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2511.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts (gedruckter Bericht)
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ausgeschie- denen Mitarbeitenden für ihren engagierten Einsatz im Dienste der Zuger Rechtspflege seinen besten Dank aus und heisst die neuen Mitarbeitenden willkommen. 16 D Grafische Darstellung der Entwicklung einge- führt wurde, waren es noch 7916 Fälle, was einer Zunahme um 21 % entspricht. Wieder- um bestehen bei den einzelnen Abteilungen erhebliche Unterschiede. Während die Eingänge bei der II. Abteilung diesem Da- tum auf alle zu vollziehenden Einkommenspfändungen und Pfändungsanschlüsse anzuwen- den. Bestehende Einkommenspfändungen sind jedoch nur auf entsprechendes Verlangen des Schuldners den neuen Ansätzen
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2511.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Mitarbeitenden der Zivil- und Strafrechtspflege und des vormaligen Vollzugs- und Bewährungsdienstes den besten Dank für die geleistete Arbeit und den engagierten Einsatz auszusprechen. Zug, 8. Juni 2015 Mit e aus dem Jahre 2010). Betreffend das Alter von Verfahren und Vermeidung von Bearbeitungslücken bestehen bewusst strenge Zielvorgaben, da es sich um Kriterien der effizienten Verfahrenserledigung handelt Führungsaufgaben entlastet z.B. durch antei l- mässige Verschiebung der internen Pendenzenlast. Weiter bestehen Überhänge beim Präsidenten der II. Abteilung. In der II. Abteilung sind weni- ger, aber teilweise
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2510.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichts sowie der Schätzungskommission (gedruckter Bericht)
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2014: Fr. 173 360.– Die Anzahl der Gesuche um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege und um Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistandes belief sich 2013 auf 48 bzw. 2014 auf 49 Gesuche, wovon
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2510.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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die Schätzungskommission zu besuchen. Am 18. März 2015 hat eine Delegation der erweiterten JPK bestehend aus den Kommissions- mitgliedern Daniel Thomas Burch, Manuel Brandenberg, Adrian Andermatt, Silvan gegen die kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig ist, konnte mit dem bestehenden Personal gut bewältigt werden. Von den gemäss Rechenschaftsbericht noch vier hängigen Fälle im
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2520.02 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (2453.2 - 14902)
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Vereinigung für Zuger Ur- und Frühgeschichte, Bauforum und Heimatschutz. Dem Regierungsrat sind seit dem Bestehen der Denkmalkommission seit bald 24 Jahren keine Probleme in Bezug auf die Z u- sammensetzung der für die direkt Betroffenen wie auch für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar sind. Bestehende Leitlinien und Merkblätter zur Denkmalpflege sollen für den Kanton Zug aufbereitet und deren Anwendung Eigentümerschaft sehr oft voll ausgeschöpft. In vielen Fällen werden z.B. neue Anbauten an das bestehende Gebäude bewillig t, die die Unterbrin- gung nutzungsintensiver Teile wie Küche, Sanitäranlagen
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2523.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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bei einer Umsetzung des kantonsrätlichen Auftrags vom 30. Januar 2014 hätte eine Inkraftsetzung im besten Fall auf den 1. Januar 2016, wahr- scheinlicher aber eher auf den 1. Januar 2017 erfolgen können 2015, konnte das Ziel, nämlich eine Entlas- tung der Gebergemeinden, erreicht werden. Das heute bestehende System ist korrekt und langfristig angelegt. Es ist – obwohl kompliziert genug – im Vergleich mit
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2521.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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zwischen 2004 und 2013 um 388 Hektaren zugenommen, nicht korrekt ist. Ausserhalb des Siedlungsgebiets bestehen keine Waldfeststellungen, weshalb hier die Waldfläche nicht ve r- bindlich festgelegt, sondern lediglich
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2523.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 2523.1 Laufnummer 14962 Motion der SP-Fraktion betreffend Entflechtung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung und deren Finanzierung zwischen dem Kanton Zug und den Einwohnergemeinden
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2531.1c - Beilage 3 (Entwurf Schreiben an Bundeskanzlei)
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Zustandekommen des Referendums die erforderlichen Schritte für die Volksabstimmung in die Wege zu leiten. Besten Dank für Ihre geschätzten Bemühungen. Seite 2/2 Freundliche Grüsse Regierungsrat des Kantons Zug
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2531.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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andererseits die Steigerung der Effizienz der staatlichen Aufgabenerfüllung. Der Finanzausgleich i.e.S. besteht aus dem Res- sourcenausgleich, dem Lastenausgleich und dem temporären Härteausgleich. Der vom Bund vorzu- nehmen. Die Dotation ist auch mit der vorgeschlagenen Korrektur immer noch sehr hoch. Es besteht nach heutiger Berechnung im Jahr 2015 immer noch eine Überdotat i- on von 150 Millionen Franken. vermittelnde Lösung. Diese Anpassung berücksichtigt Geber- wie Nehmeranliegen gleichermassen. Es besteht kein An- spruch der Nehmerkantone auf eine Ausstattung von mehr als 85 Prozent. Die von der KdK