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2568.1 - Interpellationstext
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öffentlichen Hand gebaut. Die Interpella n- ten sehen in dem Ausbau eine klare Konkurrenzierung der bestehenden Zuger Apotheken und Drogerien. Diese Unternehmen haben in der Vergangenheit im Kanton Zug eine
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2687.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Seite 15/21 4.8. Einführung einer Meldepflicht betreffend Einbezug in ein Strafverfahren Trotz bestehender Treuepflicht sind Mitarbeitende des Kantons wegen des Prinzips der Un- schuldsvermutung nicht Justiz kann ein Betreibungsregisterauszug für eine Grundgebühr von 17 Franken plus Versandgebühr bestellt werden. Es ist deshalb von durchschnittlichen Kosten von 25 Franken für die Erhebung eines Betr mit Zugriff auf Informatikmittel verschiedener Verwaltungseinhei- ten Grosse Sicherheitsrisiken bestehen bei Mitarbeitenden, die unbeschränkten Zugriff auf Infor- matikmittel und damit Daten verschiedenster
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2684.1 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2684.1 Laufnummer 15313 Kleine Anfrage der Fraktion Alternative – die Grünen (ALG) betreffend die Inhaftierung und Ausschaffung einer afghanischen Familie Antwort des Regierungsrats vom 8.
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2683.2 - Antwort des Regierungsrats
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Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) handelt es sich um eine Investition zur Werterhaltung der bestehenden technischen Systeme und Komponenten . POLYCOM wurde in verschiedenen Phasen von 2001 bis 2015 beim
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2682.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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allenfalls erforderliche Änderungen vor. Die he u- te schon aktiven technischen Arbeitsgruppen bleiben bestehen und beraten und unter- stützen das politische Steuerungsorgan. Am 7. Dezember 2016 fand eine au gewesen wäre. 2. Haltung des Regierungsrats Der Regierungsrat teilt die Haltung der Postulanten zur bestehenden Überdotation des Re s- sourcenausgleichs. Um einen erneuten Streit zwischen den ressourcenschwachen
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2687.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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könnten diese auch durchgeführt werden, wenn keine entsprechende Regelung bestünde. Ge- rade hier bestehe ein Selbstregulierungsmechanismus, indem Bewerbende, die sich einer Ei g- nungsprüfung verweigerten en Kontakt mit Minderjährigen oder volljährigen besonders schutzbe- dürftigen Personen umfasst, besteht (Art. 67 StGB); b) in ihrem Privatauszug ein Eintrag wegen eines Sexualdelikts gegen Kinder oder
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2687.3a - Beilage Synopse
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regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen oder volljährigen besonders schutzbedürftigen Personen umfasst, besteht (Art. 67 StGB[SR 311.0]); b) (neu) in ihrem Privatauszug ein Eintrag wegen eines Sexualdelikts gegen Ar- beitsverhältnisses begründeten Anlass gibt, sowie bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand besteht gegenüber dem Kanton wahlweise Anspruch auf ei- ne Entlassungsrente anstelle der Abgangsentschädi- vorberatenden Kommis- sion vom 31. März 2017; Vorlage Nr. 2687.3 (Laufnummer 15429) 2 Der Anspruch besteht unabhängig von anderen Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis. 3 Die Entlassungsrente entspricht der
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2687.2 - Antrag des Regierungsrats
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Arbeits- verhältnisses begründeten Anlass gibt, sowie bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand besteht gegenüber dem Kanton wahlweise Anspruch auf eine Entlas- sungsrente anstelle der Abgangsentschädigung Antrag des Regierungsrats vom 22. November 2016; Vorlage Nr. 2687.2 (Laufnummer 15318) 2 Der Anspruch besteht unabhängig von anderen Leistungen aus dem Arbeits- verhältnis. 3 Die Entlassungsrente entspricht sowie Treue- und Erfahrungszulage. 3 Ab Vollendung des 60. Altersjahres und des 25. Dienstjahres besteht gegen- über dem Kanton anstelle der Abgangsentschädigung wahlweise Anspruch auf eine Entlassungsrente
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2687.5 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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der Kanton Zug würde sich als Arbeitgeber damit wesentlich unattraktiver machen. Aus Sicht der bestehenden Mitarbeiterschaft habe es bereits in den letzten Jahren einige Einsparungen beim Personal zu v 2019» geschehen. Der Regierungsrat sieht sich auch immer wieder mit der Frage der Überprüfung des bestehenden Lohnsystems konfrontiert, so dass er diese Fr a- gestellung in seine Agenda aufgenommen hat, ohne
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2688.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Grundstückgewinnsteuer explizit darauf abzielt, dass nur der mit dem Verkauf realisierte Gewinn besteuert wird. Aus dieser Tatsache geht he r- vor, dass ohne Gewinn auch keine Steuer erhoben wird. Damit Kaufvertrag ist die Höhe der ungefähren Grundstückgewinnsteuer für die Verkäuferschaft voraussehbar. Bestehen dennoch Unklarheiten zur Grundstückgewinnsteuer, geben die Gemeinden mündlich oder schriftlich Auskunft Vorausveranlagung ist nur dann nicht anfechtbar, wenn auf ihren Erlass kein rechtlicher Anspruch besteht (RICHNER/FREI/KAUFMANN/MEUTER, Kommen- tar zum Zürcher Steuergesetz, 3. Aufl., Zürich 2013, § 139