-
1833.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
System müsste angepasst werden, was als Alternative zur EL für Familien geprüft werden soll. Die beste Massnahme gegen Armut ist die Erwerbstätigkeit. Finanzielle Beiträge an arme Familien sollten daher
-
1725.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
rden – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – der Geheimhaltungs- pflicht. Vor diesem Hintergrund bestehe kein Grund, die Schulbehörden in jedem Fall bereits zu Beginn der gegen Schülerinnen oder Schüler die von ihnen beanspruchten polizeilichen Leistun- gen bezahlen müssten, nicht jedoch der EVZ, bestehe keine Gleichbehandlung. Es sei deshalb eine Lösung zu finden, die alle gleich behandle. Denkbar sei Nach wie vor werde wiederum der Busbahnhof angeboten. Tickets könnten nicht mehr übers Internet bestellt werden. Alkohol (auch Bier) werde erst ab 18 Jahren ausgeschenkt. Mit diesen Massnahmen, die den
-
1805.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
leicht ver- ständlich nachvollziehen. Am Beispiel einer Familie, die nach dem Verheirateten-Tarif besteuert wird, lassen sich die Fol- gen des Ausgleichs der kalten Progression und der zusätzlichen gezielten dank dem neuen Tarif effektiv entlastet werden. Für Nichtverheiratete, die nach dem Grundtarif besteuert werden, erfolgt die Anpassung in ana- loger Weise und unter Berücksichtigung des Vollsplittings oder zu gefährden. Lediglich die CVP wünscht vom Regierungsrat die Prüfung ihres Anliegens, die bestehende Regelung zum Ausgleich der kalten Progression bereits im Rahmen dieses Revisionspaketes im Sinne
-
1859.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
rden – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – der Geheimhaltungs- pflicht. Vor diesem Hintergrund bestehe kein Grund, die Schulbehörden in jedem Fall bereits zu Beginn der gegen Schülerinnen oder Schüler die von ihnen beanspruchten polizeilichen Leistun- gen bezahlen müssten, nicht jedoch der EVZ, bestehe keine Gleichbehandlung. Es sei deshalb eine Lösung zu finden, die alle gleich behandle. Denkbar sei Nach wie vor werde wiederum der Busbahnhof angeboten. Tickets könnten nicht mehr übers Internet bestellt werden. Alkohol (auch Bier) werde erst ab 18 Jahren ausgeschenkt. Mit diesen Massnahmen, die den
-
1698.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
aus Sicht der Regierung das geltende Kooperationsmodell kommunikativ und organisatorisch klar das beste ist, überwiegen für sie die Vorteile des Trennmodells, namentlich die klaren Interessenvertretungen ung. Zudem bedingt es strukturell eine Aufteilung auf zwei Funktionsinhaber, wodurch das heute bestehende personelle Klumpenrisiko teilweise gebannt wäre. Als Nachteile des Trennmodells sind der durch Informationsfluss erlaubt eine hohe Effizienz und Effektivität. Die Gefahr des Kooperationsmodells besteht in möglichen Interessenskonflikten der Stelleninhaber, da sie gleichzeitig dem Regierungsrat und
-
1887.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
festlegt, welcher Bedarf mit welchen An- geboten gedeckt werden soll. Eine solche Steuerung ist die beste Voraussetzung für eine ver- antwortungsvolle und kontrollierte Entwicklung auch im finanziellen Bereich Bewilligungspflicht für soziale Einrichtungen, die keine öffentliche Aufgabe wahrnehmen. Im Kanton Zug bestehen heute vier solche soziale Einrichtungen, die vom Geltungsbereich des SEG erfasst werden: • Kinderheim n sowohl für Minderjährige wie auch für Erwachsene können nicht der IVSE unterstellt werden. Es bestehen zurzeit auch keine Anhaltspunkte, dass für solche Or- ganisationen in nächster Zeit eine IVSE-U
-
1796.7 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
-
Vorlage Nr. 1796.7 Laufnummer 13211 Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit zur Förderung von Massnahmen für geringeren Energiebedarf Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung vom 29. September 20
-
1765.2 - Antwort des Regierungsrates
-
der Kanton benötigt für seine kantonalen Schulen kein eigenes Hallenbad. Gerne mietet er sich in bestehende gemeindliche Infrastrukturen ein. Zum Vergleich sei auf folgendes hingewiesen: In der bezüglich Die Gemeinden Unterägeri, Walchwil und Risch bieten Schulkindern diese Möglichkeit nicht, da die bestehenden Hal- lenbäder und privaten Schwimmbäder bereits ausgelastet seien. Die Ausbildung der Lehrpersonen geprüft. Der Neubau eines weiteren Hallenbades oder die Sanierung und Wiederinbetriebnahme der bestehenden zwei Infra- strukturen (Heiligkreuz und Menzingen) würde die Situation zweifellos entlasten. Der
-
1871.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
n Interessen des Kantons und den unternehmerischen Freiheiten des Spitals. Dieser Mix bietet die beste Gewähr für eine erfolgreiche Zukunft des Zuger Kantonsspitals, insbesondere im Interesse der Patientinnen bezeichnet und findet insbesondere im Gesundheitswesen Anwendung (Beispiele: Solothurner Spitäler AG, bestehend aus dem Bürgerspital Solothurn, dem Kantons- spital Olten u. a.; REHAB Basel AG, Zentrum für Qu eine privatrechtliche Haftungsklage gehen müssen. Alle diese Forderungen liessen sich weitaus am besten mit der Rückkehr zu einer öffentlich-rechtli- chen Organisationsform erfüllen. 5. Stellungnahme des
-
1871.3 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
-
, wenn die privat- rechtliche AG mit seinem Verwaltungsrat so hervorragend funktionieren und die beste Organi- sationsform sein soll? Sie hat eben nicht funktioniert. Die gute Entwicklung des Kantonsspitals definiert. Bereits in diesem Gesetz kann ein GAV obligatorisch vorgeschrieben werden. Für das Personal besteht also keine Verunsicherung, im Gegenteil: ein Gesamtar- beitsvertrag könnte bereits gesetzlich verankert