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2560.1 - Interpellationstext
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Moratorium anordnen müssen? Wurde in der Vergangenheit die Pflegebett -Liste zu grosszügig ergänzt? Besten Dank für die prompte Beantwortung. 230/sn
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2561.2 - Antwort des Regierungsrats
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Stundentafel der 1. Klasse des Untergymnasiums; dessen Inhalte werden künftig aber vermehrt in bestehende Fächer/Gefässe integriert. Zur Diskussion steht auch eine stärkere Fokussierung des Lehrplans
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2563.1 - Interpellationstext
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Unfälle gab es in den letzten Jahren insgesamt im Kanton Zug im Zusammen- hang mit einem Sprungturm? Besten Dank für die schriftliche Beantwortung unserer Fragen. 230/sn
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2565.2 - Bericht und Antrag der Kommission
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darüber ausgesagt, in welchem Preissegment diese Wohnungen liegen würden. Zur Ausgangslage, was die bestehenden Mietpreise respektive die Existenz von Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment angehe, sage Städte Zürich oder Luzern der Fall sei. Anstatt klare und messbare Ziele zu setzen, zielten die bestehenden kantonalen Förderungsmassnahmen auf punktuellen Projekte und Subventionierungen von teurem Wohnraum
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2565.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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und verweisen auf diverse gemeindliche und kantonale Instrumente sowie Aktivitäten, die bereits bestehen o der dem- nächst realisiert werden sollen. Dies teilweise auf Basis von gemeindlichen Reglementen setzen. 1.3. Verankerung der Wohnbauförderung im Richtplan Die kantonale Wohnbauförderung mit den bestehenden Instrumenten ist als subsidiä re Mass- nahme des Kantons ausgestaltet. Eine bedeutende Rolle kommt Bauträgern auf den Markt gekommen, wie das Beispiel der Stadt Zug zeigt: Von den insgesamt 14 718 bestehenden Wohnungen in der Stadt Zug sind 730 Wohnungen mit Beiträgen des Kantons gefördert worden. Zusätzlich
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2567.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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Vorlage Nr. 2567.2 Laufnummer 15369 Petition von X.V. zur Änderung der Verfassung betreffend die Einheit der Materie Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission vom 24. Januar 2017 Sehr geehrter H
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2567.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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Vorlage Nr. 2567.1 Laufnummer 15158 Petition von X.V. zur Änderung der Verfassung betreffend die Einheit der Materie Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission vom 26. Februar 2016 Sehr geehrter
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2569.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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1988 (EG BSG; BGS 753.1) Das geltende kantonale EG BSG sieht derzeit keine Besteuerung von Schiffen vor. Im Sinne einer Besteuerung nach dem Nutzer- und Verursacherprinzip sowie dem Grundsatz der Rechtsgleichheit Rechtsgleichheit sollen motorisierte Schiffe analog den Strassenfahrzeugen besteuert werden. Die Erhebung von Schiffssteuern bietet in sachgerechter Anwendung des Verursacherprinzips die Möglichkeit, einen w (leistungsstarken) Personenwagen würden Motorschiffe mit Verbre n- nungsmotor unverhältnismässig hoch besteuert (vgl. tabellarische Übersicht zu Massnahme Nr. 6.16e «Einführung Schiffsteuer» vom 22. Januar 2016
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2569.2 - Antrag des Regierungsrats (Synopse)
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geändert: § 2 Abgeltung 1 Die Beteiligung erfolgt mittels einer jährlichen Abgeltung auf dem vom Kanton bestellten Leistungsangebot. Dieses beinhaltet einen massgeblichen Anteil an Kursschifffahrten. 2 Bei diesem die Zuger Kantonalbank vom 20. Dezember 1973 1) (Stand 2. Mai 2015) wird wie folgt geändert: § 6 Besteuerung 1 Gemäss der in § 7 dieses Gesetzes festgelegten Beteiligung des Kantons von 50 Prozent des Ak Privataktionäre und Partizipanten entfallende Anteil am Vermögen und am Reingewinn unterliegt der Besteuerung durch Kanton und Gemeinden in gleicher Weise wie private Aktiengesellschaften. 2 Aufgehoben. 3
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2569.1a - Beilage Übersicht Massnahmen
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externer Projektleitung P1 BU - 3'000'000 3'000'000 8.14 FD Allgemeine Verwaltung Verwaltung Erhöhung bestehender und Prüfung neuer Gebühren; Überprüfung Verwaltungsgebührentarif P2 BU - 140'000 140'000 8.15 FD