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2736.9 - Antrag von Nicole Zweifel zur 2. Lesung zu § 52 Abs. 1a
hiermit den Antrag, dass in Paragraph 52 Abs. 1a neu wieder auf realistische Werte zurückgekehrt wird. Besten Dank für die Unterstützung unseres Antrags und die damit verbundene Stärkung des wertvollen Instruments
2737.3a - Beilage Synopse
Vorschriften über die Baumasse innerhalb des bestehenden Volumens unterhalten, erneuert, aus- und umgebaut werden. Erweiterungen ausserhalb des bestehenden Volumens sind zuläs- sig, soweit mit diesen nicht (aufgehoben), Abs. 3 (geändert) 1 Der Gemeinderat verpflichtet die Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden privaten Erschlies- sungsanlagen, die Mitbenutzung und den Ausbau durch Dritte gegen volle Ent technische Lösung vorliegt. 1 Der Gemeinderat verpflichtet die Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden privaten Erschlies- sungsanlagen, die Mitbenutzung durch Dritte gegen volle Entschädigung zu dulden
2737.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 1. Mai 2018
Vorschriften über die Baumas­ se innerhalb des bestehenden Volumens unterhalten, erneuert, aus­ und um­ gebaut werden. Erweiterungen ausserhalb des bestehenden Volumens sind zulässig, soweit mit diesen nicht (aufgehoben), Abs. 3 (geändert) 1 Der Gemeinderat verpflichtet die Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden privaten Erschliessungsanlagen, die Mitbenutzung durch Dritte gegen volle Entschädigung zu dulden
2737.4 - Ergebnis 1. Lesung
Vorschriften über die Baumas­ se innerhalb des bestehenden Volumens unterhalten, erneuert, aus­ und um­ gebaut werden. Erweiterungen ausserhalb des bestehenden Volumens sind zulässig, soweit mit diesen nicht (aufgehoben), Abs. 3 (geändert) 1 Der Gemeinderat verpflichtet die Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden privaten Erschliessungsanlagen, die Mitbenutzung durch Dritte gegen volle Entschädigung zu dulden
2738.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 2738.1 Laufnummer 15431 Interpellation von Philip C. Brunner betreffend gemeindliche Steuerdaten für das Jahr 2016 vom 16. April 2017 Kantonsrat Philip C. Brunner, Zug, hat am 16. April 20
2739.1 - Bericht des Obergerichts
ausgeschie- denen Mitarbeitenden für ihren engagierten Einsatz im Dienste der Zuger Rechtspflege seinen besten Dank aus. Ein spezieller Dank gebührt all jenen, welche über sehr lange Zeit in der Zivil- und S diesem Da- tum auf alle zu vollziehenden Einkommenspfändungen und Pfändungsanschlüsse anzuwen- den. Bestehende Einkommenspfändungen sind jedoch nur auf entsprechendes Verlangen des Schuldners den neuen Ansätzen en. Der Betreibungsbeamte von Steinhausen hat seine Anstellung auf Ende März 2017 gekündigt. Es besteht die Absicht der Gemeinden Steinhausen und Zug, ihre Betreibungsämter auf Anfang April 2017 in einem
2740.1 - Bericht der Ombudsstelle
auf Arbeitslosentag- gelder besteht / So sind falsche Hoffnungen entstanden Keine verständliche Erklärung erhalten, weshalb kein Anspruch auf Arbeitslosentag- geld besteht / Gefühl, vom RAV auf «billige nichts zu melden und wenn es ihnen zu laut sei, sollten sie sich an die Polizei wenden. Der heute bestehende Spielplatz entspreche aber nicht der Ausschreibung und den Abstimmungsunterlagen für die Gemei Voraussetzung zur Prüfung eines Stipendiengesuchs / Hilf- losigkeit, da zu einem Elternteil kein Kontakt besteht und entsprechende Daten nicht erhältlich sind / Bitte um Vermittlung mit der Steuerverwaltung Ko
2739.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
einzelnen Bereichen sei feststellbar, dass die Akzeptanz der erstinstanzlichen Urteile nicht mehr bestehe (z.B. Betrug, ungetreue Geschäftsführung, Geldwäscherei), mithin die erst- und zweitinstanzlichen n sowie allen Mitarbeitenden der Zivil- und Strafrechtspflege und des Amts für Justizvollzug den besten Dank für die ge- leistete Arbeit und den engagierten Einsatz auszusprechen. Zug, 9. Juni 2017 Mit Schutzmassnahmen und somit zu einem höheren Finanzbedarf. Der Jugendanwalt versucht, im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten kostenbewusst zu platzieren. Den Spagat zwi schen Kostenbewusstsein sowie effektiver
2740.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
unter entsprechendem Link publiziert. II. Vorgehen Am 16. Mai 2017 hat eine Delegation der erw. JPK bestehend aus den Kommissionsmitgliedern Anastas Odermatt (Vorsitz), Markus Hürlimann, Alice Landtwing und Kenntnis zu nehmen; - der amtierenden Ombudsfrau sowie allen Mitarbeitenden der Ombudsstelle den besten Dank für die geleistete Arbeit auszusprechen. Zug, 29. Mai 2017 Mit vorzüglicher Hochachtung Im Namen
2741.2 - Antwort des Regierungsrats
. Falls es zu einem unerwartet grösseren Anstieg der Fallzahlen kommen sollte, kann dies über bestehendes Personal aufgefangen werden. Beim Staatsarchiv fallen die Anfragen und Akteneinsichtsgesuche höchst eine Projektgruppe «Fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen» ins Leben gerufen, bestehend aus Vertreterin- nen und Vertretern der Einwohner- und Bürgergemeinden, der reformierten und der Aktenlage nur ungenügend erfasst. Andererseits ist die Evaluation der Akten ebenfalls ungenügend. So bestehen für den Kanton Zug lediglich zwei umfangreiche Arbeiten zum Thema, nämlich die Lizentiatsarbeit

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