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2736.3a - Synopse
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Landumlegung, Gebietsverdichtung und Grenzbereinigung § 48 Begriff und Zweck 1 Die Landumlegung besteht im Zusammenlegen und Neuverteilen von Grundstücken. Sie hat zum Ziel, a) den Vollzug von Zonenplänen g und Umwelt vom 30. Juni 2017; Vorlage Nr. 2736.3 (Laufnummer 15467) 2a Die Gebietsverdichtung besteht im Zusammenle- gen und Neuverteilen von Grundstücken, Grund- stücksteilen und Miteigentumsanteilen Interesses zu anderen Bauzonen sowie – so- fern ein entsprechender verwaltungsrechtlicher Ver- trag besteht – von Umzonungen, welche einen Mehrwert des Bodens von mehr als 50 % zur Folge haben, Aufzonungen
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2736.2 - Antrag des Regierungsrats
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Landumlegung, Gebietsverdichtung und Grenzbereinigung § 48 Begriff und Zweck 1 Die Landumlegung besteht im Zusammenlegen und Neuverteilen von Grund- stücken. Sie hat zum Ziel, a) den Vollzug von Zonenplänen Regierungsrats vom 11. April 2017; Vorlage Nr. 2736.2 (Laufnummer 15426) 2a Die Gebietsverdichtung besteht im Zusammenlegen und Neuverteilen von Grundstücken, Grundstücksteilen und Miteigentumsanteilen sowie teresses zu anderen Bauzonen sowie – sofern ein entsprechender verwaltungs- rechtlicher Vertrag besteht – von Umzonungen, welche einen Mehrwert des Bo- dens von mehr als 50 % zur Folge haben, Aufzonungen
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2736.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
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Vorlage Nr. 2736.3 Laufnummer 15467 Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) – Teil 1: Umsetzung von Bundesrecht Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt vom 30. Juni 2017
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2733.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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diese projektbezogenen Aufbaukosten von der Zuger Polizei im Rahmen des laufenden Betriebs mit den bestehenden Personalressourcen abgedeckt. 2.3. Kosten Beratung / Drittleistungen Gemäss § 16b Absatz 4 der gleiche Regelung. Der Sicherheitsdirektor hat uns informiert, dass dazu keine Anpas- sungen der bestehenden Informatik-Infrastruktur notwendig sind. Die Stawiko folgt mit 5 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung
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2736.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2736.4 Laufnummer 15525 Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) – Teil 1: Umsetzung von Bundesrecht Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 6. September 2017 Sehr g
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2733.5 - Ergebnis 1. Lesung
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privater Interessen notwendig ist. § 16d (neu) Zusammenarbeit zwischen Behörden und weiteren Stellen 1 Besteht eine ernsthafte Gefahr, dass die gefährdende Person ein Verbre chen oder Vergehen begeht, kann die
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2733.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. April 2018
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privater Interessen notwendig ist. § 16d (neu) Zusammenarbeit zwischen Behörden und weiteren Stellen 1 Besteht eine ernsthafte Gefahr, dass die gefährdende Person ein Verbre chen oder Vergehen begeht, kann die
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2736.4a - Synopse
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Grenz- bereinigung § 48 Begriff und Zweck § 48 Abs. 2a (neu) § 48 Abs. 2a 2a Die Gebietsverdichtung besteht im Zusammenle- gen und Neuverteilen von Grundstücken, Grund- stücksteilen und Miteigentumsanteilen n und Baurechten zur Förderung der Neuüberbauung in Gebieten, welche: 2a Die Gebietsverdichtung besteht im Zusammenle- gen und Neuverteilen von Grundstücken, Grund- stücksteilen und Miteigentumsanteilen Interesses zu anderen Bauzonen sowie – so- fern ein entsprechender verwaltungsrechtlicher Ver- trag besteht – von Umzonungen, welche einen Mehrwert des Bodens von mehr als 50 % zur Folge haben, Aufzonungen
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2736.5 - Ergebnis 1. Lesung
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Landumlegung, Gebietsverdichtung und Grenzbereinigung § 48 Abs. 2a (neu) 2a Die Gebietsverdichtung besteht im Zusammenlegen und Neuverteilen von Grundstücken, Grundstücksteilen und Miteigentumsanteilen sowie Interesses zu anderen Bauzonen sowie – sofern ein entsprechender verwaltungsrechtlicher Vertrag besteht – von entsprechenden Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen der kantonalen Schätzungskommissi Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen – sofern ein entsprechender verwaltungsrechtlicher Vertrag besteht – 100 % der Abgabe für sich. 2 Die Mehrwertabgabe, geschuldet von der Grundeigentümerschaft im Zeit
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2736.10 - Antrag von Nicole Zweifel zur 2. Lesung zu § 48 Abs. 2a
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zum Beispiel auch durchaus in Ober- oder Unterägeri Sinn machen. Dies gilt es nicht zu ver- bauen. Besten Dank für die Unterstützung unseres Antrags und die damit verbundene Stärkung des wertvollen Instruments Paragraph 48 Abs. 2a ersatzlos gestrichen wird: Paragraph 48 Abs. 2a (neu) 2a Die Gebietsverdichtung besteht im Zusammenlegen und Neuverteilen von Grund- stücken, Grundstücksteilen und Mieteigentumsanteilen