-
2571.1 - Interpellationstext
-
Garantie hat der Regierungsrat, dass in 2 Jahren (2019) nicht schon wie- der ein Wechsel stattfindet? Besten Dank. *Kindesschutzmassnahmen können folgende Bereiche abdecken: Weisung für die Pflege, Erziehung
-
2570.2a - Beilage Verkehrsanordnungen
-
Autobahnen oder Autostrassen" (Signa.i 4.31 SSV), rechtsweisend, mit der Aufschrift "Zug" Auf den bestehenden Hinweissignälen"Vorwegweiser bei Kreisverkehrsplatz" (Signal 4.54 SSV) aus allen Anfahrtsrichtungen Autobahnen oder Autostrassen" (Signal 4.31 SSV), rechtsweisend, mit der Aufschrift "Zug" Auf den bestehenden Hinweissignalen "Vorwegweiser bei Kreisverkehrsplatz" (Signal 4.54 SSV) aus allen Anfahrtsrichtungen Autobahnen oder Autostrassen" (Signal 4.31 SSV), rechtsweisend, mit der Aufschrift "Zug" Auf den bestehenden Hinwelssignalen "Vorwegweiser bei Kreisverkehrsplatz" (Signal 4.54 SSV) aus allen Anfahrtsrichtungen
-
2733.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
angezeigt. Der Gewaltschutz verfolgt den Zweck, Straftaten zu verhüten. Die Po- lizei verfügt am besten über praktische Kenntnisse und Möglichkeiten, um Bedrohungsmeldun- gen zu überprüfen und notwendige Angestellten besteht (vgl. oben, Ziff. 5.3), sehen bedrohte und mit Gewalt konfrontierte Personen aus unterschiedlichen Gründen häufig von einer Strafanze i- ge ab. Ausserhalb einer Strafanzeige besteht für diese tätsklinik Zürich eine Fachstelle Forensic Assessment (FFA) geschaffen. In vielen anderen Kantonen bestehen Projekte zur Einführung eines umfassenden Bedrohungsmanagements bzw. teils nur Projekte zur Einführung
-
2735.2 - Antwort des Regierungsrats
-
in L u- zern und Bern auf der Infrastruktur der SBB. Im Bereich des Transports gefährlicher Güter bestehen aufgrund der Störfallverordnung vom 27. Februar 1991 (StFV; SR 814.012) besondere Sorgfaltspflichten Zielvorgaben und be- stellt die Leistungen für den Betrieb sowie zur Erhaltung und Entwicklung der bestehenden In f- rastruktur (Substanzerhalt). Die aktuelle Leistungsvereinbarung gilt bis Ende 2020. Mit der die Jahre 2017–2020 Mittel in der Höhe von 7,6 Milliarden Franken enthalten. Damit können alle bestehenden sowie in diesem Zeitraum neu in Betrieb gehenden Anlagen der SBB Infrastruktur sicher betr ieben
-
2733.3 - Bericht und Antrag der Kommission
-
Interesse war dabei unter anderem das Zusammenspiel des vorgesehenen Gewaltschutzes mit der bereits bestehenden Fachstelle häusliche Gewalt. Letztere verfügt über eine Personaleinheit; wobei diese Ressourcen gewaltbereiten Person bekannt gegeben werden muss oder ob es Ausnahmen gibt. Gemäss § 38a Polizeigesetz besteht grundsätzlich eine Informationspflicht, jedoch gibt es auch Ausnahmen. So entfällt die Informati
-
2733.3b - Beilage Synopse
-
privater Interessen notwendig ist. § 16d (neu) Zusammenarbeit zwischen Behörden und weiteren Stellen 1 Besteht eine ernsthafte Gefahr, dass die gefährden- de Person ein Verbrechen oder Vergehen begeht, kann die
-
2733.2 - Antrag des Regierungsrats
-
privater Interessen notwendig ist. § 16d Zusammenarbeit zwischen Behörden und weiteren Stellen 1 Besteht eine ernsthafte Gefahr, dass die gefährdende Person ein Verbrechen oder Vergehen begeht, kann die
-
2735.1 - Interpellationstext
-
Vorlage Nr. 2735.1 Laufnummer 15419 Interpellation von Kurt Balmer betreffend Unterhalt der SBB Anlagen im Kanton Zug vom 3. April 2017 Kantonsrat Kurt Balmer, Risch, sowie drei Mitunterzeichnende hab
-
2736.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
als ul- tima ratio das Enteignungsrecht angerufen werden. Gemäss § 48 Abs. 2a bzw. § 51 Abs. 2 PBG bestehen Ansprüche auf Zuteilung von selbstän- digen Grundstücken oder auf Anteile an Gesamteigentum, an revidiert. Das 2736.1 - 15425 Seite 5/28 zukünftige Wachstum der Bevölkerung soll sich auf das bestehende Siedlungsgebiet konzen t- rieren, welches noch bauliche Reserven aufweist. Die Gemeinden müssen s Bauvorhaben voraus. Eine solche Verfahrenskoordination ist geboten. Zwischen dem Wert einer bestehenden Altbauwohnung und der Neuzuteilung einer blossen «Nutzfläche» in der Form eines Miteigentumsanteils
-
2736.3a - Synopse
-
Landumlegung, Gebietsverdichtung und Grenzbereinigung § 48 Begriff und Zweck 1 Die Landumlegung besteht im Zusammenlegen und Neuverteilen von Grundstücken. Sie hat zum Ziel, a) den Vollzug von Zonenplänen g und Umwelt vom 30. Juni 2017; Vorlage Nr. 2736.3 (Laufnummer 15467) 2a Die Gebietsverdichtung besteht im Zusammenle- gen und Neuverteilen von Grundstücken, Grund- stücksteilen und Miteigentumsanteilen Interesses zu anderen Bauzonen sowie – so- fern ein entsprechender verwaltungsrechtlicher Ver- trag besteht – von Umzonungen, welche einen Mehrwert des Bodens von mehr als 50 % zur Folge haben, Aufzonungen