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2642.2 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichts
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zur Beantwortung und Antragstellung überwiesen. Seite 2/4 2642.2 - 15357 3. Bestehende Regelung Das Verwaltungsgericht besteht aus dem Präsidenten, sechs Mitgliedern und sechs Ersatzle u- ten (§ 55 Abs 15207). Unsere Ausführungen gliedern wir wie folgt: 1. In Kürze 2. Inhalt und Zweck der Motion 3. Bestehende Regelung 4. Regelung in der Zivil- und Strafrechtspflege 5. Vorgaben und Regelung des Bundesrechts Verfahren gesprochen werden, zumal auch ein Zusammenhang mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör besteht , d.h. der Fähigkeit, sich mit den Anliegen und Argumenten der Verfahrensparteien angemessen aus
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2652.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Beispielen er- gänzt. 3.13 Ersatzinvestitionen (§ 26 Abs. 2 Bst. b) Die FDP beantragt, den Ersatz bestehender Anlagen nicht als gebundene Ausgabe zu klassie- ren. In diesem Bereich seien die Rechte des Kantonsrats ngen, um die Einführung einer Schuldenbremse und um die Änderung der Abschreibungsmethode. Das bestehende Finanzhaushaltgesetz datiert vom 31. August 2006. Inzwischen hat die Konf e- renz der Kantonalen mungen erlassen, damit das Gesetz schlank bleiben kann. In die neue FHG-Verordnung kön- nen auch bestehende Verordnungen und Weisungen integriert werden. Das bedeutet in der täglichen Arbeit eine administrative
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2650.2 - Antwort des Regierungsrats
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leistungsfähigen Institution für arbeits- lose bzw. stellensuchende Personen aufzeigte. Aktuell besteht der Verein VAM aus 30 Mitglie- dern, darunter der Kanton Zug und alle Zuger Gemeinden. Die gesetzliche 465 200 Franken von der Alfred Müller AG. Der Untermietvertrag zwischen dem Kanton Zug und dem VAM besteht seit dem 1. August 2009. 2650.2 - 15335 Seite 5/10 Im Untermietvertrag sind die Flächen und Kosten Profilierung, sondern bedeutet eine ehrenamtliche Tätigkeit ohne Entschädigung. Der Verein VAM besteht aktuell aus 30 Mitgliedern, darunter, von Gesetzes wegen, der Kanton Zug und alle Zuger Gemeinden
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2651.2 - Antwort des Regierungsrats
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die Nachfrage besser zu verteilen, um die enormen Verkehrsspitzen zu brechen und die bereits bestehenden Kapazitäten besser zu nutzen. B. Beantwortung der Fragen 1. Wird mit der Eröffnung der Tangente u zu erwarten. Nach der erwähnten Konsolidierungsphase ist ein bedarfsorientierter Ausbau des bestehenden Angebots und dessen Kapazitäten absehbar. Mit einer rollenden Planung wird auch die räumli- che wird nicht geändert. Trotz verschiedenen Busspuren verkehren die Linienbusse zum grossen Teil im bestehenden Strassenraum. Ein vollständig eigentrassiertes Bussystem wäre enorm teuer und in dicht b e- bauten
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2649.2 - Antwort des Regierungsrats
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Behörde ordnet die Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes seit Seite 4/8 2649.2 - 15375 ihrem Bestehen (1. Januar 2013) an und setzt unter anderem die Beiständinnen und Beistände (Privatpersonen oder und wo sieht er allenfalls Interessenkonflikte? Das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) besteht aus der Kindes- und Erwachse- nenschutzbehörde (KESB), den unterstützenden Diensten (KESUD), den
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2659.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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wird um zwei Mitglieder auf fünf Personen reduziert. Zwei Regierungsratsmitglieder führen gemäss bestehendem Organigramm zwei Direktionen. Die Strukturen der Direktionen samt Direktionssekretaria- ten werden neu auf fünf festlegen, wird dieser Konzentrationsprozess beschleunigt. Das Postulat nimmt ein bestehendes Anliegen des Regierungsrats auf: Wo es möglich war, hat er bereits Ämter zusammengelegt. Die absolut ergab, dass mit dieser Variante sowohl strategische als auch politische und finanzielle Ziele am besten erreicht werden können. Die Variante ist zwar sehr aufwändig in der Umsetzung, weil sie einen we
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2659.5 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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dern ermöglicht werden sollte. Dies aus folgenden Gründen: – Strukturen hinterfragen: Seit 1894 besteht das gegenwärtige System mit sieben Regierungs- ratsmitgliedern. Damals standen andere Aufgaben an
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2659.8 - Antrag der vorberatenden Kommission (GO RR)
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2659.8 (Laufnummer 15607) 1 Der Regierungsrat kann aus seiner Mitte Delegatio- nen bestimmen. Diese bestehen in der Regel aus drei Ratsmitgliedern. Den Vorsitz übt dasjenige Ratsmitglied aus, dessen Direktion besonders betroffen ist. 1 Der Regierungsrat kann aus seiner Mitte Delegatio- nen bestimmen. Diese bestehen höchstens aus zwei Ratsmitgliedern. Den Vorsitz übt dasjenige Ratsmit- glied aus, dessen Direktion beson- ders betroffen ist. 1 Der Regierungsrat kann aus seiner Mitte Delegatio- nen bestimmen. Diese bestehen in der Regel aus drei Ratsmitgliedern. Den Vorsitz übt dasjenige Ratsmitglied aus, dessen Direktion
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2659.6 - Antrag der vorberatenden Kommission (Verfassung)
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Wortlaut geltendes Recht) 1 Der Regierungsrat besteht aus sieben Mitgliedern. 1 Der Regierungsrat besteht aus fünf Mitgliedern. 1 Der Regierungsrat besteht aus sieben Mitgliedern. II. 1) BGS 111.1 - 2 -
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2665.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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die Unterbringung der Asylsuchenden im Kanton Zug grundsätzlich funktioniere. Hand- lungsbedarf bestehe in erster Linie bei der Durchsetzung der einwohnerproportionalen Verte i- lung der Asylsuchenden nicht wirklich ein Leidensdruck im Zusammenhang mit der ungleichen Verteilung von Asylsuchenden besteht und sie zudem auch keinen Alternativvorschlag zum Antrag des Regie- rungsrates für die Umsetzung