anga- Seite 2/3 2615.2 - 15193 ben zu liefern, wenn dazu ein für sie triftiger Grund besteht und ihr ein Geschäftsverwaltung s- programm, das solche detaillierte Aufzeichnungen zulässt, zur
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2614.1 - Interpellationstext
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sämtliche Geschäftsabläufe einbauen. Was für Chancen erkennt der Regierungsrat in dieser Initiative? Besten Dank für die Beantwortung. 210/sn
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2628.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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sowie allen Mit- arbeitenden der Zivil- und Strafrechtspflege und des Amts für Justizvollzug den besten Dank für die geleistete Arbeit und den engagierten Einsatz auszusprechen. Zug, 13. Juni 2016 Mit vertritt auch das O bergericht an- lässlich der Visitation. Immerhin – und dies ist erfreulich – bestehen keine Anzeichen, dass die Qualität der Urteile un- ter der Belastung gelitten hätte. Auch Recht im laufenden Jahr in Aussicht gestellt. Zusammenfassend ist die Geschäftslast aktuell mit dem bestehenden Personal zu bewältigen. Die beim Strafgericht eingesetzte, bis Ende 2015 befristete Gericht s-
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2627.1 - Motionstext
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Zug im Begriff, sein kantonales Verkehrskonzept zu überarbeiten. Wie immer bei grossen Umwälzungen besteht die Gefahr, dass Investitionen z. Bsp. in Ve r- kehrssysteme getätigt werden, welche nicht zukun
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2624.1 - Antwort des Regierungsrats
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sprogramms 2015–2018 eine Zentralisierung der Kommunikation geprüft. Eine Zentralisierung der bestehenden Organisationsstruktur wider- spricht dem heutigen Führungsanspruch der Direktionen. Auch sind sich
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2639.6 - Antrag von Andreas Hausheer und Alois Gössi zur 2. Lesung
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Vorlage Nr. 2639.6 Laufnummer 15295 Änderung des Rechtsstellungsgesetzes, des Personalgesetzes und der Geschäftsord- nung des Kantonsrats betreffend Abgangsentschädigungen Antrag von Andreas Hausheer
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2640.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
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Franken zur Diskussion. Dieses Projekt sei ihrer Meinung nach überblickbar, relativ risikoarm und die bestehende Bausubstanz könne zu einem grossen Teil wiederverwendet werden. Aus diesem Grund könne doch die
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2631.1 - Antwort des Regierungsrats
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stem abgelöst werden. Das submissions- rechtliche Vergabeverfahren dafür ist auf gutem Wege. Es besteht die begründete Zuversicht, dass das Nachfolgesystem deutlich ausgebaute Auswertungsmöglichkeiten
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2644.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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lingsbereich Soweit wie möglich soll auf bestehende Strukturen zur Einschulung und zur Integration in die Berufsbildung zurückgegriffen werden. Solche bestehen im Bereich der vorschulischen Frühförderung welche die entsprechenden Anträge stellten. § 1 Abs. 1, Grundsatz Anträge der Gemeinden: 1. Das bestehende I-B-A Angebot soll ausgebaut (Zug, Oberägeri, Unterägeri, Menzingen, Baar, Cham, Hünenberg, Risch tufe werden keine Integrationsklassen geführt. Für die Regelstrukt uren soll weiterhin auf das bestehende System der Normpauschale abgestützt werden. Ein Abwe i- chen von diesem Prinzip bzw. eine Vermischung