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2736.2 - Antrag des Regierungsrats
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Landumlegung, Gebietsverdichtung und Grenzbereinigung § 48 Begriff und Zweck 1 Die Landumlegung besteht im Zusammenlegen und Neuverteilen von Grund- stücken. Sie hat zum Ziel, a) den Vollzug von Zonenplänen Regierungsrats vom 11. April 2017; Vorlage Nr. 2736.2 (Laufnummer 15426) 2a Die Gebietsverdichtung besteht im Zusammenlegen und Neuverteilen von Grundstücken, Grundstücksteilen und Miteigentumsanteilen sowie teresses zu anderen Bauzonen sowie – sofern ein entsprechender verwaltungs- rechtlicher Vertrag besteht – von Umzonungen, welche einen Mehrwert des Bo- dens von mehr als 50 % zur Folge haben, Aufzonungen
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2736.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
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Vorlage Nr. 2736.3 Laufnummer 15467 Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) – Teil 1: Umsetzung von Bundesrecht Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt vom 30. Juni 2017
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2733.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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diese projektbezogenen Aufbaukosten von der Zuger Polizei im Rahmen des laufenden Betriebs mit den bestehenden Personalressourcen abgedeckt. 2.3. Kosten Beratung / Drittleistungen Gemäss § 16b Absatz 4 der gleiche Regelung. Der Sicherheitsdirektor hat uns informiert, dass dazu keine Anpas- sungen der bestehenden Informatik-Infrastruktur notwendig sind. Die Stawiko folgt mit 5 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung
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2736.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2736.4 Laufnummer 15525 Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) – Teil 1: Umsetzung von Bundesrecht Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 6. September 2017 Sehr g
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2733.5 - Ergebnis 1. Lesung
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privater Interessen notwendig ist. § 16d (neu) Zusammenarbeit zwischen Behörden und weiteren Stellen 1 Besteht eine ernsthafte Gefahr, dass die gefährdende Person ein Verbre chen oder Vergehen begeht, kann die
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2733.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. April 2018
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privater Interessen notwendig ist. § 16d (neu) Zusammenarbeit zwischen Behörden und weiteren Stellen 1 Besteht eine ernsthafte Gefahr, dass die gefährdende Person ein Verbre chen oder Vergehen begeht, kann die
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2736.4a - Synopse
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Grenz- bereinigung § 48 Begriff und Zweck § 48 Abs. 2a (neu) § 48 Abs. 2a 2a Die Gebietsverdichtung besteht im Zusammenle- gen und Neuverteilen von Grundstücken, Grund- stücksteilen und Miteigentumsanteilen n und Baurechten zur Förderung der Neuüberbauung in Gebieten, welche: 2a Die Gebietsverdichtung besteht im Zusammenle- gen und Neuverteilen von Grundstücken, Grund- stücksteilen und Miteigentumsanteilen Interesses zu anderen Bauzonen sowie – so- fern ein entsprechender verwaltungsrechtlicher Ver- trag besteht – von Umzonungen, welche einen Mehrwert des Bodens von mehr als 50 % zur Folge haben, Aufzonungen
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2736.5 - Ergebnis 1. Lesung
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Landumlegung, Gebietsverdichtung und Grenzbereinigung § 48 Abs. 2a (neu) 2a Die Gebietsverdichtung besteht im Zusammenlegen und Neuverteilen von Grundstücken, Grundstücksteilen und Miteigentumsanteilen sowie Interesses zu anderen Bauzonen sowie – sofern ein entsprechender verwaltungsrechtlicher Vertrag besteht – von entsprechenden Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen der kantonalen Schätzungskommissi Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen – sofern ein entsprechender verwaltungsrechtlicher Vertrag besteht – 100 % der Abgabe für sich. 2 Die Mehrwertabgabe, geschuldet von der Grundeigentümerschaft im Zeit
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2736.10 - Antrag von Nicole Zweifel zur 2. Lesung zu § 48 Abs. 2a
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zum Beispiel auch durchaus in Ober- oder Unterägeri Sinn machen. Dies gilt es nicht zu ver- bauen. Besten Dank für die Unterstützung unseres Antrags und die damit verbundene Stärkung des wertvollen Instruments Paragraph 48 Abs. 2a ersatzlos gestrichen wird: Paragraph 48 Abs. 2a (neu) 2a Die Gebietsverdichtung besteht im Zusammenlegen und Neuverteilen von Grund- stücken, Grundstücksteilen und Mieteigentumsanteilen
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2736.8 - Antrag von Nicole Zweifel zur 2. Lesung zu § 52a Abs. 2a
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Bevölkerung zum neuen Raumplanungsgesetz im 2014 sagt uns, dass dies nicht der Wille der Bevölkerung ist. Besten Dank für die Unterstützung unseres Antrags und die damit verbundene Sicherung einer kleinen Partizipation