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1666.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
t- anlage und eine Selbstversorger-Schlachtanlage. Im Jahr 1996 ergänzte der Zweckverband die bestehenden Anlagen mit der Konfiskatsammelstelle der Gemeinden und mit der regionalen Tierkörpersammelstelle Insbesondere bei der Kühlkapazität, den Einrichtungen, der Hygiene und bei der Tieran- lieferung besteht grosser Handlungsbedarf. So hat sich bspw. auch der Viehändlerverband an den Zweckverband gewandt
1669.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1669.1 Laufnummer 12721 Zwischenbericht zu den per Ende März 2008 zur Berichterstattung fälligen parlamentarischen Vorstössen Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 6. Mai 2008 Sehr ge
1666.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
des Kantons durchaus Sinn. Seuchenpolizeiliche und fleischhygienische Gründe sprechen dafür. Zudem bestehen gesetzliche Verpflichtungen. Würden die entsprechenden Leistungen nicht angeboten, müssten diese Kühlkapazität, den hygienischen Einrichtungen und bei der Tieranlieferung (Ablademöglichkeiten) besteht grosser Handlungsbedarf. Seite 2/4 1666.3 12815 Der Zweckverband hat bereits Vorarbeit geleistet
1568.02 - Antrag des Regierungsrates
7 % des Reingewinnes. Die Gewinnsteuer von juristischen Personen, die gemäss den §§ 68 oder 69 besteuert werden, beträgt 7 %. Der Steuersatz kann in besonderen Fällen im Zusammenhang mit ausländischen aus bewilligungsfreier Erwerbstätig- keit mindestens zum Steuersatz für Einkommen aus Nebenerwerb besteuert wird. § 90 Abs. 4 4 Die Steuer beträgt 15 Prozent der Bruttoeinkünfte. § 108 2 Eine Auskunft, e im ordentlichen Verfahren zu veranla- genden Steuern. Davon ausgenommen sind Einkünfte, die der Besteuerung nach § 37bis unterstehen. Vorbehalten bleibt die ordentliche Veranlagung nach §§ 86 f. § 81 Abs
1565.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1565.3 (Laufnummer 12571) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND BETEILIGUNG AN INTERREG IV BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 21. NOVEMBER 2007 Sehr geehrter Herr Prä
1568.05 - Zusatzbericht des Regierungsrates
für die Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversi- cherung (§ 108 Abs. 4 Bst. f Entwurf StG) besteht jedoch bereits in § 9 Abs. 2 des Gesetzes betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Kra der elekt- ronischen Übermittlung einverstanden, sofern dafür eine formellgesetzliche Grundlage besteht bzw. geschaffen wird. Zur Vermeidung allfälliger späterer Meinungsverschiedenheiten bean- tragt der
1566.1 - Motionstext
1566.1 - 12452 Einige Eltern sind jedoch auf diese Herausforderungen nur schlecht vorbereitet. Es bestehen zwar bereits heute viele Bildungsangebote für junge Eltern. Wir stellen aber fest, dass freiwillige
1578.2 - Antwort des Regierungsrates
Einkommen in der Schweiz, Juni 2006): Bezüglich verfügbarem Einkom- men liegt der Kanton Zug an fünft bester Stelle, dies nach den Kantonen Appenzell 1578.2 - 12582 3 Innerrhoden, Schwyz, Nidwalden und Glarus reichen Privatpersonen treibe die Preise nach oben und der soziale Wohnungsbau sei unterentwickelt. Es bestehe die Gefahr, dass der Kanton Zug nur noch für reichere Leute und Familien aus mindestens der oberen Seit In- kraftsetzung sind rund 250 Wohnungen gefördert worden und für weitere 260 Woh- nungen bestehen konkrete Projekte (vgl. auch Antwort auf Frage 5 der Interpellation Wohnraum). Bis heute sind im
1578.1 - Interpellationstext
hat am 12. September 2007 folgende Interpellation eingereicht: Das Problem „Wohnen im Kanton Zug“ besteht schon seit längerer Zeit. Dass Zug als Wohnort für Familien immer teurer wird, ist ebenfalls schon geleistet haben. Die jungen Leute sollen unserem Kanton erhalten bleiben. Aufgrund dieser Entwicklungen besteht die Gefahr, dass der Kanton Zug nur noch für reichere Leute und für Familien aus der oberen Mittelschicht
1593.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Steuersenkungspotenzial von rund 80 Mio. Franken oder 12% des dannzumaligen Kantonssteuerertrages bestehen könnte. Der Regierungsrat wird die allenfalls notwendigen Anpassungen der Steuergesetzgebung dem sich bei ihren Entscheidungen unter anderem am oben definierten Controlling-Kreislauf; - die bestehenden Controlling-Instrumente werden kritisch hinterfragt und bei Bedarf den tatsächlichen Informati 1 - 12504 10.2 Zweck des Controllings Der Zweck des Controllings in der öffentlichen Verwaltung besteht in der Erhöhung der Transparenz bezüglich Zielen, Leistungen und Ergebnissen sowie in der Verbes-

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