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1671.2 - Antwort des Regierungsrates
können. Da die Trägerschaft eines Ressourcenprojektes überwiegend aus Vertretern der Bauernschaft bestehen muss, sind die Produzierenden optimal eingebunden und identifizie- ren sich mit dem Projekt. Der sich beim Bund für ein neues und modernes Konzept der Feuerbrandbekämpfung einzusetzen oder das bestehende Konzept so umzusetzen, dass der wertvolle Bestand an Feldobstbäumen bzw. Obstgärten möglichst erhalten
1673.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
aufgenommener Personen geeignete Unterkünfte bereit zu stellen, soweit die Personen nicht in den bestehenden kantonalen Unterkünften untergebracht werden könnten. - Das Ergebnis der Vernehmlassungen bleibt
1670.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
12c geforderten Ertragsneutralität die Steuerbefreiung von Biotreibstoffen durch eine höhere Besteuerung des Benzins kompensiert wird und sich die Preisspanne vergrössert. Der Kanton braucht auf das
1671.1 - Interpellationstext
sich beim Bund für ein neues und modernes Konzept der Feuerbrandbekämpfung einzusetzen oder das bestehende Konzept so umzusetzen, dass der wertvolle Bestand an Feldobstbäumen, bzw. Obstgärten möglichst zwi- schen den Bauern verschiedener Produktionsformen wird weder gefördert noch gewünscht. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Eine Kehrtwende in der Bekämpfung des Feuerbrandes würde die Forderungen
1681.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
n. Bestehende Kontrollsysteme wirksam einsetzen Die besten und umfassendsten Kontrollsysteme versagen jedoch, wenn die Verantwortlichen deren Umsetzung vernachlässigen. Die Herausforderung besteht vielmehr llen Die Aufsichtspflichten und Kontrollmechanismen in der kantonalen Verwaltung sind mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen ausreichend geregelt. Der Regierungsrat be- antragt deshalb, die Motion Verwaltung zu treffen. Der Regierungsrat ist der 1681.2 - 13076 Seite 3/14 Überzeugung, dass mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen die Aufsichtspflichten aus- reichend geregelt sind und beantragt deshalb
1681.4 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Vollzugs- und Bewährungsdienst: So verfüge das Amt über ein Qualitätsmanagementsystem (QMS). Es bestehe eine elektronische Geschäftskontrolle mit allen fallrelevanten Angaben, welche zweimal jährlich an Diskussion, zu entscheiden, ob Handlungsbedarf bei der Kontrolle / Aufsicht auf strategischer Ebene bestehe oder nicht und in einer zweiten Abstimmung soll entschieden wer- den, in welcher Form dieser Han fehle ein Risikomanagement über den ganzen Kanton, direktions- übergreifende Instrumente würden kaum bestehen und die Erwartungen an die parlamentar i- sche Kontrolle seien sehr unterschiedlich. Es würden
1681.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
tätigten Schritte bestätigen, dass ein IKS einiges an Potenzial zur Verbesserung und Optimie- rung bestehender Abläufe bietet. Eine verwaltungsweite Einführung würde einerseits erhebliche personelle und finanzielle ission (Vorlage Nr. 1683.3 - 13121) 3 2.3. Allgemeine Bemerkung 4 3. Übersicht aktueller Stand bestehende und geplante Kontrollmechanismen 4 3.1. Schaffung einer spezifischen, gesetzlichen Grundlage für Regierungsrat im Einzelnen die geplanten und neuen Kontrollmechanismen. 3. Übersicht aktueller Stand bestehende und geplante Kontrollmechanismen 3.1. Schaffung einer spezifischen, gesetzlichen Grundlage für
1681.4a - Beilage
strategisches Risikomanagement. Das bestehende Risikoinventar beispielsweise fokussiert sich primär auf versicherbare Schäden mit finanziellen Auswirkungen. Allerdings besteht seit 2010 eine regierungsrätliche müssen, was einer umfassenden Risikoanalyse bedarf. Eine gute Grundlage dazu kann beispielsweise das bestehende Risikoinventar bieten, welche s zu einer eigentlichen Risikolandkarte ausgebaut werden kann. Implizit bei der Erarbeitung der Ziele für die zweite Legislatur- periode (2015–2018) zur Umsetzung der bestehenden Strategie und dann später bei der Über- arbeitung der Strategie wird der Regierungsrat die Chancen
1681.1 - Motionstext
den Geschäftsgang und die Art und Weise der Aufgabenerledigung in der Zuger Verwaltung fehlt. Zwar bestehen über die finanziellen Aspekte sowohl eine verwaltungsinterne Aufsicht in Form der der Finanzdirektion
1705.1 - Antwort des Regierungsrates
Verfügung vom 26. Februar 1999, dass sämtliche Erlöse aus den Lie- genschaftsverkäufen sowie die bestehende Kontokorrentschuld der Firma auf ein stiftungsei- genes Konto überwiesen würden. Seite 3/5 1705

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