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1594.1 - Zwischenbericht des Regierungsrates
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rt oder eingeleitet (z.B. Prämienverbilligung) - Aufgrund von engen bundesgesetzlichen Vorgaben besteht gar kein Handlungs- spielraum (z.B. Individuelle Leistungen AHV) - Die Zuständigkeit liegt nicht
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1593.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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begrüsst, dass die Entwicklung des Staatshaushaltes weiterhin aktiv beeinflusst wird und dass die bestehenden Controlling-Instrumente – unter Beachtung des Verhältnisses von Kosten und Nutzen – ausgebaut werden
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1605.1 - Interpellationstext
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Abteilungsleiters erst am Freitag 2. November 2007 ausgeschrieben, obwohl dringender Handlungsbedarf bestehen soll? __________ 300/lm
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1611.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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itung. Das neue Leitungsprojekt ist eine gute Lösung, die unsere Unterstützung verdient. Nur so besteht noch eine letzte Mög- lichkeit, dass die bewilligte Leitung entlang der Autobahn nicht gebaut wird
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1630.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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diesem Controlling wird sichergestellt, dass die vereinbarten Leistungen in verlangter Qualität und bestelltem Umfang erbracht werden. Die Inbetriebnahme des Ausbaus der Linie S2 der Stadtbahn Zug ist auf den sich mit einem Interessenbeitrag von 20 % an den Investitions-Folgekosten für den vom Kanton Zug bestellten Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Oberwil (2. Perron) und für die Haltestelle Casino. Der Kantonsanteil projektiert und realisiert den Ausbau der S2 im Auftrag des Kan- tons, der gemeinsam mit dem Bund als Besteller fungiert. Die Arbeitsvergaben der SBB erfol- gen unter Anwendung der geltenden Bestimmungen des
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1629.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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geschütz- ten Denkmäler eingetragen. 2. Abschnitt Zuständigkeiten § 12 Abs. 1 Die Denkmalkommission besteht aus mindestens sieben Mitgliedern. Die Einwohnergemeinden und kantonalen Vereinigungen, die sich
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1629.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Archäologie, führte die Praxis der Denkmalpflege im Kanton Zug näher aus und beantwortete Fragen zur bestehenden Praxis der Unterschutzstellung von Bauten und zu den möglichen Auswirkungen der vorgeschlagenen 2008 2. Abschnitt Zuständigkeiten § 12 Denkmalkommission 1. Organisation 1 Die Denkmalkommission besteht aus mindestens sieben Mitgliedern. Die Einwohnergemeinden und kantonalen Vereinigungen, die sich erfüllen: Bst. a) bis m) unverändert. 2. Abschnitt Zuständigkeiten § 12 Abs. 1: Die Denkmalkommission besteht aus mindestens sieben Mitgliedern. Die Einwohnergemeinden und kantonalen Vereinigungen, die sich
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1629.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. November 2008
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geschütz- ten Denkmäler eingetragen. 2. Abschnitt Zuständigkeiten § 12 Abs. 1 Die Denkmalkommission besteht aus mindestens sieben Mitgliedern. Die Einwohnergemeinden und kantonalen Vereinigungen, die sich
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1658.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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eines Kantons die übrigen Konkordatskantone zwingend zu entscheiden hätten, ob das Konkordat weiter bestehen soll oder nicht. Die Kommission hat einstimmig mit 7 : 0 Eintreten auf die Vorlage beschlossen.
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2569.12 - Ablauf der Referendumsfrist: 13. September 2016
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5 Für Schiffe mit elektrischem Antrieb wird die Steuer um 50 Prozent er- mässigt. § 13e (neu) Besteuerung von Schiffen mit verschiedenen Motoren 1 Bei Schiffen, die mit verschiedenen Motoren betrieben 2) (Stand 8. November 2014) wird wie folgt geändert: § 46 Abs. 1 (geändert) 1 Jede Gehaltsklasse besteht aus neunzehn Gehaltsstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Gehaltsklasse. Die weiteren