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1593.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Steuersenkungspotenzial von rund 80 Mio. Franken oder 12% des dannzumaligen Kantonssteuerertrages bestehen könnte. Der Regierungsrat wird die allenfalls notwendigen Anpassungen der Steuergesetzgebung dem sich bei ihren Entscheidungen unter anderem am oben definierten Controlling-Kreislauf; - die bestehenden Controlling-Instrumente werden kritisch hinterfragt und bei Bedarf den tatsächlichen Informati 1 - 12504 10.2 Zweck des Controllings Der Zweck des Controllings in der öffentlichen Verwaltung besteht in der Erhöhung der Transparenz bezüglich Zielen, Leistungen und Ergebnissen sowie in der Verbes-
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1594.1 - Zwischenbericht des Regierungsrates
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rt oder eingeleitet (z.B. Prämienverbilligung) - Aufgrund von engen bundesgesetzlichen Vorgaben besteht gar kein Handlungs- spielraum (z.B. Individuelle Leistungen AHV) - Die Zuständigkeit liegt nicht
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1593.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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begrüsst, dass die Entwicklung des Staatshaushaltes weiterhin aktiv beeinflusst wird und dass die bestehenden Controlling-Instrumente – unter Beachtung des Verhältnisses von Kosten und Nutzen – ausgebaut werden
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1605.1 - Interpellationstext
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Abteilungsleiters erst am Freitag 2. November 2007 ausgeschrieben, obwohl dringender Handlungsbedarf bestehen soll? __________ 300/lm
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1611.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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itung. Das neue Leitungsprojekt ist eine gute Lösung, die unsere Unterstützung verdient. Nur so besteht noch eine letzte Mög- lichkeit, dass die bewilligte Leitung entlang der Autobahn nicht gebaut wird
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1630.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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diesem Controlling wird sichergestellt, dass die vereinbarten Leistungen in verlangter Qualität und bestelltem Umfang erbracht werden. Die Inbetriebnahme des Ausbaus der Linie S2 der Stadtbahn Zug ist auf den sich mit einem Interessenbeitrag von 20 % an den Investitions-Folgekosten für den vom Kanton Zug bestellten Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Oberwil (2. Perron) und für die Haltestelle Casino. Der Kantonsanteil projektiert und realisiert den Ausbau der S2 im Auftrag des Kan- tons, der gemeinsam mit dem Bund als Besteller fungiert. Die Arbeitsvergaben der SBB erfol- gen unter Anwendung der geltenden Bestimmungen des
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1629.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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geschütz- ten Denkmäler eingetragen. 2. Abschnitt Zuständigkeiten § 12 Abs. 1 Die Denkmalkommission besteht aus mindestens sieben Mitgliedern. Die Einwohnergemeinden und kantonalen Vereinigungen, die sich
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1629.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Archäologie, führte die Praxis der Denkmalpflege im Kanton Zug näher aus und beantwortete Fragen zur bestehenden Praxis der Unterschutzstellung von Bauten und zu den möglichen Auswirkungen der vorgeschlagenen 2008 2. Abschnitt Zuständigkeiten § 12 Denkmalkommission 1. Organisation 1 Die Denkmalkommission besteht aus mindestens sieben Mitgliedern. Die Einwohnergemeinden und kantonalen Vereinigungen, die sich erfüllen: Bst. a) bis m) unverändert. 2. Abschnitt Zuständigkeiten § 12 Abs. 1: Die Denkmalkommission besteht aus mindestens sieben Mitgliedern. Die Einwohnergemeinden und kantonalen Vereinigungen, die sich
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1629.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. November 2008
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geschütz- ten Denkmäler eingetragen. 2. Abschnitt Zuständigkeiten § 12 Abs. 1 Die Denkmalkommission besteht aus mindestens sieben Mitgliedern. Die Einwohnergemeinden und kantonalen Vereinigungen, die sich
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1658.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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eines Kantons die übrigen Konkordatskantone zwingend zu entscheiden hätten, ob das Konkordat weiter bestehen soll oder nicht. Die Kommission hat einstimmig mit 7 : 0 Eintreten auf die Vorlage beschlossen.